1462/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.01.2001

 

Vizekanzlerin und BM für öffentliche Leistung und Sport

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger und Genossen haben am 14. November

2000 unter der Nr. 1465/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend

„Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ministerbüro“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass im Bereich des Bundesministeriums für öffentliche

Leistung und Sport kein eigenes Ministerbüro eingerichtet wurde. Die diesbezüglichen

Angelegenheiten nimmt mein Kabinett als Vizekanzlerin wahr, dessen Referenten vom

Bundeskanzleramt beigestellt werden.

 

Frage 1:

 

Aus welchen Bereichen kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrem Ministerbüro

(aus dem Haus, aus anderen Ministerien, aus der Privatindustrie, aus einzeln anzuführenden

Interessensvertretungen)?

 

Zu Frage 1:

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommen aus europäischen Institutionen,

Bildungseinrichtungen und der Privatwirtschaft.

Frage 2:

 

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gab es seit dem Regierungswechsel, die von der

Industriellenvereinigung kommen?

 

Zu Frage 2:

 

Keine.

 

Frage 3:

 

Wie viele davon werden ganz oder teilweise von dieser bezahlt?

 

Zu Frage 3:

 

Keine.

 

Frage 4:

 

Gibt es derzeit Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die von anderen Organisationen

ausgeliehen wurden?

Wenn ja: Von welchen?

Wie ist ihre Entschädigung geregelt (voll oder teilweise oder gar nicht vom Ministerium)?

 

Zu Frage 4:

 

Ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin sind von einer Bildungseinrichtung ausgeliehen. Ihre

Entschädigung wird voll vom Bundeskanzleramt getragen.

 

Frage 5:

 

Sind die Verträge mit Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen im Ministerbüro befristet, wenn ja,

mit welchen Fristen?

 

Zu Frage 5:

 

Die Verträge mit allen Bediensteten sind für die Dauer der Verwendung im Kabinett der

Vizekanzlerin befristet.

Frage 6:

 

In welcher Form erfolgten und erfolgen Auflösungen von Dienstverhältnissen mit

Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Ministerbüros, welche a) schon in der vorigen

Legislaturperiode bzw. b) vor Ihrer Amtsübernahme dort gearbeitet haben? Wie viele davon

arbeiten nach wie vor im gleichen/anderen Ministerien?

 

Zu Frage 6:

 

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden aufgrund der im Bundesministeriengesetz

neufestgelegten Ressortverteilung neu aufgenommen.