1492/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.01.2001
DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „MitarbeiterInnen in meinem Ministerbü -
ro“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage - jeweils bezogen auf den Stichtag 1. Dezember 2000
- wie folgt:
Zu 1:
Eine Mitarbeiterin meines Ministerbüros ist Vertragsbedienstete der Parlamentsdi -
rektion und dem Bundesministerium für Justiz zur Dienstleistung zugeteilt.
Ein Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und steht seit
nahezu vier Jahrzehnten im Justizdienst.
Zwei meiner Mitarbeiter kommen aus der Privatwirtschaft.
Zu 2 und 3:
Keine.
Zu 4:
Eine meiner Mitarbeiterinnen im Ministerbüro ist bei einem Managementberatungs -
unternehmen beschäftigt und im Rahmen eines befristeten Arbeitsleihvertrages für
die Justiz tätig.
Das Bundesministerium für Justiz refundiert für die Dauer des Arbeitsleihvertrages
die gesamten Lohnkosten dieser Dienstnehmerin einschließlich aller Lohnnebenko -
sten.
Zu 5:
Soweit es sich bei meinem Mitarbeitern um Vertragsbedienstete des Bundes
handelt, ist in den (Sonder -)Verträgen eine Befristung auf die Dauer meiner Minister -
schaft vereinbart.
Zu 6:
Vorauszuschicken ist, dass die Dienstverhältnisse mit allen in der vorhergehenden
Legislaturperiode bzw. vor meiner Amtsübernahme im Ministerbüro tätig gewesenen
Mitarbeitern nach wie vor aufrecht sind.
Soweit es sich bei diesen Mitarbeitern um zur Dienstleistung zugeteilt gewesene
Richter oder Staatsanwälte handelt, sind sie nunmehr in der Rechtsprechung
und/oder in anderer Funktion in der Justizverwaltung tätig. Ein Mitarbeiter aus dem
Personalstand der Zentralstelle wird nunmehr ausschließlich in jener anderen
Organisationseinheit meines Ressorts eingesetzt, in der er bereits zuvor teilweise
tätig war.