1458/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10. 01. 2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1528/J betreffend
geplante Schließung der IESG - Abteilung Leoben, welche die Abgeordneten
Dobnigg und Genossen am 22. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der Beschluss des Ministerrates betraf die Ausgliederung des IAF im Grundsatz.
Derzeit wird die Ausgliederung auf Machbarkeit hin überprüft. Das Gutachten
empfiehlt die Schließung einiger Standorte, darunter Leoben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Für die Realisierungsphase der Ausgliederung ist ein Zeitraum von insgesamt zwei
Jahren anzusetzen. In wie weit diese Frist ausreicht, kann aus heutiger Sicht nicht
genau beantwortet werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Das Gutachten hat in seinem Ergebnis für die Außenstelle Leoben festgestellt, dass
eine Organisationseinheit in der vorhandenen Größenordnung keine hinreichende
Gewähr dafür bieten kann, eine durchgängige und stetige Normalauslastung
sicherzustellen.
In Bezug auf die Aufbauorganisation für die künftigen IESG - Stellen sind unter
Anderem folgende Anforderungen zu erfüllen: Die Sicherstellung von
Vertretungsregelungen bei außerplanmäßigen Personalausfällen, wie auch die
Sicherstellung der Bearbeitung von kurzfristig höheren Bearbeitungsvolumina. An
diesen Rahmenbedingungen müssen sich alle weiteren organisatorischen
Neuüberlegungen im Rahmen der Realisierung der Ausgliederung orientieren.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Zuge der Ausgliederung des IAF sind keine Arbeitsplätze gefährdet. Das
Gutachten hebt auch hervor, dass durch effizienter gestaltete Arbeitsabläufe und die
Erhöhung von Anforderungen, beispielsweise infolge der Einführung der
kaufmännischen Buchführung, höherqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden,
die zur Besetzung anstehen.
Antwort zu den Punkten 5. 6 und 9 der Anfrage:
Im Gutachten wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in der
gesamten Steiermark 6,5 Monate beträgt. Angeführt werden ganz gezielte
Verbesserungsansätze, z. B. durch umfassende Ausnutzung der EDV - technischen
Möglichkeiten für eine Verfahrensbeschleunigung auf breiter Ebene.
Bei der Ist - Analyse wurde festgestellt, dass ein direkter Kontakt zwischen einer
IESG - Stelle und Arbeitnehmer (Kunden) nur in einem sehr geringen Ausmaß
besteht, die Kommunikation wird nahezu ausschließlich über die Arbeiterkammer
geführt. Durch Optimierung des EDV - Verfahrens bedarf es künftig weniger direkter
Kontakte. Eine Beeinträchtigung für die wenigen Einzelfälle an Arbeitnehmer, direkt
mit der Stelle in Graz kommunizieren zu müssen, wird daher nicht gesehen. Weiters
besteht die Überlegung, dass hinkünftig in besonderen Fällen die IESG - Mitarbeiter
aus Graz zu den Kunden (auch nach Murau oder
Schladming) fahren können.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Aufrechterhaltung der benannten Standorte folgte dem Prinzip, dass in jeder
Landeshauptstadt eine JESG - Stelle aufrechterhalten wird. Dies entspricht dem Stand
einer auf allen Ebenen unseres föderalen Staatsaufbaus geführten sachgerechten
Kompetenzverteilungsdiskussion.
Der Vorschlag zur zusätzlichen Aufrechterhaltung des Standortes Ried und
Negierung des Standortes Bregenz stützt sich auf organisatorische
Effizienzüberlegungen, wie bereits zu Punkt 3 ausgeführt wurde.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Überlegungen bezüglich der einzelnen Standorte orientieren sich ausschließlich
an Effizienzkriterien.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Mit der Ausgliederung ist primär das Ziel der optimalen und effizienten Dienstleistung
für die Kunden verbunden.