1486/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.01.2001

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1466/J betreffend

MitarbeiterInnen im Ministerbüro, welche die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen

und Freunde am 14.11.2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Referenten meines Ministerbüros kommen

a) aus dem eigenen Haus (Beamte) und

b) von einzelnen Interessensvertretungen

    (Wirtschaftskammer Österreich, Wirtschaftskammer Niederösterreich und Bil-

    dungswerk der Industrie)

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Insgesamt gibt es in meinem Kabinett sechs Mitarbeiter, die von anderen Organisa -

tionen ausgeliehen werden.

Mit dem Bildungswerk der Industrie (Industriellenvereinigung) wurden in zwei Fällen

Arbeitsleihverträge abgeschlossen und in einem Fall gab es eine Übernahme des

Vertrages vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Was -

serwirtschaft (vormals BM für Umwelt, Jugend und Familie).

Des weiteren wurden mit der Wirtschaftskammer Österreich und der Wirtschafts -

kammer Niederösterreich Überlassungsverträge abgeschlossen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ersetzt dem jeweiligen Arbeitgeber

ausschließlich die entstehenden Personalkosten im Wege der Refundierung.

Auf die Höhe der Refundierungen bei den Mitarbeitern im Einzelnen kann aus da -

tenschutzrechtlichen Gründen nicht eingegangen werden.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Verträge sind auf die Dauer der Tätigkeit im Ministerbüro befristet.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es gibt keine Mitarbeiter meines Ministerbüros, die bereits in der vorigen Legislatur -

periode bzw. die vor meiner Amtübernahme im Kabinett gearbeitet haben und deren

Dienstverhältnis gelöst wurde.

Es wurden lediglich Doppelzuteilungen von Mitarbeitern zum Kabinett aufgehoben;

diese Mitarbeiter arbeiten weiterhin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

Des weiteren wurden Arbeitsleihen im Zuge der Neustrukturierung des Kabinetts von

anderen Ministerien übernommen.