146/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Sevignani, Dr Partik - Pable und Kollegen
haben am 20.12.1999 unter der Zahl 229/J - NR/1999 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Inkompatibilität der Funknetze von
Gendarmerie und Rettungsinstitutionen in Tirol - Lehren aus der Lawinenkatastrophe
von Galltür", gerichtet.
Ich beantworte Ihre Anfrage zu den einzelnen Punkten, wie folgt:
Frage 1.
Ich habe bereits im Jahre 1998 das bis zu diesem Zeitpunkt ressortinterne Projekt
ADONIS zur Errichtung eines bundesweiten digitalen Bündelfunknetzes erweitert und
den Auftrag erteilt, mit allen Einsatzkräften mit Sicherheitsaufgaben, den sog.
,,Blaulichtorganisationen“ Verhandlungen aufzunehmen, um eine bundesweite
einheitliche und für alle diese Kräfte gemeinsame Funkplattform zu realisieren. In
einer Arbeitsgruppe sind Vertreter der Wachkörper Gendarmerie, Polizei, Zollwache,
Justizwache, des Bundesheeres, der Feuerwehr und der Rettungsorganisationen
sowie der Länder tätig, um dieses Vorhaben voranzutreiben.
Das erste Ergebnis stellt ein Papier dar, das als „Taktisches Anforderungsprofil“ die
Einsatzbedürfnisse aller beteiligten Organisationen zusammenfasst. Weiters sind
umfangreiche Planungsarbeiten im Bereich der technischen Planung erfolgt. Als
Beispiel dazu darf ich die erfolgreiche Leitung einer Arbeitsgruppe der EU erwähnen,
die ein Anforderungsprofil für die Endgeräte unter Beteiligung von Vertretern der
BRD, Frankreich und der Niederlande erstellte, das schließlich EU - weit übernommen
und als Pflichtenheft an die Industrie übermittelt wurde. Derzeit stehen konkrete
Vorhaben für die Durchführung von Pilotinstallationen in Vorbereitung, die Kräfte der
Gendarmerie, der Polizei, der Assistenztruppen des Bundesheeres im Grenzeinsatz,
der Justizwache sowie teilweise auch der Rettung und Feuerwehr als Teilnehmer in
Betracht ziehen.
Die bedauerlichen Ereignisse von Paznaun bestätigten die bekannten Probleme im
Funkbereich der Einsatzorganisationen und unterstreichen die Notwendigkeit meiner
Bemühungen, mit einem flächendeckenden bundesweiten Funknetz in modernster
Technologie diese eindeutig vorhandene Lücke im Sicherheitssystem Österreichs zu
schliessen.
Frage 2.
Das Land Tirol ist ebenso wie alle anderen Länder eingeladen worden, am Projekt
ADONIS teilzunehmen und hat diese Einladung sehr positiv und mit der Entsendung
eines Vertreters in den ADONIS - Lenkungsausschuss aufgenommen. Das Land Tirol
hat über ein eigenes Vorhaben im Land Tirol berichtet und bekundet, im Falle einer
aus dortiger Sicht positiven Entwicklung des BMI - eigenen Projektes dieses zu
unterstützen.
Frage 3.
Die Planungen sind aufgrund der Berichterstattung des Vertreters des Landes Tirol in
den Grundzügen bekannt.
zu 3a.
Die Einheiten der Bundesgendarmerie und der Bundespolizei haben bundesweit zu
agieren und werden zu wichtigen Einsätzen auch über die Ländergrenzen hinweg
eingesetzt. Als Beispiele darf ich den Katastropheneinsatz in Paznaun, aber auch die
Olympischen Winterspiele in Tirol anführen, bei denen Exekutivbeamte aus ganz
Österreich eingesetzt waren. Im lokalen Bereich ist darüber hinaus jedoch auch zu
beachten, dass das Verbrechen nicht an den Landesgrenzen haltmacht und daher
die Exekutivkräfte an den Grenzen zu den benachbarten Bundesländern
selbstverständlich eng zusammenarbeiten, um die notwendigen Fahndungserfolge
erzielen zu können. Dies erfordert ein BUNDESWEIT einheitliches Funknetz, in dem
die freie Bewegung der eingesetzten Kräfte ohne technische Beschränkungen durch
unterschiedliche technische Systeme gewährleistet ist.
Aus diesem Grund sieht das Projekt ADONIS eine flächendeckende und
bundesweite Versorgung durch ein einheitliches technisches System vor, die darüber
hinaus eine möglichst weitgehende Kompatibilität mit den Polizeikräften der
angrenzenden Nachbarstaaten Deutschland und Italien gewährleisten soll. Die
rechtlichen und taktischen Massnahmen zur direkten und einfachen polizeilichen
Zusammenarbeit über die Bundesgrenzen hinweg sind bereits geschaffen und mit
dem geplanten Funknetzprojekt soll die technische Voraussetzung für diese
Kooperation geschaffen werden. Diesbezügliche Kontakte mit den Nachbarstaaten
wurden bereits eingeleitet.
zu 3b.
entfällt.
Frage 4.
Der Projektplan für ADONIS sieht vor, dass im Jahr 2000 die geplanten
Pilotaktivitäten durchgeführt werden sollen. Die Auswertung dieser Ergebnisse und
die unmittelbar daran geknüpfte Vorbereitung der Ausschreibung für das geplante
Funknetz soll im Jahr 2001 erfolgen. Das Beschaffungsverfahren wird direkt
anschliessen, sodass ab dem Jahr 2002 mit dem Aufbau in der Fläche begonnen
werden kann, der voraussichtlich 3 Jahre für eine bundesweite Flächendeckung
benötigen wird.
Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt jedoch die Beistellung der Budgetmittel
für dieses Projekt dar. Ich darf daher Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter und alle
Damen und Herren des Hohen Hauses um Unterstützung bei diesem Vorhaben
ersuchen, um die dringend notwendigen Einsatzmittel für die Blaulichtorganisationen
möglichst rasch zur Verfügung stellen zu können. Ich darf ihnen abschließend
versichern, dass wir gemeinsam mit diesem Schritt einen wichtigen Beitrag zum
Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sicherheit aller Bürger dieses Landes
und unserer Gäste aus aller Welt leisten, zu dem wir verpflichtet, aber vor allem
berufen sind.