145/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Steibl und Kollegen haben am 15. Dezember
1999 unter der Nr. 202/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Gewalt an Frauen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen auf jeder Ebene, so auch im Bereich
Öffentlichkeitsarbeit, ist für mich als Frauenministerin ein permanentes und dauer -
haftes Programm, das ebenso permanent und dauerhaft umgesetzt wird. Daher ist
auch eine explizit bezeichnete Zeitspanne, die Viele erst dazu ermutigt, Maßnahmen
und Aktivitäten zur Bekämpfung von Gewalt zu setzen, keine notwendige Vorausset -
zung für mich, entsprechende Schritte einzuleiten. Insbesondere im Hinblick auf
Öffentlichkeitsarbeit darf ich dennoch an die von mir im Rahmen der Kampagne „Halt
der Gewalt“ initiierte und eingerichtete Helpline gegen Männergewalt erinnern, die
gerade zur Sensibilisierung der Bevölkerung auch in jener Phase sowie im
Dezember 1999 mittels Inseraten und Radiospots erneut beworben wurde.
Bereits im Rahmen der österreichischen EU - Ratspräsidentschaft habe ich maßgeb -
lich darauf hingewirkt, daß eine
europäische Öffentlichkeitsarbeitskampagne zu
diesem Themenbereich von der Europäischen Kommission gestartet werden soll, die
sich betreffend konkreter Projektvorschläge an NGOs wendet. Hinsichtlich entspre -
chender Informationen über die EU - Kampagne ist daher auch die Europäische Kom -
mission die zuständige Ansprechpartnerin. Ich unterstütze in diesem Zusammen -
hang finanziell und ideell ein Projekt der Informationsstelle gegen Gewalt, das noch
vor dem Sommer 1999 bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde und
den Auftakt für die Kampagne für jene Phase der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“
vorsah. Leider kam es seitens der Europäischen Kommission zu erheblichen Verzö -
gerungen bei der Planung und Vorbereitung dieser Initiative, weshalb auch der im
vorgelegten Konzept der Informationsstelle anvisierte Zeitplan nicht eingehalten wer -
den konnte. Die bundespolitische Situation in jener Phase ließ darüber hinaus kurz -
fristige, ersatzweise ad - hoc - Aktivitäten nicht zu. Der adaptierte Zeitplan sieht nun -
mehr Aktivitäten zwischen März und Juni 2000 vor. Zusätzlich zur Kernzielgruppe
Frauen sollen auch Männer und Jugendliche einbezogen werden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ich darf an die zahlreichen, kontinuierlich gesetzten Aktivitäten in diesem Zusam -
menhang erinnern, die auch die Basis für weiterführende Maßnahmen darstellen.
Im vergangenen Jahr konnte in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für
Inneres eine Verbesserung des ,,Gewaltschutzgesetzes“, obschon bereits bisher eine
international vorbildliche Regelung, im Rahmen einer Novelle zum Sicherheitspolizei -
gesetz erreicht werden. Seit 1. Jänner 2000 können Organe des Sicherheitsdienstes
eine Person, von der eine Gefahr ausgeht, aus der Wohnung wegweisen und ein auf
maximal 10 Tage (bisher: 7 Tage) befristetes Betretungsverbot aussprechen. Wird
innerhalb der 10 - tägigen Frist ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfü -
gung gestellt, endet das Betretungsverbot erst mit Zustellung der Gerichtsentschei -
dung an den Antragsgegner (den gefährdenden/mißhandelnden Mann), spätestens
jedoch nach 20 (statt bisher 14) Tagen nach seiner Anordnung. In enger Zusammen -
arbeit mit dem Justizministerium wurde weiters eine Weiterentwicklung des Gesetzes
im Bereich der Exekutionsordnung speziell hinsichtlich der Regelung der Einstweili -
gen Verfügung in Aussicht genommen.
Die zur effektiven Umsetzung dieses Bundesgesetzes von mir und dem Bundesmini -
ster für Inneres eingerichteten Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt wurden
zügig ausgebaut, sodaß nunmehr in jedem Bundesland eine derartige Opferschutz -
einrichtung zur Verfügung steht. Sie bietet betroffenen Frauen aktiv Beratung und
Unterstützung an und fungiert als Drehscheibe zwischen allen in einem konkreten
Fall involvierten Behörden und privaten Einrichtungen. Die Weiterentwicklung der
Interventionsstellen, insbesondere auch durch die Installierung mehrjähriger Auf -
tragsverträge, ist vorgesehen.
Eine weitere wichtige Maßnahme, die ich gesetzt habe und die weiterzuverfolgen ist,
betrifft die Unterstützung sexuell mißbrauchter Mädchen und Buben und ihrer Be -
zugspersonen. Im Rahmen des im Frühjahr 1998 eingeführten Modellprojekts
„Psychologische und juristische Prozeßbegleitung bei sexuellem Mißbrauch an
Mädchen, Buben und Jugendlichen“ wird Kindern und Jugendlichen, die Opfer
sexueller Gewalt geworden sind, sowie deren Bezugspersonen psychosoziale und
juristische Unterstützung während des gerichtlichen Verfahrens angeboten, um einer
sekundären Viktimisierung weitgehend entgegenzuwirken. Seit seinem Bestehen
wird das Projekt, das im wesentlichen von mir, zu einem kleinen Teil aber auch vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie gefördert wird, fortlaufend wis -
senschaftlich evaluiert; die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung
sowie des Modellprojekts insgesamt werden im Frühjahr 2000 vorliegen und sollen in
der Folge in Kooperation mit den zuständigen Ressorts schrittweise insbesondere im
Hinblick auf eine gesamtösterreichische Institutionalisierung umgesetzt werden.
Fortzuführen ist speziell durch die Wiederaufnahme der entsprechenden TV - Spots
weiters die bereits angesprochene Kampagne „Halt der Gewalt“, die als Serviceein -
richtung die kostenlose 24 - Stunden - Helpline für Betroffene sowie für Personen aus
dem näheren Umfeld beinhaltet. Die starke Frequentierung dieser Helpline hat ge -
zeigt, daß eine Erstanlaufstelle für das gesamte Bundesgebiet auch längerfristig
dringend notwendig ist. Der dazugehörige Informationsfolder soll ebenfalls neu
aufgelegt werden.
Im Hinblick auf die Förderung von Projekten und Einrichtungen darf ich darauf
hinweisen, daß ich für den Bereich der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt
rund 40 % der mir zur Verfügung stehenden Mittel aufwende, also diese Thematik
auch einer maßgeblichen budgetären Entsprechung zuführe.