1492/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.01.2001

 

DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „MitarbeiterInnen in meinem Ministerbü -

ro“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage - jeweils bezogen auf den Stichtag 1. Dezember 2000

- wie folgt:

 

Zu 1:

Eine Mitarbeiterin meines Ministerbüros ist Vertragsbedienstete der Parlamentsdi -

rektion und dem Bundesministerium für Justiz zur Dienstleistung zugeteilt.

 

Ein Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und steht seit

nahezu vier Jahrzehnten im Justizdienst.

 

Zwei meiner Mitarbeiter kommen aus der Privatwirtschaft.

 

Zu 2 und 3:

Keine.

 

Zu 4:

Eine meiner Mitarbeiterinnen im Ministerbüro ist bei einem Managementberatungs -

unternehmen beschäftigt und im Rahmen eines befristeten Arbeitsleihvertrages für

die Justiz tätig.

 

Das Bundesministerium für Justiz refundiert für die Dauer des Arbeitsleihvertrages

die gesamten Lohnkosten dieser Dienstnehmerin einschließlich aller Lohnnebenko -

sten.

Zu 5:

Soweit es sich bei meinem Mitarbeitern um Vertragsbedienstete des Bundes

handelt, ist in den (Sonder -)Verträgen eine Befristung auf die Dauer meiner Minister -

schaft vereinbart.

 

Zu 6:

Vorauszuschicken ist, dass die Dienstverhältnisse mit allen in der vorhergehenden

Legislaturperiode bzw. vor meiner Amtsübernahme im Ministerbüro tätig gewesenen

Mitarbeitern nach wie vor aufrecht sind.

 

Soweit es sich bei diesen Mitarbeitern um zur Dienstleistung zugeteilt gewesene

Richter oder Staatsanwälte handelt, sind sie nunmehr in der Rechtsprechung

und/oder in anderer Funktion in der Justizverwaltung tätig. Ein Mitarbeiter aus dem

Personalstand der Zentralstelle wird nunmehr ausschließlich in jener anderen

Organisationseinheit meines Ressorts eingesetzt, in der er bereits zuvor teilweise

tätig war.