1450/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.01.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Silhavy und GenossInnen betreffend Heizkostenzuschuss für
Haushalte mit einem geringen Einkommen, Nr. 1512/J, wie folgt:
Frage 1 und 2:
Durch die Raumheizungszuschüsse sollen sozial Bedürftige eine Unterstützung für
erhöhte Heizölpreise zur Minderung der Auswirkung der Preissteigerungen am
Heizölmarkt erhalten. Von der im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2001
vorgenommenen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997 hinsichtlich der
Gewährung eines Zweckzuschusses des Bundes werden alle Länder in gleicher
Weise erfasst. Die Gewährung von Heizkostenzuschüssen an sozial Bedürftige als
Beitrag zur Sicherung des Lebensbedarfes fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Länder. Auf Grund der geltenden Bestimmungen kommt es zu keinen
Doppelleistungen von Land und Bund.
Die einzelnen Bundesländer sehen weitgehend gleichartige Regelungen für die
Gewährung von Heizkostenzuschüssen vor, wobei sich beispielsweise die
Einkommensgrenzen für die Bezieher an den Ausgleichszulagen - Richtsätzen in der
Sozialversicherung orientieren.
Frage 3:
Im Bundesfinanzgesetz 2000 (i.d.F. der 2. BFG - Novelle 2000, BGBl. I Nr.123/2000)
ist ein Betrag von bis zu 600 Millionen Schilling für Raumheizungszuschüsse auf
Grund einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997 im Rahmen des
Budgetbegleitgesetzes 2001 vorgesehen.
Frage 4:
Soweit Berechnungen in meinem Kompetenzbereich zum Heizkostenzuschuss
vorliegen, beziehen sich diese auf die Sozialversicherung und das soziale
Entschädigungsrecht. Was den Bereich der Sozialversicherung betrifft, ist
anzumerken, dass es derzeit rund 250.000 Haushalte mit einem
Pensionseinkommen von unter 12.000,- S gibt. Bei diesen Haushalten handelt es
sich im Wesentlichen um die Bezieher einer Ausgleichszulage. Für diese
Personengruppe würde die Gewährung einer 7 - monatigen Heizkostenpauschale von
monatlich je 500,- S Kosten von 875 Mio. S verursachen. Für den Bereich des
sozialen Entschädigungsrechtes (Kriegsopferversorgungsgesetz,
Heeresversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz und Impfschadengesetz) wäre mit
Aufwendungen von rund 8 Mio. S zu rechnen. Darüber hinausgehende
Berechnungen liegen mangels entsprechender Daten derzeit nicht vor.
Frage 5:
Mit dem Raumheizungszuschuss werden sozial Bedürftige unterstützt, die durch die
Preissteigerungen am Heizölmarkt besonders betroffen sind. Diese gezielte
Maßnahme ist ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Armutsgefährdung.