1487/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12. 01. 2001

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1497/J betreffend

Übernahme der Verteidigungskosten für die betroffenen bergbehördlichen

Bediensteten im Falle Lassing, welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Povysil

und Kollegen am 16.11.2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es ist richtig, dass die betroffenen Beamten um Übernahme ihrer Prozesskosten

ersucht haben.

 

 

Antwort zu den Punkt 2 und 4 der Anfrage:

 

Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung wurde eine Stellungnahme der

Finanzprokuratur eingeholt, die den betroffenen Beamten zur Beantwortung von

offenen Fragen übermittelt wurde.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Grundlagen, aufgrund deren eine diesbezügliche Entscheidung möglich ist, sind

die §§ 20 Gehaltsgesetz und 1014 ABGB sowie die Bestimmungen des

Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine budgetäre Vorsorge sowohl für derartige Fälle im allgemeinen als auch für den

Fall Lassing im besonderen wurde schon deshalb nicht getroffen, als das

Ausgabenbudget des Bundes Rückstellungen nicht vorsieht. Zahlungen aufgrund

einer gesetzlichen Verpflichtung sind im Rahmen des Ausgabenbudgets aber

jedenfalls zu leisten.