1445/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.01.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

14. November 2000, Nr. 1470/J, betreffend Neue Waldinventur, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund von drei Stehjahren beträgt der Intervall der Österreichischen Waldinventur

zwischen der Ersterhebung 1992 und der Folgeerhebung 2000 acht Jahre. In dieser

Zeitspanne können sich durch biotische und abiotische Faktoren andere

Lebensbedingungen für Holzgewächsarten ergeben. Z.B. kann sich durch Änderungen in der

Bewirtschaftungsform ein anderes Lichtangebot einstellen, was eine merkbare Verschiebung

der Artengarnitur nach sich zieht. Darüber hinaus soll mit dieser Folgeerhebung das

Vorkommen seltener, nicht bestandesbildender Arten, unabhängig von der

Zusammensetzung des Hauptbestandes, dokumentiert werden.

Zu Frage 2:

 

GRABHERR und KOCH untersuchten in ihrer Hemerobie - Studie den Grad menschlicher

Einflussnahme auf Waldökosysteme in Österreich. Grundlage war ein Vergleich der

tatsächlichen mit der potentiellen natürlichen Waldgesellschaft, der auf ausgewählten

Inventurpunkten durchgeführt wurde. Wichtiger Indikator für den Grad der menschlichen

Beeinflussung war die vorhandene Baumartenkombination in den untersuchten Beständen.

Die Waldinventur bestimmte in der Erhebungsperiode 1992 - 96 die potentielle natürliche

Waldgesellschaft auf jeder Probefläche und setzte damit in enger Zusammenarbeit mit

GRABHERR und KOCH einen ersten Schritt zu einem bundesweiten Hemerobie -

Beobachtungssystem. Am Vergleich der Artenausstattung der letzten und der jetzt laufenden

Erhebung soll verdeutlicht werden, ob in den letzten acht Jahren Veränderungen der

Artenzusammensetzung hin zu „naturnäheren“ oder „naturferneren“ Beständen

stattgefunden haben.

 

Zu Frage 3:

 

In Mitteleuropa hat der Umwandlungsprozess ursprünglicher Waldgesellschaften in

sekundäre Waldtypen vor allem die Fichte begünstigt und ihr zu einer Ausdehnung

verholfen, welche über das natürliche Verbreitungsgebiet weit hinausgeht. Eine

kartographische Übersicht des antrophogenen Fichtenareals im Vergleich mit den noch

vorhandenen autochthonen Fichtenbeständen stellt eine ökologische und letztlich auch

ökonomische wichtige Grundlage für zukünftiges forstwirtschaftliches Handeln dar.

Kenntnisse über diese Verfrachtungen sind - sofern auch der Ursprung der verfrachteten

Populationen bekannt wäre - für die Abschätzung des genetisch bedingten

Anpassungsvermögens der Baumart Fichte an Umweltveränderungen von großer

Bedeutung. Eine Unterscheidung zwischen autochthonen und nicht - autochthonen

Fichtenbeständen setzt voraus, dass zwischen autochthonen und nicht - autochthonen

Populationen genetische Unterschiede bestehen. Noch gibt es bei der Baumart Fichte - wie

bei sehr vielen anderen Baumarten auch - im Bereich der Genetik sehr große

Kenntnislücken. So sind bei der Fichte weder die genaue Anzahl der Gene noch deren

mögliche Varianten (Ausprägungsformen des Gens) bekannt.

Um die künstliche Ausbreitung der Fichte in Österreich zu dokumentieren und um mögliche

Folgen einer künstlichen Ausbreitung zu evaluieren, müssen autochtone Fichtenbestände in

möglichst hoher Anzahl und flächendeckend im Bundesgebiet erfasst werden. Da in der

Vergangenheit nicht - autochthone Fichtenbestände insbesondere in Tief -  und Mittellagen

begründet und nur unzureichend oder nicht dokumentiert wurden, wird davon ausgegangen,

dass im Schutzwald, in den meist schwer zugänglichen Lagen, Fichtenbestände noch

autochthon sind. Ein Auswahlkriterium zu Beginn der weiterführenden Untersuchungen sind

daher Fichtennadelproben aus dem Schutzwald. In der ersten Phase der Untersuchungen

wird anhand der aus dem Schutzwald stammenden Proben eine Österreichkarte erstellt

werden, welche die vom Menschen nicht beeinflusste genetische Situation wiedergeben soll.

In der zweiten Phase werden dann Fichtenbestände außerhalb des Schutzwaldes beprobt

werden. Basierend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen sowie der Berücksichtigung

aller Faktoren wird eine bessere Einschätzung der genetischen Situation der Baumart Fichte

möglich sein.

 

Da eher davon ausgegangen werden muss, dass die alpine Fichte, z.B. im Vergleich zur

Fichte des Karpatenraumes, genetisch eingeengt ist (Plausibilitätsschluss aufgrund der

postglazialen Einwanderungsgeschichte) ist bei den meisten Verfrachtungen eher mit einer

Erhöhung der genetischen Vielfalt durch forsthistorische Massnahmen zu rechnen. Weiters

ist darauf hinzuweisen, dass nicht notwendigerweise jede künstliche Begründung zu einer

Verringerung der genetischen Vielfalt führen muss. Vielmehr bestimmen die Wahl des

Vermehrungsgutes, die Beerntungsverfahren bei der Saatguternte, insbesondere die Anzahl

der Saatguternte - Bäume und die weitere waldbauliche Behandlung, die genetische Vielfalt

eines Bestandes.

 

Zu Frage 4:

Um die Inventurergebnisse schneller verfügbar zu machen, wird die Länge der

Aufnahmeperiode bei gleich bleibender Aufnahmedichte auf drei Jahre verkürzt. Zur

Abdeckung der erforderlichen fachlichen Kapazität wurde mit dem Institut für

Waldwachstumsforschung der Universität für Bodenkultur im Rahmen seiner

Teilrechtsfähigkeit ein Vertrag abgeschlossen (18.2.2000). Das Institut für

Waldwachstumsforschung hat in der Folge das zur Erfüllung des Vertrages erforderliche

Personal aufgenommen und ist als Dienstgeber auch für die Einhaltung der

sozialversicherungsrechtlichen Regelungen verantwortlich. Es ist davon auszugehen, dass

das Personal nach Maßgabe dieser Regelungen kranken - , unfall - , pensions -  und

arbeitslosenversichert ist. Von einer Weitervermittlung kann daher nicht gesprochen werden.

 

Die notwendigen Arbeiten der Datenerhebung und  - kontrolle sind im Zusammenwirken mit

dem Personal der Österreichischen Waldinventur zu erbringen. Das Personal arbeitet die

meiste Zeit (8 Monate) in den Waldgebieten, Teilarbeiten werden auch an der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt erledigt. Dienstgeber ist - wie oben dargestellt - das Institut für

Waldwachstumsforschung. Das Personal erhält wie alle anderen an diesem

Universitätsinstitut Beschäftigten die aus ihrem Dienstverhältnis resultierenden Rechte.

Zudem haben die beschäftigten Personen über Anregung des Dienstgebers einen

Vertrauensmann aus ihrem Kreis nominiert.

 

Die Schutzwaldtrakte werden aufgrund eines Werkvertrages, den das Ressort mit dem

Institut für Waldbau der Universität für Bodenkultur, Fachbereich Gebirgswaldbau,

abgeschlossen hat, erhoben. Dienstgeber des Fachpersonals ist ebenfalls das Institut, das

für die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben Sorge zu tragen hat.