1487/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12. 01. 2001
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1497/J betreffend
Übernahme der Verteidigungskosten für die betroffenen bergbehördlichen
Bediensteten im Falle Lassing, welche die Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Povysil
und Kollegen am 16.11.2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es ist richtig, dass die betroffenen Beamten um Übernahme ihrer Prozesskosten
ersucht haben.
Antwort zu den Punkt 2 und 4 der Anfrage:
Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung wurde eine Stellungnahme der
Finanzprokuratur eingeholt, die den betroffenen Beamten zur Beantwortung von
offenen Fragen übermittelt wurde.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Grundlagen, aufgrund deren eine diesbezügliche Entscheidung möglich ist, sind
die §§ 20 Gehaltsgesetz und 1014 ABGB sowie die Bestimmungen des
Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Eine budgetäre Vorsorge sowohl für derartige Fälle im allgemeinen als auch für den
Fall Lassing im besonderen wurde schon deshalb nicht getroffen, als das
Ausgabenbudget des Bundes Rückstellungen nicht vorsieht. Zahlungen aufgrund
einer gesetzlichen Verpflichtung sind im Rahmen des Ausgabenbudgets aber
jedenfalls zu leisten.