1462/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.01.2001
Vizekanzlerin und BM für öffentliche Leistung und Sport
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger und Genossen haben am 14. November
2000 unter der Nr. 1465/J an mich eine schriftliche Parlamentarische Anfrage betreffend
„Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Ministerbüro“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass im Bereich des Bundesministeriums für öffentliche
Leistung und Sport kein eigenes Ministerbüro eingerichtet wurde. Die diesbezüglichen
Angelegenheiten nimmt mein Kabinett als Vizekanzlerin wahr, dessen Referenten vom
Bundeskanzleramt beigestellt werden.
Frage 1:
Aus welchen Bereichen kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrem Ministerbüro
(aus dem Haus, aus anderen Ministerien, aus der Privatindustrie, aus einzeln anzuführenden
Interessensvertretungen)?
Zu Frage 1:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kommen aus europäischen Institutionen,
Bildungseinrichtungen und der
Privatwirtschaft.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gab es seit dem Regierungswechsel, die von der
Industriellenvereinigung kommen?
Zu Frage 2:
Keine.
Frage 3:
Wie viele davon werden ganz oder teilweise von dieser bezahlt?
Zu Frage 3:
Keine.
Frage 4:
Gibt es derzeit Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, die von anderen Organisationen
ausgeliehen wurden?
Wenn ja: Von welchen?
Wie ist ihre Entschädigung geregelt (voll oder teilweise oder gar nicht vom Ministerium)?
Zu Frage 4:
Ein Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin sind von einer Bildungseinrichtung ausgeliehen. Ihre
Entschädigung wird voll vom Bundeskanzleramt getragen.
Frage 5:
Sind die Verträge mit Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen im Ministerbüro befristet, wenn ja,
mit welchen Fristen?
Zu Frage 5:
Die Verträge mit allen Bediensteten sind für die Dauer der Verwendung im Kabinett der
Vizekanzlerin befristet.
Frage 6:
In welcher Form erfolgten und erfolgen Auflösungen von Dienstverhältnissen mit
Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen des Ministerbüros, welche a) schon in der vorigen
Legislaturperiode bzw. b) vor Ihrer Amtsübernahme dort gearbeitet haben? Wie viele davon
arbeiten nach wie vor im gleichen/anderen Ministerien?
Zu Frage 6:
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden aufgrund der im Bundesministeriengesetz
neufestgelegten Ressortverteilung neu aufgenommen.