1446/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.01.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima betref -
fend Verbot der Verfütterung von Tiermehl in Österreich, Nr. 1504/J, wie folgt:
zu den Fragen 1 und 2:
Das EU - konforme umfassende Verbot der Verfütterung von Tiermehl gilt in Österreich ab
1.1.2001.
Um dieses europaweite Problem zu bewältigen, hat die EU eine entsprechende EU -
einheitliche Vorgangsweise beschlossen.
zu Fragen 3 und 4:
Das in Österreich produzierte Tiermehl entsprach allen wissenschaftlich fundierten Anfor -
derungen der EU. Österreich hat für das EU - weite Tiermehl - Verfütterungsverbot gestimmt.
zu den Fragen 5 und 6:
Es werden ca. 98.000 t produziert, wovon jedoch ein großer Anteil exportiert wird. Genaue
Daten über Produkt und mögliche Importe liegen meinem Ressort nicht vor. Diesbezüglich
verweise ich auf die Anfragebeantwortung des
Herrn Bundesministers Mag. Molterer.
zu Frage 7:
In Österreich war die Tiermehlfütterung für Wiederkäuer nie gebräuchlich, da andere billi -
gere Eiweißquellen zur Verfügung stehen. Auch erfordert das Zweinutzungsrind nicht den
Einsatz von derart hochwertigen Eiweißträgern.
zu Frage 8:
Die Amtstierärzte kontrollieren im Auftrag des Bundesministers für Land - und Forstwirt -
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stichprobenweise die Einhaltung dieses Verbotes.
zu den Fragen 9, 10 und 11:
Ich verweise auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministers für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
zu Frage 12:
Die notwendigen Maßnahmen - generelles Verbot der Tiermehlverfütterung - sind bereits
eingeleitet. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4.
zu Frage 13:
Die Verfütterung von tierischem Eiweiß an Schweine und Geflügel erfolgte zur Abdeckung
des Bedarfs an essentiellen Aminosäuren, die im pflanzlichen Eiweiß nur in ungenügender
Menge vorhanden sind. Darüber hinaus wurde bei Schwein und Geflügel bis dato BSE
nicht festgestellt.
zu Frage14:
Ja, folgende Testmethoden kommen in Österreich zur Anwendung:
• Histologische Untersuchung eines Gehirnschnittes
• Immunhistochemie (Westernblot)
. BSE - Schnelltest der Firma Prionics
zu Frage 15:
Für die Kennzeichung von Futtermitteln bzw. deren Kontrolle ist der Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.