1461/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10. 01. 2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1457/J betreffend
beabsichtigte Schließung des Kraftwerk Voitsberg III der Verbundgesellschaft sowie
das Vertragsverhältnis mit der Graz - Köflach - Bergbau, welche die Abgeordneten
Bauer und Genossen am 10. November 2000 an mich richteten; stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:
Diese Fragen sind nicht Gegenstand des interpellationsrechtes gemäß Artikel 52 B -
VG. Sie betreffen keine Angelegenheit der Vollziehung, sondern liegen im
unternehmerischen Entscheidungsbereich der Österreichischen
Elektrizitätswirtschafts - Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft).
Nach Auskunft des Vorstandes der Verbundgesellschaft wurde mir jedoch folgendes
mitgeteilt:
Das Braunkohlekraftwerk Voitsberg III wurde im Jahre 1983 in Betrieb genommen.
Es hatte den Zweck, als Reserve für Energieengpässe zu dienen und sollte vor allem
im Winter eingesetzt werden.
Die Kosten der Braunkohle liegen erheblich über den Kosten anderer fossiler
Brennstoffe. Das KW Voitsberg kann daher nur mit massiven Verlusten betrieben
werden. Die in Aussicht gestellte Betriebsbeihilfe reicht nicht aus, einen verlustfreien
Betrieb zu ermöglichen. Die anfallenden Verluste haben eine Größenordnung, die
die Existenz der Draukraft gefährdet.
Die ursprünglichen Zielsetzungen sind mit der Öffnung der Strommärkte
weggefallen. Die bestehenden Überkapazitäten bei der Stromerzeugung, die
Entwicklung der Elektrizitätspreise und die wirtschaftliche Situation der
Österreichischen Draukraft AG lassen eine weitere Nutzung nicht zu.
Österreichische Draukraft AG und Graz - Köflacher Eisenbahn - und Bergbau -
gesellschaft sind daher übereingekommen, den Kohlelieferungsvertrag Mitte 2004,
also um viereinhalb Jahre früher als vertraglich vorgesehen, zu beenden. Bergbau
und Kraftwerk sollen in wirtschaftlich geordneter und sozial abgefederter Form
geschlossen werden.
Der Verbundvorstand wird sich daher dafür einsetzen, dass alle sich aus einem
abzuschließenden Sozialplan ergebenden Möglichkeiten genutzt werden.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Anlässlich eines Gespräches mit Kommissar Mario Monti am 8. Juni 2000 habe ich
auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen und es wurde mir versichert,
dass die Europäische Kommission die Frage der Stranded Costs mit hoher Priorität
behandelt. Überdies sind meine Mitarbeiter in ständigem Kontakt mit den
zuständigen Bediensteten der EK.
Zwischenzeitig ist eine weitere Note der EK, datiert mit 20.12.2000 im Wege des
Bundeskanzleramtes am 27.12.2000 in meinem Hause eingelangt, mit der um
Beantwortung ergänzender Fragen im Gegenstand ersucht wird. Die EK hat dazu
eine Frist von 20 Arbeitstagen eingeräumt, die jedenfalls eingehalten wird. Danach
hat die EK gemäß ständiger Praxis binnen 2 Monaten zu entscheiden, ob der Antrag
genehmigt oder ein Hauptverfahren eingeleitet wird. Über die weitere Behandlung
der Angelegenheit durch die EK kann ich verständlicherweise keine Voraussagen
machen.