1436/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.01.2001

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1436/J - NR/2000 betreffend Studienabschluss -

Stipendien, die die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen am 30. Oktober 2000 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Im Zeitraum 1. März 1999 bis 15. November 2000 wurden österreichweit 77 Studienabschluss -

Stipendien bewilligt.

 

Ad 2.:

 

Von den 77 Bewilligungen wurden 50 von der Stipendienstelle Wien, 10 von der Stipendienstelle

Graz, 7 von der Stipendienstelle Innsbruck, 4 von der Stipendienstelle Linz, 3 von der Stipendien -

stelle Salzburg und 3 von der Stipendienstelle Klagenfurt bewilligt. Es erhielten bisher 45 Studie -

rende der Universität Wien, 8 Studierende der Universität Graz, 7 Studierende der Universität Inns -

bruck, 3 Studierende der Universität Salzburg, 2 Studierende der Technischen Universität Wien,

1 Studierender der Technischen Universität Graz, 1 Studierender der Montanuniversität Leoben,

3 Studierende der Wirtschaftsuniversität Wien, 4 Studierende der Universität Linz und 3 Studieren -

de der Universität Klagenfurt ein Studienabschluss - Stipendium.

Ad 3.:

 

Die Stipendien werden im zeitlichen Ausmaß zwischen drei und zwölf Monaten in Anspruch ge -

nommen.

 

Ad 4.:

 

Insgesamt haben bisher bereits 17 Personen das Studium abgeschlossen. Rückforderungen wurden

bislang noch nicht ausgesprochen, da nach dem geltenden Recht eine Aufforderung zur Rückzah -

lung erst möglich ist, wenn nicht innerhalb von 18 Monaten ab Zuerkennung der Abschluss des

Studiums nachgewiesen wird. Da das Gesetz mit 1. März 1999 in Kraft trat, wären die frühesten

Rückforderungen mit 1. September 2000 möglich gewesen.

 

Ad 5.:

 

Insgesamt wurden bisher 20 Anträge abgelehnt, wobei der Hauptgrund (18 Anträge) in der Berufs-

tätigkeit (keine volle Erwerbstätigkeit, keine durchgehende Erwerbstätigkeit) lag. Zwei Antragstel -

ler hatten die Altersgrenze überschritten.