1461/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10. 01. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1457/J betreffend

beabsichtigte Schließung des Kraftwerk Voitsberg III der Verbundgesellschaft sowie

das Vertragsverhältnis mit der Graz - Köflach - Bergbau, welche die Abgeordneten

Bauer und Genossen am 10. November 2000 an mich richteten; stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 4 der Anfrage:

 

Diese Fragen sind nicht Gegenstand des interpellationsrechtes gemäß Artikel 52 B -

VG. Sie betreffen keine Angelegenheit der Vollziehung, sondern liegen im

unternehmerischen Entscheidungsbereich der Österreichischen

Elektrizitätswirtschafts - Aktiengesellschaft (Verbundgesellschaft).

Nach Auskunft des Vorstandes der Verbundgesellschaft wurde mir jedoch folgendes

mitgeteilt:

Das Braunkohlekraftwerk Voitsberg III wurde im Jahre 1983 in Betrieb genommen.

Es hatte den Zweck, als Reserve für Energieengpässe zu dienen und sollte vor allem

im Winter eingesetzt werden.

Die Kosten der Braunkohle liegen erheblich über den Kosten anderer fossiler

Brennstoffe. Das KW Voitsberg kann daher nur mit massiven Verlusten betrieben

werden. Die in Aussicht gestellte Betriebsbeihilfe reicht nicht aus, einen verlustfreien

Betrieb zu ermöglichen. Die anfallenden Verluste haben eine Größenordnung, die

die Existenz der Draukraft gefährdet.

Die ursprünglichen Zielsetzungen sind mit der Öffnung der Strommärkte

weggefallen. Die bestehenden Überkapazitäten bei der Stromerzeugung, die

Entwicklung der Elektrizitätspreise und die wirtschaftliche Situation der

Österreichischen Draukraft AG lassen eine weitere Nutzung nicht zu.

 

Österreichische Draukraft AG und Graz - Köflacher Eisenbahn - und Bergbau -

gesellschaft sind daher übereingekommen, den Kohlelieferungsvertrag Mitte 2004,

also um viereinhalb Jahre früher als vertraglich vorgesehen, zu beenden. Bergbau

und Kraftwerk sollen in wirtschaftlich geordneter und sozial abgefederter Form

geschlossen werden.

 

Der Verbundvorstand wird sich daher dafür einsetzen, dass alle sich aus einem

abzuschließenden Sozialplan ergebenden Möglichkeiten genutzt werden.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Anlässlich eines Gespräches mit Kommissar Mario Monti am 8. Juni 2000 habe ich

auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen und es wurde mir versichert,

dass die Europäische Kommission die Frage der Stranded Costs mit hoher Priorität

behandelt. Überdies sind meine Mitarbeiter in ständigem Kontakt mit den

zuständigen Bediensteten der EK.

 

Zwischenzeitig ist eine weitere Note der EK, datiert mit 20.12.2000 im Wege des

Bundeskanzleramtes am 27.12.2000 in meinem Hause eingelangt, mit der um

Beantwortung ergänzender Fragen im Gegenstand ersucht wird. Die EK hat dazu

eine Frist von 20 Arbeitstagen eingeräumt, die jedenfalls eingehalten wird. Danach

hat die EK gemäß ständiger Praxis binnen 2 Monaten zu entscheiden, ob der Antrag

genehmigt oder ein Hauptverfahren eingeleitet wird. Über die weitere Behandlung

der Angelegenheit durch die EK kann ich verständlicherweise keine Voraussagen

machen.