1477/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12. 01. 2001

 

Bundesministerium für Inneres

 

 

Die Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen haben am 17. November 2000 unter

der Nr. 1501/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes in der Pressestunde am 12. November

2000“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Der angesprochene Sachverhalt ist Gegenstand von gerichtlicher Vorerhebungen. Im

Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens kann ich über den Inhalt eines

bei einem Strafgericht anhängigen Verfahrens keine Auskünfte erteilen.

 

 

Zu den Frage 5 bis 10:

 

Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Vollziehung, weshalb von einer Beantwortung

Abstand genommen wird.