1466/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10. 01. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

WIRTSCHAFT und ARBEIT

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1499/J betreffend

Schließung der Lehrwerkstätten der TKW Kaprun, welche die Abgeordneten

Schwemlein und Genossen am 16. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Einrichtung, Führung und auch Schließung einer Lehrwerkstätte fällt in die

unternehmerische Entscheidung des Betreibers der Lehrwerkstätte. Das ist im

vorliegenden Zusammenhang - nach Übernahme der Tauernkraftwerke AG - die

Verbund - Austrian Hydro Power AG. Die von der Tauernkraftwerke AG in den

letzten drei Jahren stark eingeschränkte Ausbildungsleistung wurde von der Austrian

Hydro Power AG im Jahr 2000 gänzlich eingestellt.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf den Rückgang an Jugendlichen in den kommenden drei Jahren

(-3,2 %) ist mit einem Bedarf von ca. 500 bis 580 Lehrstellen zu rechnen.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Im Jahr 2000 wurden im Pinzgau insgesamt rund 1900 Lehrlinge in insgesamt 98

Lehrberufen ausgebildet. Auch in den nächsten Jahren wird ein breites

Lehrstellenangebot zur Verfügung stehen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Durch umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Jugendbeschäftigung,

insbesondere durch berufsvorbereitende Maßnahmen (Berufsorientierungskurse,

Bewerbungstrainings etc.) sowie durch Forcierung der Akquisition von Lehrstellen

durch das Arbeitsmarktservice, verstärkte Aufnahme in Fachschulen, Schaffung

neuer Lehrberufe, Verbesserung der abgaben - und arbeitsrechtlichen

Rahmenbedingungen und neue Möglichkeiten im Rahmen der Vorlehre konnte der

vormals angespannten Situation am Lehrlingsmarkt erfolgreich entgegengetreten

und der positive Trend, der sich am Arbeitsmarkt zeigt, auch im

Jugendbeschäftigungsbereich fortgesetzt werden.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Stiftungen und Lehrgänge nach dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz (JASG)

waren von Beginn an als befristete Maßnahme zur Überbrückung von

demographischen Entwicklungen vorgesehen.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Bisher konnte 58 Jugendlichen durch Maßnahmen auf Grund des JASG eine

Lehrstelle angeboten werden.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2000 hat das Land Salzburg aus dem Nationalen Aktionsplan für

Österreich Mittel in der Höhe von rund ÖS 5,6 Mio. zur Finanzierung von

Maßnahmen der Jugendausbildung erhalten. Weiters steht für AMS - Maßnahmen im

Jahr 2000 ein Betrag von rund ÖS 600.000,- zur Verfügung. Die Budgets für die

nächsten Jahre werden bedarfsorientiert neu festgesetzt.

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

Die bestehende Form der Finanzierung der Lehrlingsausbildung einerseits durch die

Ausbildungsbetriebe, andererseits durch die öffentliche Hand (insbesondere

Berufsschulen) hat sich gut bewährt.

 

In Oberösterreich wurde seitens des Landes, der Arbeiterkammer Oberösterreich

und der Wirtschaftskammer Oberösterreich das Projekt ,,Firmenausbildungsverbund

Oberösterreich“ ins Leben gerufen. Diese Initiative hat sich das Ziel gesetzt, die

Lehrbetriebe bei der Durchführung von Ausbildungsverbundmaßnahmen zu

unterstützen, Ausbildungsverbünde zu organisieren und Betriebe über die

Möglichkeit der Lehrlingsausbildung zu beraten. Eine solche Initiative könnte auch

für das Land Salzburg ein nachahmenswertes Modell zur Gewinnung zusätzlicher

Ausbildungsplätze sein.

 

In einzelnen Branchen (wie etwa in der Bauwirtschaft) haben sich

Kooperationsmodelle auf freiwilliger Basis gut bewährt. Demgegenüber wäre jede

Form einer zentralistischen, bürokratischen und die Lohnkosten erhöhenden

Finanzierung der Berufsausbildung in den Betrieben als kontraproduktiv entschieden

abzulehnen.