1476/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12. 01. 2001

 

Bundesministerium für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 15.

November 2000 unter der Nr. 1489/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Verwendung von personenbezogenen Daten durch Angehörige des

Österreichischen Bundesheeres“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Ich verweise auf meine Beantwortung der Fragen 10 und 16 der dringlichen Anfrage Nr.

1349/J in der 40. Sitzung des Nationalrates am 18. Oktober 2000.

 

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß § 14 Abs. 5 Datenschutzgesetz werden die Protokolldaten über erfolgte Zugriffe auf

Datenanwendungen des EKIS bzw. über die Übermittlungen aus anderen personenbezogenen

Datensystemen des Bundesministeriums für Inneres drei Jahre lang aufbewahrt.

 

 

Zu Frage 6:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund meiner Verpflichtung zur Wahrung der

Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B - VG von einer Beantwortung solcher Fragen

Abstand nehmen muss.