1493/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.01.2001
DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Beschaffung von fair gehan -
delten Produkten in staatlichen Einrichtungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Prinzipiell befürworte ich die Förderung von ökologisch und fair gehandelten Produk -
ten durch das öffentliche Beschaffungswesen.
Zu 2 und 4:
Im Jahr 1997 wurden vom Bundesministerium für Justiz für den Ankauf von 156 kg
Kaffee, 72 Litern Orangensaft und von Tee 43.617,40 S ausgegeben. 1998 betru -
gen die Ausgaben für 216 kg Kaffee, 144 Liter Orangensaft und Tee 61.076,10 S.
1999 wurden für 166 kg Kaffee, 90 Liter Orangensaft und Tee 46.701,90 S ausge -
geben. Die Ausgaben für 152 kg Kaffee und 72 Liter Orangensaft beliefen sich im
Jahr 2000 auf 42.535,72 S. Nach dem Bericht der Amtswirtschaftsstelle des
Bundesministeriums für Justiz stammen diese Getränke nicht aus der Palette der
„fair gehandelten Produkte“.
Die vergleichbaren Beschaffungen durch die anderen zahlreichen Dienststellen des
Ressorts werden im Rechnungswesen nicht gesondert erfasst und können daher mit
einem vertretbaren Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben
werden.
Zu 3:
Beim Einsatz von Catering - Firmen werden die Getränke vom Bundesministerium für
Justiz bereitgestellt.
Zu 5 und 6:
Ich bin grundsätzlich darum bemüht, Produkte aus fairem Handel anzukaufen, und
werde Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, die Amtswirtschaftsstelle des Bundesmini -
steriums für Justiz und die nachgeordneten Dienststellen auf diese Möglichkeit
hinzuweisen. Allerdings sind auch bei der Beschaffung von Kaffee, Tee und
Orangensaft die für die Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Bestimmungen und
die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
einzuhalten.
Im Übrigen verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten zu Zl. 1476/J zur Entschließung des Nationalrates vom
24. November 2000, 310A(E).