1495/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.01.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

14. November 2000 unter der Nr. 1463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Mitarbeiterinnen im Ministerbüro" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu 1:

 

Abgesehen von einem Bediensteten, der von der Parlamentsdirektion dienstzugeteilt wurde,

rekrutiert sich mein unmittelbarer Mitarbeiterstab ausschließlich aus Angehörigen des

Bundesministeriums für Landesverteidigung.

 

Zu 2:

 

Keine.

 

Zu 3:

 

Entfällt.

 

Zu 4 und 5:

 

Wie schon eingangs erwähnt, wurde ein Mitarbeiter von der Parlamentsdirektion dem

Bundesministeriums für Landesverteidigung dienstzugeteilt. Seine Besoldung richtet sich

nach dem Entlohnungsschema des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Dieser Vertrag ist für

die Dauer der Verwendung in der Funktion im Kabinett des Bundesministers befristet.

Zu 6:

 

Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurde bei keinem Bediensteten des

Ministerbüros das Dienstverhältnis aufgelöst. Bei einem Bediensteten wurde die

Dienstzuteilung zum Bundesministerium für Landesverteidigung aufgehoben, zwei

Bedienstete haben sich um andere Funktionen innerhalb des Ressorts beworben und wurden

mit diesen auch betraut.