1496/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.01.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am
14. November 2000 unter der Nr. 1481/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen“
gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 6:
Grundsätzlich ja; hiebei wäre aber noch die Frage des bei öffentlichen Ausschreibungen
geltenden Bestbieterprinzips (z.B. ÖNORM A 2050) im Umfeld nationaler wie auch
internationaler Vergabenormen zu klären. Diesbezüglich verweise ich auch auf die
Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 1476/J durch die Frau Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten.
Zu 2, 3 und 5:
Der Verein zur Förderung des fairen Handels mit den Ländern des Südens (TransFair) ist
bereits im Jahre 1995 an das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Angebot
herangetreten, Kaffee, der von Kleinbauern aus Lateinamerika und Afrika produziert wird,
zu beziehen. Da die Beschaffung von Lebensmitteln im Bundesheer durch die jeweiligen
Betriebsversorgungsstellen dezentral erfolgt, wurden seinerzeit dem Verein TransFair die
Adressen jener Dienststellen mitgeteilt, die Truppenküchen betreiben. Damit wurde dem
Verein und ihren Vertreiberfirmen die
Möglichkeit geboten, ihre Produkte direkt den
beschaffenden Stellen anzubieten. Darüber hinaus wurden im Jahr 1997 alle Wirtschafts -
dienststellen auf dem Erlasswege angewiesen, nach Maßgabe der Zulässigkeit durch die
einschlägigen österreichischen Vergabenormen (z.B. ÖNORM A 2050), Produkte mit dem
Gütesigel für fair gehandelte Waren (TransFair) anzukaufen.
Zu 4:
Wie erwähnt, erfolgt die Beschaffung derartiger Produkte im Ressort dezentral. Statistische
Unterlagen über Mengen und Kosten bzw. die Herkunft stehen darüber nicht zur Verfügung.
Aus Anlass der vorliegenden Anfrage wurde mir berichtet, dass bis dato lediglich Kaffee aus
„fairem Handel" in geringfügigem Ausmaß bezogen wurde.