1476/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12. 01. 2001
Bundesministerium für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 15.
November 2000 unter der Nr. 1489/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Verwendung von personenbezogenen Daten durch Angehörige des
Österreichischen Bundesheeres“ gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ich verweise auf meine Beantwortung der Fragen 10 und 16 der dringlichen Anfrage Nr.
1349/J in der 40. Sitzung des Nationalrates am 18. Oktober 2000.
Zu Frage 5:
Gemäß § 14 Abs. 5 Datenschutzgesetz werden die Protokolldaten über erfolgte Zugriffe auf
Datenanwendungen des EKIS bzw. über die Übermittlungen aus anderen personenbezogenen
Datensystemen des Bundesministeriums für Inneres drei Jahre lang aufbewahrt.
Zu Frage 6:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich aufgrund meiner Verpflichtung zur Wahrung der
Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B - VG von einer Beantwortung solcher Fragen
Abstand nehmen muss.