1451/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.01.2001
BM für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend die Beschaffung von
fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen, Nr. 1484/J, wie folgt:
Frage 1:
Die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produkten durch das öffentliche
Beschaffungswesen ist prinzipiell - soweit es im Rahmen der vergaberechtlichen Be -
stimmungen möglich ist - zu befürworten.
Fragen 2 und 4:
Die Beantwortung dieser Fragen bezieht sich auf die Zentralstelle meines Ressorts;
aus verwaltungsökonomischen Gründen können nachstehend nur jene Ankäufe an -
geführt werden, die durch die Amtswirtschaftsstelle erfolgten:
Orangensaft:
1997 14.379,-- S 499,2 l
1998 18.659,-- S 518,4 l
1999 12.707,-- S 388,8 l
2000 14.875,-- S (bis 15.12.2000) 460,8 l
Tee und Kaffee:
Festgehalten wird, dass in den nachstehend angeführten Beträgen auch andere Le -
bensmittel, wie Zucker, Milch, Kekse etc. inkludiert sind (es sind dies die Gesamt -
ausgaben bei Ansatz 1/15008/4300, Lebensmittel).
Eine genaue Auflistung der Menge bzw. Kosten für Kaffee und Tee ist verwaltungs -
ökonomisch nicht möglich, weil es
sich zum Großteil um Handkäufe handelt.
1997: 166.553,35 S
1998: 156.720,24 S
1999: 153.498,93 S
2000: 181.385,41 S (bis 30.11.2000)
Es wurden in diesem Zeitraum keine Produkte aus fairem Handel eingekauft.
Frage 3:
In Zukunft wird darauf hinzuwirken sein, dass bei den Veranstaltungen, die von Cate -
ring - Firmen betreut werden, Produkte aus fairem Handel verwendet werden, wobei
allerdings zu berücksichtigen ist, dass damit im Hinblick auf die Verpflichtung zur
Sparsamkeit keine höheren Kosten verbunden sein dürfen.
Fragen 5 und 6:
Ich halte grundsätzlich die Verwendung von Produkten aus fairem Handel für wichtig
und unterstützenswert und werde auch die nachgeordneten Dienststellen auf diese
Produkte aufmerksam machen. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass dabei die
Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht außer
Acht gelassen werden dürfen.
Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten zu Frage 6 der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 1476/J.