1464/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10. 01. 2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1460/J - NR/2000 betreffend Mitarbeiter/innen

im Ministerbüro, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am

14. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Von den zwölf Referenten inklusive des Leiters des Ministerbüros kommen sechs aus der

Zentralleitung des Ressorts, drei wurden aus der Privatwirtschaft aufgenommen, ein Mit -

arbeiter ist aus dem Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung zugeteilt, je ein

Mitarbeiter ist mit Arbeitsleihvertrag vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung bzw.

einem solchen der Industriellenvereinigung zugeteilt.

 

Ad 2. bis 4.:

 

Seit dem Regierungswechsel befindet sich ein Mitarbeiter aus der Industriellenvereinigung im

Ministerbüro, wobei die Personalkosten zur Gänze refundiert werden.

 

Ad 5.:

 

Abgesehen von den Mitarbeitern, für die ein Überlassungsvertrag besteht, gibt es einen Ver -

trag für die Dauer eines Karenzurlaubes, eine befristete Zuteilung aus einem anderen Ressort

für die Dauer eines Karenzurlaubes und zwei befristete Verträge für die Dauer der Tätigkeit

im Ministerbüro.

Ad 6.:

 

Hier muss die geschichtliche Entwicklung in die Betrachtung einbezogen werden, da durch

die Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. April 2000 der Bereich Wis -

senschaft des vormaligen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zum früheren

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hinzugekommen ist. Das

Büro des ehemaligen Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr war bei Regierungs -

wechsel bereits komplett aufgelöst, so dass kein Personal aus diesem Bereich zum bestehen -

den Ministerbüro des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

hinzugekommen ist. Aus dem Ministerbüro des früheren Bundesministers für Wissenschaft

und Verkehr wurden aber drei Mitarbeiter in die Zentralleitung übernommen. Grundsätzlich

erfolgten bzw. erfolgen Auflösungen von Dienstverhältnissen bei befristeten Verträgen nach

den gesetzlichen Bestimmungen durch Zeitablauf. Da es gegenüber der vorigen Legislatur -

periode keinen Ministerwechsel gab, sondern lediglich Kompetenzänderungen stattfanden

(siehe oben), verblieben bis auf drei Referenten, die ihre Arbeitsleihverträge beendet haben,

alle Referenten im Ministerbüro.