1473/AB XXI.GP

Eingelangt am: 11. 01. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche

Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer, Nr. 1673/J, wie folgt.

 

Fragen 1 und 2:

 

Ja, ich vertrete die gleiche Ansicht wie meine Amtsvorgängerinnen.

 

Frage 3:

 

Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach ihrem

Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und

Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser

Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender

Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.

 

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der Wirtschaftskammer

Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, zugeleitet, die

noch im Dezember 2000 gleichfalls eine grundsätzliche Zustimmung zu den in

Aussicht genommenen Regelungen bekundete.

 

Fragen 4 und 5:

 

Angesichts der Antwort zu Frage 3 glaube ich nicht, dass ich mich beim

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Umsetzung des Konzepts einsetzen

muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene in den ersten Monaten

des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und sodann das

entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des Gewerberechts umgesetzt

werden kann.