1446/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.01.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima betref -

fend Verbot der Verfütterung von Tiermehl in Österreich, Nr. 1504/J, wie folgt:

 

 

zu den Fragen 1 und 2:

Das EU - konforme umfassende Verbot der Verfütterung von Tiermehl gilt in Österreich ab

1.1.2001.

 

Um dieses europaweite Problem zu bewältigen, hat die EU eine entsprechende EU -

einheitliche Vorgangsweise beschlossen.

 

zu Fragen 3 und 4:

Das in Österreich produzierte Tiermehl entsprach allen wissenschaftlich fundierten Anfor -

derungen der EU. Österreich hat für das EU - weite Tiermehl - Verfütterungsverbot gestimmt.

 

zu den Fragen 5 und 6:

Es werden ca. 98.000 t produziert, wovon jedoch ein großer Anteil exportiert wird. Genaue

Daten über Produkt und mögliche Importe liegen meinem Ressort nicht vor. Diesbezüglich

verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers Mag. Molterer.

zu Frage 7:

In Österreich war die Tiermehlfütterung für Wiederkäuer nie gebräuchlich, da andere billi -

gere Eiweißquellen zur Verfügung stehen. Auch erfordert das Zweinutzungsrind nicht den

Einsatz von derart hochwertigen Eiweißträgern.

 

zu Frage 8:

Die Amtstierärzte kontrollieren im Auftrag des Bundesministers für Land -  und Forstwirt -

schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stichprobenweise die Einhaltung dieses Verbotes.

 

zu den Fragen 9, 10 und 11:

Ich verweise auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministers für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

zu Frage 12:

Die notwendigen Maßnahmen - generelles Verbot der Tiermehlverfütterung - sind bereits

eingeleitet. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4.

 

zu Frage 13:

Die Verfütterung von tierischem Eiweiß an Schweine und Geflügel erfolgte zur Abdeckung

des Bedarfs an essentiellen Aminosäuren, die im pflanzlichen Eiweiß nur in ungenügender

Menge vorhanden sind. Darüber hinaus wurde bei Schwein und Geflügel bis dato BSE

nicht festgestellt.

 

zu Frage14:

Ja, folgende Testmethoden kommen in Österreich zur Anwendung:

 

• Histologische Untersuchung eines Gehirnschnittes

• Immunhistochemie (Westernblot)

.  BSE - Schnelltest der Firma Prionics

zu Frage 15:

Für die Kennzeichung von Futtermitteln bzw. deren Kontrolle ist der Bundesminister für

Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.