1441/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.01.2001
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1473/J - NR/2000, betreffend Klärung
übertriebener Ausbaupläne der Wasserstraßendirektion (WSD) und fragwürdiger
Praktiken bei Auftragsvergaben zur Projektierung des weiteren Donauausbaus
östlich von Wien, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am
14. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Die Ausbauziele der österreichischen Bundeswasserstraßenverwaltung liegen nicht
über den geltenden internationalen Ausbauzielen sondern entsprechen im Gegenteil
deren Rahmenvorgaben.
In den Anschlussstrecken an den Projektsbereich gelten gemäß den Empfehlungen
der Donaukommission für den oberliegenden Abschnitt der Staustufe Wien 27 - 28 dm
bzw. für den dem Projektsbereich unterliegenden Abschnitt der Staustufe Gabcikovo
35 dm Mindestfahrwassertiefe. Im Sinne der Kontinuität der Fahrwasserbedingungen
wurden den Planungen 27 dm Abladetiefe plus 5 dm Flottwassertiefe zu Grunde
gelegt.
Diese Vorgaben entsprechen auch der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche
Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes in Verbindung mit
dem europäischen Übereinkommen über Hauptbinnenwasserstraßen von
internationaler Bedeutung (AGN) vom 19. Jänner 1996 (ECE/TRANS/120).
Weiters entsprechen diese Vorgaben dem Binnenschifffahrtsmemorandum der
österreichischen Bundesregierung aus 1992, der Vereinbarung gem. Art. 15a B - VG
zwischen dem Bund und den Ländern NÖ und Wien zur Errichtung und Erhaltung
eines Nationalparks Donauauen (BGBl. 17/1997 vom 28. Jänner 1997) sowie den
Empfehlungen der Nationalparkvorbereitungskommission vom 15. April 1996, worin
ebenfalls eine Abladetiefe von 27dm normiert
wurde.
Zu Frage 2:
Fehltiefen gibt es im Abschnitt der bayrischen Donau zwischen Straubing und
Vilshofen sowie in der gemeinsamen slowakisch - ungarischen Grenzstrecke östlich
von Gabcikovo.
Bezüglich der Ausbaupläne darf auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen werden.
Zu Frage 3:
In den staustufengeregelten Abschnitten ist dieses Ausbauziel weitgehend erreicht.
In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit für die verbliebene freie Fließstrecke
zwischen Straubing und Vilshofen, bedingt durch die geringeren Abflussverhältnisse,
eine Ausbauvariante mit 29 dm Mindestfahrwassertiefe (25dm Abladetiefe und 4 dm
Flottwassertiefe und Sicherheit) untersucht.
Zu Frage 4:
Laut einer Grobkostenschätzung vom März 1999 betragen die Herstellungskosten für
die Realisierung des „Flussbaulichen Gesamtprojektes“ pro Stromkilometer rd. 40
Mio. ATS.
Zu Frage 6:
Wie bereits zu Frage 1 erläutert, entspricht das Ausbauziel von 27 dm Abladetiefe
den internationalen und nationalen Leitlinien und erscheint daher ausreichend
begründet.
Das Erfordernis einer Flottwassertiefe von zumindest 5dm resultiert einerseits aus
Forderungen der Schifffahrt1 um eine Beschädigung der Propulsionsanlagen
(Schiffspropeller) durch das künstlich zur Sohlstabilisierung zugegebene Grobkorn zu
minimieren und andererseits aus Erhaltungsgründen, um die Stabilität der
Deckschicht gegenüber der Schraubstrahlwirkung der Propellerantriebe zu
gewährleisten.
Zu Frage 6:
Die Auftragsvergabe erfolgte am 27.11.1998, die Auftragssumme betrug
S 1,931.431,-.
Zu Frage 7:
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Auftragsinhalt |
Auftragsnehmer: |
Auftrags - |
Auftragssumme |
Abschluß - |
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datum: |
(in ÖS) |
datum |
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Studie: Granulometrische |
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Sohlverbesserung |
Donau Consult |
8.10.1996 |
1.323.000.- |
12.06.1997 |
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Studie: Grundlagen und Modell - |
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eichung Strom - km 1910 - 1895 |
Donau Consult |
18.12.1997 |
1.537.680.- |
29.08.1998 |
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Landschaftsökologische Planung |
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Strom - km 1910 - 1895 |
Arch. Oberhofer |
27.08.1998 |
869.832.- |
19.07.1999 |
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Studie: Materialbeschaffung |
Geolog. Bundesanstalt |
15.12.1999 |
207.329.- |
07.07.2000 |
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Flußbauliches Gesamtprojekt |
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Konzept für Umweltventräglich - |
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keitserklärung |
Dr. Zwicker |
21.12.1999 |
169.574,- |
Ende 2000 |
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Studie: Baudurchführung |
Donau Consult |
18.11.1999 |
1,611.540.- |
Jänner 2001 |
Zu Frage 8:
Es liegen Zwischenergebnisse über geschiebehydraulische Überlegungen für die
Bauphase sowie über Berechnungen betreffend Antransport und Einbauprozesse für
das Zugabematerial vor.
Zu Frage 9:
Projektsvorgaben sind nach festgelegten Zielen zur Verbesserung der
Schifffahrtsbedingungen, zur Stabilisierung der Stromsohle und zur Verbesserung
ökologischer Bedingungen unter besonderer Bedachtnahme auf den Nationalpark
nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
durch den Auftraggeber Wasserstraßendirektion und nicht durch Projektanten zu
erstellen. Präjudizierend wurden Staustufenlösungen ausgeschlossen, alternative
Projektsvarianten (27dm Mindestfahrwassertiefe) werden im Rahmen des UVP -
Verfahrens noch eingereicht werden.
Zu Frage 10:
Die Auftragsvergabe erfolgte entsprechend den in der EU geltenden
Vergabenormen. Entsprechende Schwellenwerte für ein EU - weites
Vergabeverfahren wurden nicht überschritten.
Die WSD wählte aufgrund der Ö - Norm A 2050 und den Richtlinien des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit das Verhandlungsverfahren, da
Donau - Consult als einziges Unternehmen über die für die Erfüllung des Auftrages
notwendigen (Vor - ) Kenntnisse verfügte und darüberhinaus nach der
entsprechenden Gebührenordnung abrechnete.
Zu Frage 11:
Eine Verletzung gesetzlicher Aufträge durch die Wasserstraßendirektion liegt nicht
vor. Des weiteren darf ich auf die Ausführungen zu Frage 1 verweisen.
Zu Frage 12:
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes ist in Ausarbeitung. Definitive
Aussagen können daher derzeit noch nicht getroffen werden.