1464/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10. 01. 2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1460/J - NR/2000 betreffend Mitarbeiter/innen
im Ministerbüro, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde am
14. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Von den zwölf Referenten inklusive des Leiters des Ministerbüros kommen sechs aus der
Zentralleitung des Ressorts, drei wurden aus der Privatwirtschaft aufgenommen, ein Mit -
arbeiter ist aus dem Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung zugeteilt, je ein
Mitarbeiter ist mit Arbeitsleihvertrag vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung bzw.
einem solchen der Industriellenvereinigung zugeteilt.
Ad 2. bis 4.:
Seit dem Regierungswechsel befindet sich ein Mitarbeiter aus der Industriellenvereinigung im
Ministerbüro, wobei die Personalkosten zur Gänze refundiert werden.
Ad 5.:
Abgesehen von den Mitarbeitern, für die ein Überlassungsvertrag besteht, gibt es einen Ver -
trag für die Dauer eines Karenzurlaubes, eine befristete Zuteilung aus einem anderen Ressort
für die Dauer eines Karenzurlaubes und zwei befristete Verträge für die Dauer der Tätigkeit
im Ministerbüro.
Ad 6.:
Hier muss die geschichtliche Entwicklung in die Betrachtung einbezogen werden, da durch
die Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. April 2000 der Bereich Wis -
senschaft des vormaligen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zum früheren
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hinzugekommen ist. Das
Büro des ehemaligen Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr war bei Regierungs -
wechsel bereits komplett aufgelöst, so dass kein Personal aus diesem Bereich zum bestehen -
den Ministerbüro des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
hinzugekommen ist. Aus dem Ministerbüro des früheren Bundesministers für Wissenschaft
und Verkehr wurden aber drei Mitarbeiter in die Zentralleitung übernommen. Grundsätzlich
erfolgten bzw. erfolgen Auflösungen von Dienstverhältnissen bei befristeten Verträgen nach
den gesetzlichen Bestimmungen durch Zeitablauf. Da es gegenüber der vorigen Legislatur -
periode keinen Ministerwechsel gab, sondern lediglich Kompetenzänderungen stattfanden
(siehe oben), verblieben bis auf drei Referenten, die ihre Arbeitsleihverträge beendet haben,
alle Referenten im Ministerbüro.