1495/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.01.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
14. November 2000 unter der Nr. 1463/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Mitarbeiterinnen im Ministerbüro" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zu 1:
Abgesehen von einem Bediensteten, der von der Parlamentsdirektion dienstzugeteilt wurde,
rekrutiert sich mein unmittelbarer Mitarbeiterstab ausschließlich aus Angehörigen des
Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 2:
Keine.
Zu 3:
Entfällt.
Zu 4 und 5:
Wie schon eingangs erwähnt, wurde ein Mitarbeiter von der Parlamentsdirektion dem
Bundesministeriums für Landesverteidigung dienstzugeteilt. Seine Besoldung richtet sich
nach dem Entlohnungsschema des Vertragsbedienstetengesetzes 1948. Dieser Vertrag ist für
die Dauer der Verwendung in der Funktion im
Kabinett des Bundesministers befristet.
Zu 6:
Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurde bei keinem Bediensteten des
Ministerbüros das Dienstverhältnis aufgelöst. Bei einem Bediensteten wurde die
Dienstzuteilung zum Bundesministerium für Landesverteidigung aufgehoben, zwei
Bedienstete haben sich um andere Funktionen innerhalb des Ressorts beworben und wurden
mit diesen auch betraut.