1473/AB XXI.GP
Eingelangt am: 11. 01. 2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche
Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer, Nr. 1673/J, wie folgt.
Fragen 1 und 2:
Ja, ich vertrete die gleiche Ansicht wie meine Amtsvorgängerinnen.
Frage 3:
Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem
Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und
Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser
Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender
Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.
Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer
Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die
noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in
Aussicht genommenen Regelungen bekundete.
Fragen 4 und 5:
Angesichts der Antwort zu Frage 3 glaube ich nicht, dass ich mich beim
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
für die Umsetzung des Konzepts einsetzen
muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene in den ersten Monaten
des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und sodann das
entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des Gewerberechts umgesetzt
werden kann.