1442/AB XXI.GP

Eingelangt am: 02.01.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1474/J - NR/2000, betreffend

„Verschwendung von Bundes -  und Landesmitteln durch geplante großräumige Aus -

und Neubauten im Verlauf der B 67 und weiterer Straßen im Raum Wildon -

Weitendorf - Stocking",  die die Abgeordneten Kogler und Freundinnen am 14. -

November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Es ist anzumerken, dass es sich aus Sicht des Bundes bei den in der Anfrage

angesprochenen Planungen primär nicht um ein Bundesstraßenprojekt handelt.

Daher ist lediglich eine Kostenbeteiligung des Bundes in Relation zur Entlastung der

B 67 (Problembereich Kreuzung der B 67 mit der L 215, im unmittelbaren Anschluss

der Murbrücke im Zuge der L 215 mit einer niveaufreien Eisenbahnkreuzung)

denkbar.

 

Aus den Untersuchungen und der mit dem Land Steiermark akkordierten

Dringlichkeitsreihung des Bundes lässt sich darüber hinaus ableiten, dass es sich bei

dem gegenständlichen Projekt um keine vorrangige Maßnahme aus Sicht des

Bundes handelt, weshalb bislang auch keine Genehmigung zur Fortführung weiterer

Planungen erteilt wurde.

 

Zu Frage 1:

Planungsziel für Straßenbauplanungen war die Entflechtung des Verkehrsknoten -

punktes Wildon sowie die Entlastung der Ortschaften Weitendorf und Stocking.

 

Die Korridoruntersuchungen für eine Ortsdurchfahrt Wildon im Zuge der B 67 dienten

dem Ziel der Freihaltung von Trassenkorridoren, d.h. Reserveflächen aus

raumordnerischen Aktualitätsgründen für die Erstellung eines regionalen Siedlungs -

leitbildes für die Region Wildon.

Zu Frage 2:

Diese Einschätzung ist nach wie vor aufrecht. Der B 67 kommt aufgrund der Paral -

lelführung zur A 9 keine wesentliche überregionale Bedeutung zu. Auch die Auto -

bahnanschlussstelle Wildon und die in der Zwischenzeit zur Vollanschlussstelle

ausgebaute Anschlussstelle Lebring dienen überwiegend der regionalen

Anschließung.

 

Der Verkehr ist durchwegs von vorrangig lokaler Bedeutung und der betreffende

Bundesstraßenabschnitt der B 67 dient in wesentlichem Maß als Teil eines Auto -

bahnzubringers zur A 9 über die L 215, L 627, B 67 und L 601.

 

In Entsprechung der Bedarfsanalyse von Straßeninfrastrukturmaßnahmen als Leit -

bild im regionalen Entwicklungskonzept (REK) - Wildon teilt das Bundesministerium

die Präferenz der Bundesstraßenverwaltung Stmk. für eine B 67 Tunnelvariante

gegenüber den anderen in den vorliegenden Untersuchungen dargestellten

Varianten.

 

Zu Frage 3:

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung koordiniert ihre Tätigkeiten in ihren

Funktionen als Landesstraßen -  und Bundesstraßenverwaltung. Die Koordination des

Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Landesbaudirektion) als mittelbare

Bundesstraßenverwaltung mit der Bundesebene erfolgt über die einschlägigen

Dienstanweisungen des BMVIT (bzw. BMwA), und zwar auch aus multimodaler

verkehrlicher Sicht.

 

Zu Frage 4:

Durch die Kreuzung der B 67 mit der L 215 (Kardinalknoten) im Nahbereich der

Murbrücke sowie der Eisenbahnkreuzung (Schrankenschließzeiten sowie Abbiege -

verkehr) kommt es in diesem Bereich zu einer gravierenden Unterschreitung der

Leistungsfähigkeit im Zuge der L 215; auch der gegenständliche Abschnitt der B 67

weist im Ortsgebiet von Wildon eine Unterschreitung der Erfordernisse auf. Daher

wurde das Hauptaugenmerk auf die Entflechtung des Verkehrsknotenpunktes Wildon

und die Entlastung von Weitendorf und Stocking gerichtet.

 

Gemäß den Ausführungen der Bundesstraßenverwaltung Stmk. kann eine

Entlastung des Ortsgebietes Wildon in einer Größenordnung von etwa 50 %

nachgewiesen werden. Mit dem Indikator „Innerörtliche Restbelastung“ aus dem

Zielkatalog des Vorprojektes 1998 wird die Zielerreichung von zentrumsnahen

Lösungen - der Charakteristik des regionalen Durchgangsverkehrs (nicht

überregional) entsprechend - insbesondere bei der Tunnelvariante mit 99,67 % als

am größten ausgewiesen. Dabei beträgt der (auf ,,Sanfte Mobilität“ mit nur 2 %

Wachstumsrate hochgerechnete) Prognoseverkehr im Jahr 2010 mit 11.650

KFZ/24h, wobei der Tunnel rund 6.600 Fahrzeuge (mit einem hohen LKW - Anteil von

13,4 %) übernimmt, was damit einer Reduktion des innerörtlichen Verkehrs in Wildon

von etwa 50 % entspricht.

Zu Frage 5:

Aus derzeitiger Sicht ist für das BMVIT nur der Kardinalknoten B 67 / L 215 relevant,

daher handelt es sich bei den Planungen auch um kein reines Bundesstraßenprojekt,

weshalb bei einer Realisierung auch eine Kostenbeteiligung des Landes bzw.

etwaiger Dritter anzustreben wäre.

 

Zu Frage 6:

Der im generellen Variantenvergleich 1993 entwickelte Brückenplanfall 6a, als Ost -

umfahrung Wildon am linken Murufer entlang Neuwildon, mit neuem Landes -

straßenzubringer durch Weitendorf zur AST - Wildon, würde ähnliche Entlastungs -

wirkung wie die Tunnelvariante bei einem größeren Raumwiderstand seitens der

Gemeinde Weitendorf, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes ermöglichen.

 

Zu Frage 7:

Durch Maßnahmen im Bereich des fußläufigen und des Radverkehrs wird bei der

gegenständlichen Verkehrssituation kaum oder nur eine äußerst geringe Auswirkung

auf den Modal Split zu erwarten sein.

 

Zu Frage 8:

Das Gesamtverkehrsaufkommen wurde in der Verkehrsuntersuchung von 1991

mittels einer Verkehrsstromerhebung (Befragung der Fahrzeuglenker) ermittelt. 1997

erfolgte zur Aktualisierung der Verkehrserhebung von 1991 eine weitere Verkehrs -

zählung an sieben relevanten Kreuzungspunkten im Bereich von Wildon. Dabei

frequentierten das Zentrum von Wildon um 2.255 KFZ mehr als 1991, was einer

jährlichen Erhöhung um etwa 5 % entspricht. Bei rund 10.000 KFZ/24h im ODF -

Analyseverkehr beträgt der LKW - Anteil 9 %. Aus der Ost - West - Verbindung der L 215

zwischen Hart bei Wildon und Gebersdorf vervierfachte sich der LKW - Verkehr

gegenüber 1991.

 

Zu Frage 9:

Dieser Aspekt wäre bei einem neu vorzulegenden Projekt detailliert zu untersuchen,

gemäß den diesbezüglichen Ausführungen der Bundesstraßenverwaltung Stmk.

kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine Verlagerung des

Berufspendlerverkehrs auf den öffentlichen Verkehr nicht oder nur in sehr geringem

Maße auftreten wird. So wird etwa davon ausgegangen, dass der Steirertakt 3 %

mehr im Bezug auf den Modal Split von 15 % (ÖV) zu 85 % (IV) mit

durchschnittlicher Wachstumsrate von 3 % bringen wird.

 

Zu Frage 10:

Laut Auskunft der Bundesstraßenverwaltung Stmk. wurde den vorgelegten

Unterlagen eine Verkehrsmatrix zufolge einer Verkehrsuntersuchung 1991

zugrundegelegt. In der Verkehrsumlegung von 1997 wurden diese Matrizen an die

aktualisierten Verkehrsbelastungen im Bestandsnetz angepasst.

 

Zu Frage 11:

Laut Auskunft der Bundesstraßenverwaltung Stmk wurde im Generellen

Variantenvergleich 1993 Verkehrsberuhigung Wildon - Weitendorf die

Verkehrsstudie S - Bahn Steiermark als Rückgrat der regional öffentlichen

Verkehrserschließung herangezogen. Die Situierung des Bahnhofes Wildon als S -

Haltestelle bildete dabei den Ansatzpunkt zu Verknüpfungsanlagen des

abgestimmten Busliniennetzes, wobei es galt, die Erreichbarkeit über Mur und

schienengleichen Bahnübergang als verkehrsmittelübergreifende Barriere mit Hilfe

der Straßenplanung abzubauen. Die dazu bedarfsgerechte Neubaumaßnahmen -

entwicklung von Straßenanlagen erfolgte im Szenario "Sanfte Mobilität“ mit 2 %

Wachstumsrate statt Szenario „Trend - autogerecht“ mit nachweislichen 5 % seit

1991.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Unter Hinweis auf die unter „Allgemeines“ angeführten Aspekte kann aus Sicht des

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie aufgrund der

vorgelegten Unterlagen derzeit keine Aussage zu diesen Fragen getroffen werden.

 

Zu Frage 14:

Diese Fragestellung wurde im generellen Variantenvergleich (Vorprojekt 1993) über

9 Planfälle (Neubau von Anschlussstellen an die A 9, Neubaumaßnahmen im Zuge

der B 67, Neubaumaßnahme im Zuge der L 215, sowie einige Kombinationsvarian -

ten) objektiviert, mit dem Ergebnis, dass aufgrund des lokalen Verkehrscharakters

(relativ kurze Fahrten) nur kleinräumige Umfahrungstrassen im Planungsgebiet

Wildon zielführend sind.

 

Zu Frage 15:

Im Sinne auch einer kostenoptimalen schrittweisen Straßenplanung werden

verkehrsunwirksame Alternativen im Rahmen der Planfalleinengung von vornherein

ausgeschieden, sodass diesbezüglich keine Schätzungen für Bauinvestitionskosten

zu Pkt. 14 vorliegen, wohl aber deren Auswirkungen auf die Verkehrsberuhigung von

Wildon.