1443/AB XXI.GP
Eingelangt am: 02.01.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Geschützte Werk -
stätten, Nr. 1523/J, wie folgt:
Frage 1:
Der Anspruch auf eine Prämie gemäß § 9a Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz
(BEinstG) in Höhe von 15% des Nettorechnungsbetrages besteht nicht nur bei einer
Auftragsvergabe an Integrative Betriebe, sondern bei einer Auftragsvergabe an alle
Einrichtungen, in denen überwiegend Behinderte mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50% tätig sind.
Frage 2:
Die Gewährung der Prämie gemäß § 9a Abs. 2 BEinstG soll Dienstgebern einen An -
reiz bieten, geeignete Arbeitsaufträge an Einrichtungen, in denen zu mehr als 50%
behinderte Menschen tätig sind, zu vergeben und damit auf diesem Wege zur Absi -
cherung bestehender Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen beizutragen.
Diese Vorschrift stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Be -
hinderteneinrichtungen, Aufträge zu erhalten, und jenen der Wirtschaft, kostengüns -
tig Qualitätsarbeit geliefert zu bekommen, dar.
Fragen 3, 4, 5, 6, 7 und 8:
Das BEinstG versteht unter dem Begriff „Integrative Betriebe“ ganz bestimmte, im
§ 11 näher umschriebene Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behin -
derungen, die wegen Art und Schwere der
Behinderung noch nicht oder nicht wieder
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Integrativen Betriebe wer -
den in der Rechtsform von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach kaufmän -
nischen Grundsätzen geführt und müssen es den behinderten Mitarbeitern ermögli -
chen, ihre Leistungsfähigkeit mit dem Ziel der Eingliederung in den freien Arbeits -
markt zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen.
Für die auf privatwirtschaftlicher Basis erfolgende Förderung der Integrativen Betrie -
be legen das BEinstG und die auf seiner Grundlage erlassenen Richtlinien eine Rei -
he von Voraussetzungen fest. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbe -
sondere die Verpflichtung der Integrativen Betriebe zur kollektivvertraglichen Entloh -
nung und vollen Sozialversicherung der behinderten Mitarbeiter, zur Bereitstellung
einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Führungs - und Betreuungskräfte, zur Erfül -
lung der Mindestbeschäftigungsquote von 80% behinderter Arbeitnehmer sowie zur
Einhaltung baulicher Vorgaben. Eine Abschrift des Verzeichnisses der aus dem Aus -
gleichstaxfonds geförderten Integraliven Betriebe
ist in der Beilage angeschlossen.
Integrative Betriebe gem. § 11 BEinstG
Geschützte Werkstätte VomplSchwaz GmbH Tel. 05242164746-0
Fiecht - Au 22, 6130 Schwaz Fax 05242/72644
ARGE Salzburg Geschützte Werkstätten GmbH Tel. 0662/640360
Linzer Bundesstraße 6, 5020 Salzburg Fax 0662/640360 - 9
Teamwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH Tel. 07321653492 - 0
Jaxstraße 10-12, 4021 Linz Fax 07321653492 - 20
Geschützte Werkstätte St. Pölten GmbH Tel. 02742/74511 - 0
Hnilickastraße 6, 3106 St. Pölten Fax 02742/73256
Geschützte Werkstätte Wr. Neustadt GmbH Tel. 02622/21339 - 0
Lachtengasse 55, 2700 Wr. Neustadt Fax 02622/21339 - 33
Werkstättenzentrum GmbH Tel. 01/9859166
Tannhäuserplatz 2,1150 Wien Fax 01/9859166 - 55
Team Styria Werkstätten GmbH Tel. 0316/295546 - 0
Triesterstraße 388-390, 8055 Graz Fax 0316/295546 - 53
ABC Service & Produktion Integrativer Betrieb GmbH Tel. 0463/35440
Fischlstraße 40, 9020 Klagenfurt Fax 0463/35440 - 18