1458/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10. 01. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1528/J betreffend

geplante Schließung der IESG - Abteilung Leoben, welche die Abgeordneten

Dobnigg und Genossen am 22. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Beschluss des Ministerrates betraf die Ausgliederung des IAF im Grundsatz.

Derzeit wird die Ausgliederung auf Machbarkeit hin überprüft. Das Gutachten

empfiehlt die Schließung einiger Standorte, darunter Leoben.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Für die Realisierungsphase der Ausgliederung ist ein Zeitraum von insgesamt zwei

Jahren anzusetzen. In wie weit diese Frist ausreicht, kann aus heutiger Sicht nicht

genau beantwortet werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Das Gutachten hat in seinem Ergebnis für die Außenstelle Leoben festgestellt, dass

eine Organisationseinheit in der vorhandenen Größenordnung keine hinreichende

Gewähr dafür bieten kann, eine durchgängige und stetige Normalauslastung

sicherzustellen.

In Bezug auf die Aufbauorganisation für die künftigen IESG - Stellen sind unter

Anderem folgende Anforderungen zu erfüllen: Die Sicherstellung von

Vertretungsregelungen bei außerplanmäßigen Personalausfällen, wie auch die

Sicherstellung der Bearbeitung von kurzfristig höheren Bearbeitungsvolumina. An

diesen Rahmenbedingungen müssen sich alle weiteren organisatorischen

Neuüberlegungen im Rahmen der Realisierung der Ausgliederung orientieren.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Zuge der Ausgliederung des IAF sind keine Arbeitsplätze gefährdet. Das

Gutachten hebt auch hervor, dass durch effizienter gestaltete Arbeitsabläufe und die

Erhöhung von Anforderungen, beispielsweise infolge der Einführung der

kaufmännischen Buchführung, höherqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden,

die zur Besetzung anstehen.

 

Antwort zu den Punkten 5. 6 und 9 der Anfrage:

 

Im Gutachten wurde festgestellt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer in der

gesamten Steiermark 6,5 Monate beträgt. Angeführt werden ganz gezielte

Verbesserungsansätze, z. B. durch umfassende Ausnutzung der EDV - technischen

Möglichkeiten für eine Verfahrensbeschleunigung auf breiter Ebene.

 

Bei der Ist - Analyse wurde festgestellt, dass ein direkter Kontakt zwischen einer

IESG - Stelle und Arbeitnehmer (Kunden) nur in einem sehr geringen Ausmaß

besteht, die Kommunikation wird nahezu ausschließlich über die Arbeiterkammer

geführt. Durch Optimierung des EDV - Verfahrens bedarf es künftig weniger direkter

Kontakte. Eine Beeinträchtigung für die wenigen Einzelfälle an Arbeitnehmer, direkt

mit der Stelle in Graz kommunizieren zu müssen, wird daher nicht gesehen. Weiters

besteht die Überlegung, dass hinkünftig in besonderen Fällen die IESG - Mitarbeiter

aus Graz zu den Kunden (auch nach Murau oder Schladming) fahren können.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Aufrechterhaltung der benannten Standorte folgte dem Prinzip, dass in jeder

Landeshauptstadt eine JESG - Stelle aufrechterhalten wird. Dies entspricht dem Stand

einer auf allen Ebenen unseres föderalen Staatsaufbaus geführten sachgerechten

Kompetenzverteilungsdiskussion.

 

Der Vorschlag zur zusätzlichen Aufrechterhaltung des Standortes Ried und

Negierung des Standortes Bregenz stützt sich auf organisatorische

Effizienzüberlegungen, wie bereits zu Punkt 3 ausgeführt wurde.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Überlegungen bezüglich der einzelnen Standorte orientieren sich ausschließlich

an Effizienzkriterien.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Mit der Ausgliederung ist primär das Ziel der optimalen und effizienten Dienstleistung

für die Kunden verbunden.