1441/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.01.2001

 

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1473/J - NR/2000, betreffend Klärung

übertriebener Ausbaupläne der Wasserstraßendirektion (WSD) und fragwürdiger

Praktiken bei Auftragsvergaben zur Projektierung des weiteren Donauausbaus

östlich von Wien, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am

14. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

Die Ausbauziele der österreichischen Bundeswasserstraßenverwaltung liegen nicht

über den geltenden internationalen Ausbauzielen sondern entsprechen im Gegenteil

deren Rahmenvorgaben.

 

In den Anschlussstrecken an den Projektsbereich gelten gemäß den Empfehlungen

der Donaukommission für den oberliegenden Abschnitt der Staustufe Wien 27 - 28 dm

bzw. für den dem Projektsbereich unterliegenden Abschnitt der Staustufe Gabcikovo

35 dm Mindestfahrwassertiefe. Im Sinne der Kontinuität der Fahrwasserbedingungen

wurden den Planungen 27 dm Abladetiefe plus 5 dm Flottwassertiefe zu Grunde

gelegt.

 

Diese Vorgaben entsprechen auch der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des

Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche

Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes in Verbindung mit

dem europäischen Übereinkommen über Hauptbinnenwasserstraßen von

internationaler Bedeutung (AGN) vom 19. Jänner 1996 (ECE/TRANS/120).

 

Weiters entsprechen diese Vorgaben dem Binnenschifffahrtsmemorandum der

österreichischen Bundesregierung aus 1992, der Vereinbarung gem. Art. 15a B - VG

zwischen dem Bund und den Ländern NÖ und Wien zur Errichtung und Erhaltung

eines Nationalparks Donauauen (BGBl. 17/1997 vom 28. Jänner 1997) sowie den

Empfehlungen der Nationalparkvorbereitungskommission vom 15. April 1996, worin

ebenfalls eine Abladetiefe von 27dm normiert wurde.

Zu Frage 2:

Fehltiefen gibt es im Abschnitt der bayrischen Donau zwischen Straubing und

Vilshofen sowie in der gemeinsamen slowakisch - ungarischen Grenzstrecke östlich

von Gabcikovo.

 

Bezüglich der Ausbaupläne darf auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen werden.

 

Zu Frage 3:

In den staustufengeregelten Abschnitten ist dieses Ausbauziel weitgehend erreicht.

In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit für die verbliebene freie Fließstrecke

zwischen Straubing und Vilshofen, bedingt durch die geringeren Abflussverhältnisse,

eine Ausbauvariante mit 29 dm Mindestfahrwassertiefe (25dm Abladetiefe und 4 dm

Flottwassertiefe und Sicherheit) untersucht.

 

Zu Frage 4:

Laut einer Grobkostenschätzung vom März 1999 betragen die Herstellungskosten für

die Realisierung des „Flussbaulichen Gesamtprojektes“ pro Stromkilometer rd. 40

Mio. ATS.

 

Zu Frage 6:

Wie bereits zu Frage 1 erläutert, entspricht das Ausbauziel von 27 dm Abladetiefe

den internationalen und nationalen Leitlinien und erscheint daher ausreichend

begründet.

 

Das Erfordernis einer Flottwassertiefe von zumindest 5dm resultiert einerseits aus

Forderungen der Schifffahrt1 um eine Beschädigung der Propulsionsanlagen

(Schiffspropeller) durch das künstlich zur Sohlstabilisierung zugegebene Grobkorn zu

minimieren und andererseits aus Erhaltungsgründen, um die Stabilität der

Deckschicht gegenüber der Schraubstrahlwirkung der Propellerantriebe zu

gewährleisten.

 

Zu Frage 6:

Die Auftragsvergabe erfolgte am 27.11.1998, die Auftragssumme betrug

S 1,931.431,-.

 

Zu Frage 7:

 

Auftragsinhalt

Auftragsnehmer:

Auftrags -

Auftragssumme

 Abschluß -

 

 

datum:

(in ÖS)

 datum

Studie: Granulometrische

 

 

 

 

Sohlverbesserung

Donau Consult

8.10.1996

1.323.000.-

12.06.1997

Studie: Grundlagen und Modell -

 

 

 

 

eichung Strom - km 1910 - 1895

Donau Consult

18.12.1997

1.537.680.-

29.08.1998

Landschaftsökologische Planung

 

 

 

 

Strom - km 1910 - 1895

Arch. Oberhofer

27.08.1998

869.832.-

19.07.1999

Studie: Materialbeschaffung

Geolog. Bundesanstalt

15.12.1999

207.329.-

07.07.2000

Flußbauliches Gesamtprojekt

 

 

 

 

Konzept für Umweltventräglich -

 

 

 

 

keitserklärung

Dr. Zwicker

21.12.1999

169.574,-

Ende 2000

Studie: Baudurchführung

Donau Consult

18.11.1999

1,611.540.-

Jänner 2001


 

Zu Frage 8:

Es liegen Zwischenergebnisse über geschiebehydraulische Überlegungen für die

Bauphase sowie über Berechnungen betreffend Antransport und Einbauprozesse für

das Zugabematerial vor.

 

Zu Frage 9:

Projektsvorgaben sind nach festgelegten Zielen zur Verbesserung der

Schifffahrtsbedingungen, zur Stabilisierung der Stromsohle und zur Verbesserung

ökologischer Bedingungen unter besonderer Bedachtnahme auf den Nationalpark

nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

durch den Auftraggeber Wasserstraßendirektion und nicht durch Projektanten zu

erstellen. Präjudizierend wurden Staustufenlösungen ausgeschlossen, alternative

Projektsvarianten (27dm Mindestfahrwassertiefe) werden im Rahmen des UVP -

Verfahrens noch eingereicht werden.

 

Zu Frage 10:

Die Auftragsvergabe erfolgte entsprechend den in der EU geltenden

Vergabenormen. Entsprechende Schwellenwerte für ein EU - weites

Vergabeverfahren wurden nicht überschritten.

 

Die WSD wählte aufgrund der Ö - Norm A 2050 und den Richtlinien des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit das Verhandlungsverfahren, da

Donau - Consult als einziges Unternehmen über die für die Erfüllung des Auftrages

notwendigen (Vor - ) Kenntnisse verfügte und darüberhinaus nach der

entsprechenden Gebührenordnung abrechnete.

 

Zu Frage 11:

Eine Verletzung gesetzlicher Aufträge durch die Wasserstraßendirektion liegt nicht

vor. Des weiteren darf ich auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen.

 

Zu Frage 12:

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes ist in Ausarbeitung. Definitive

Aussagen können daher derzeit noch nicht getroffen werden.