1466/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10. 01. 2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1499/J betreffend
Schließung der Lehrwerkstätten der TKW Kaprun, welche die Abgeordneten
Schwemlein und Genossen am 16. November 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Einrichtung, Führung und auch Schließung einer Lehrwerkstätte fällt in die
unternehmerische Entscheidung des Betreibers der Lehrwerkstätte. Das ist im
vorliegenden Zusammenhang - nach Übernahme der Tauernkraftwerke AG - die
Verbund - Austrian Hydro Power AG. Die von der Tauernkraftwerke AG in den
letzten drei Jahren stark eingeschränkte Ausbildungsleistung wurde von der Austrian
Hydro Power AG im Jahr 2000 gänzlich eingestellt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Hinblick auf den Rückgang an Jugendlichen in den kommenden drei Jahren
(-3,2 %) ist mit einem Bedarf von ca. 500 bis
580 Lehrstellen zu rechnen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Jahr 2000 wurden im Pinzgau insgesamt rund 1900 Lehrlinge in insgesamt 98
Lehrberufen ausgebildet. Auch in den nächsten Jahren wird ein breites
Lehrstellenangebot zur Verfügung stehen.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Durch umfangreiche Maßnahmen im Bereich der Jugendbeschäftigung,
insbesondere durch berufsvorbereitende Maßnahmen (Berufsorientierungskurse,
Bewerbungstrainings etc.) sowie durch Forcierung der Akquisition von Lehrstellen
durch das Arbeitsmarktservice, verstärkte Aufnahme in Fachschulen, Schaffung
neuer Lehrberufe, Verbesserung der abgaben - und arbeitsrechtlichen
Rahmenbedingungen und neue Möglichkeiten im Rahmen der Vorlehre konnte der
vormals angespannten Situation am Lehrlingsmarkt erfolgreich entgegengetreten
und der positive Trend, der sich am Arbeitsmarkt zeigt, auch im
Jugendbeschäftigungsbereich fortgesetzt werden.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Stiftungen und Lehrgänge nach dem Jugendausbildungs - Sicherungsgesetz (JASG)
waren von Beginn an als befristete Maßnahme zur Überbrückung von
demographischen Entwicklungen vorgesehen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Bisher konnte 58 Jugendlichen durch Maßnahmen auf Grund des JASG eine
Lehrstelle angeboten werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Für das Jahr 2000 hat das Land Salzburg aus dem Nationalen Aktionsplan für
Österreich Mittel in der Höhe von rund ÖS 5,6 Mio. zur Finanzierung von
Maßnahmen der Jugendausbildung erhalten. Weiters steht für AMS - Maßnahmen im
Jahr 2000 ein Betrag von rund ÖS 600.000,- zur Verfügung. Die Budgets für die
nächsten Jahre werden bedarfsorientiert neu festgesetzt.
Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:
Die bestehende Form der Finanzierung der Lehrlingsausbildung einerseits durch die
Ausbildungsbetriebe, andererseits durch die öffentliche Hand (insbesondere
Berufsschulen) hat sich gut bewährt.
In Oberösterreich wurde seitens des Landes, der Arbeiterkammer Oberösterreich
und der Wirtschaftskammer Oberösterreich das Projekt ,,Firmenausbildungsverbund
Oberösterreich“ ins Leben gerufen. Diese Initiative hat sich das Ziel gesetzt, die
Lehrbetriebe bei der Durchführung von Ausbildungsverbundmaßnahmen zu
unterstützen, Ausbildungsverbünde zu organisieren und Betriebe über die
Möglichkeit der Lehrlingsausbildung zu beraten. Eine solche Initiative könnte auch
für das Land Salzburg ein nachahmenswertes Modell zur Gewinnung zusätzlicher
Ausbildungsplätze sein.
In einzelnen Branchen (wie etwa in der Bauwirtschaft) haben sich
Kooperationsmodelle auf freiwilliger Basis gut bewährt. Demgegenüber wäre jede
Form einer zentralistischen, bürokratischen und die Lohnkosten erhöhenden
Finanzierung der Berufsausbildung in den Betrieben als kontraproduktiv entschieden
abzulehnen.