146/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Sevignani, Dr Partik - Pable und Kollegen

haben am 20.12.1999 unter der Zahl 229/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Inkompatibilität der Funknetze von

Gendarmerie und Rettungsinstitutionen in Tirol - Lehren aus der Lawinenkatastrophe

von Galltür", gerichtet.

 

 

Ich beantworte Ihre Anfrage zu den einzelnen Punkten, wie folgt:

 

Frage 1.

 

Ich habe bereits im Jahre 1998 das bis zu diesem Zeitpunkt ressortinterne Projekt

ADONIS zur Errichtung eines bundesweiten digitalen Bündelfunknetzes erweitert und

den Auftrag erteilt, mit allen Einsatzkräften mit Sicherheitsaufgaben, den sog.

,,Blaulichtorganisationen“ Verhandlungen aufzunehmen, um eine bundesweite

einheitliche und für alle diese Kräfte gemeinsame Funkplattform zu realisieren. In

einer Arbeitsgruppe sind Vertreter der Wachkörper Gendarmerie, Polizei, Zollwache,

Justizwache, des Bundesheeres, der Feuerwehr und der Rettungsorganisationen

sowie der Länder tätig, um dieses Vorhaben voranzutreiben.

 

Das erste Ergebnis stellt ein Papier dar, das als „Taktisches Anforderungsprofil“ die

Einsatzbedürfnisse aller beteiligten Organisationen zusammenfasst. Weiters sind

umfangreiche Planungsarbeiten im Bereich der technischen Planung erfolgt. Als

Beispiel dazu darf ich die erfolgreiche Leitung einer Arbeitsgruppe der EU erwähnen,

die ein Anforderungsprofil für die Endgeräte unter Beteiligung von Vertretern der

BRD, Frankreich und der Niederlande erstellte, das schließlich EU - weit übernommen

und als Pflichtenheft an die Industrie übermittelt wurde. Derzeit stehen konkrete

Vorhaben für die Durchführung von Pilotinstallationen in Vorbereitung, die Kräfte der

Gendarmerie, der Polizei, der Assistenztruppen des Bundesheeres im Grenzeinsatz,

der Justizwache sowie teilweise auch der Rettung und Feuerwehr als Teilnehmer in

Betracht ziehen.

 

Die bedauerlichen Ereignisse von Paznaun bestätigten die bekannten Probleme im

Funkbereich der Einsatzorganisationen und unterstreichen die Notwendigkeit meiner

Bemühungen, mit einem flächendeckenden bundesweiten Funknetz in modernster

Technologie diese eindeutig vorhandene Lücke im Sicherheitssystem Österreichs zu

schliessen.

Frage 2.

 

Das Land Tirol ist ebenso wie alle anderen Länder eingeladen worden, am Projekt

ADONIS teilzunehmen und hat diese Einladung sehr positiv und mit der Entsendung

eines Vertreters in den ADONIS - Lenkungsausschuss aufgenommen. Das Land Tirol

hat über ein eigenes Vorhaben im Land Tirol berichtet und bekundet, im Falle einer

aus dortiger Sicht positiven Entwicklung des BMI - eigenen Projektes dieses zu

unterstützen.

 

Frage 3.

 

Die Planungen sind aufgrund der Berichterstattung des Vertreters des Landes Tirol in

den Grundzügen bekannt.

 

zu 3a.

 

Die Einheiten der Bundesgendarmerie und der Bundespolizei haben bundesweit zu

agieren und werden zu wichtigen Einsätzen auch über die Ländergrenzen hinweg

eingesetzt. Als Beispiele darf ich den Katastropheneinsatz in Paznaun, aber auch die

Olympischen Winterspiele in Tirol anführen, bei denen Exekutivbeamte aus ganz

Österreich eingesetzt waren. Im lokalen Bereich ist darüber hinaus jedoch auch zu

beachten, dass das Verbrechen nicht an den Landesgrenzen haltmacht und daher

die Exekutivkräfte an den Grenzen zu den benachbarten Bundesländern

selbstverständlich eng zusammenarbeiten, um die notwendigen Fahndungserfolge

erzielen zu können. Dies erfordert ein BUNDESWEIT einheitliches Funknetz, in dem

die freie Bewegung der eingesetzten Kräfte ohne technische Beschränkungen durch

unterschiedliche technische Systeme gewährleistet ist.

 

Aus diesem Grund sieht das Projekt ADONIS eine flächendeckende und

bundesweite Versorgung durch ein einheitliches technisches System vor, die darüber

hinaus eine möglichst weitgehende Kompatibilität mit den Polizeikräften der

angrenzenden Nachbarstaaten Deutschland und Italien gewährleisten soll. Die

rechtlichen und taktischen Massnahmen zur direkten und einfachen polizeilichen

Zusammenarbeit über die Bundesgrenzen hinweg sind bereits geschaffen und mit

dem geplanten Funknetzprojekt soll die technische Voraussetzung für diese

Kooperation geschaffen werden. Diesbezügliche Kontakte mit den Nachbarstaaten

wurden bereits eingeleitet.

 

zu 3b.

 

entfällt.

 

Frage 4.

 

Der Projektplan für ADONIS sieht vor, dass im Jahr 2000 die geplanten

Pilotaktivitäten durchgeführt werden sollen. Die Auswertung dieser Ergebnisse und

die unmittelbar daran geknüpfte Vorbereitung der Ausschreibung für das geplante

Funknetz soll im Jahr 2001 erfolgen. Das Beschaffungsverfahren wird direkt

anschliessen, sodass ab dem Jahr 2002 mit dem Aufbau in der Fläche begonnen

werden kann, der voraussichtlich 3 Jahre für eine bundesweite Flächendeckung

benötigen wird.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt jedoch die Beistellung der Budgetmittel

für dieses Projekt dar. Ich darf daher Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter und alle

Damen und Herren des Hohen Hauses um Unterstützung bei diesem Vorhaben

ersuchen, um die dringend notwendigen Einsatzmittel für die Blaulichtorganisationen

möglichst rasch zur Verfügung stellen zu können. Ich darf ihnen abschließend

versichern, dass wir gemeinsam mit diesem Schritt einen wichtigen Beitrag zum

Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit aller Bürger dieses Landes

und unserer Gäste aus aller Welt leisten, zu dem wir verpflichtet, aber vor allem

berufen sind.