1496/AB XXI.GP

Eingelangt am: 12.01.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Lunacek, Freundinnen und Freunde haben am

14. November 2000 unter der Nr. 1481/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen Einrichtungen“

gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 und 6:

 

Grundsätzlich ja; hiebei wäre aber noch die Frage des bei öffentlichen Ausschreibungen

geltenden Bestbieterprinzips (z.B. ÖNORM A 2050) im Umfeld nationaler wie auch

internationaler Vergabenormen zu klären. Diesbezüglich verweise ich auch auf die

Beantwortung der gleichlautenden Anfrage 1476/J durch die Frau Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten.

 

Zu 2, 3 und 5:

 

Der Verein zur Förderung des fairen Handels mit den Ländern des Südens (TransFair) ist

bereits im Jahre 1995 an das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Angebot

herangetreten, Kaffee, der von Kleinbauern aus Lateinamerika und Afrika produziert wird,

zu beziehen. Da die Beschaffung von Lebensmitteln im Bundesheer durch die jeweiligen

Betriebsversorgungsstellen dezentral erfolgt, wurden seinerzeit dem Verein TransFair die

Adressen jener Dienststellen mitgeteilt, die Truppenküchen betreiben. Damit wurde dem

Verein und ihren Vertreiberfirmen die Möglichkeit geboten, ihre Produkte direkt den

beschaffenden Stellen anzubieten. Darüber hinaus wurden im Jahr 1997 alle Wirtschafts -

dienststellen auf dem Erlasswege angewiesen, nach Maßgabe der Zulässigkeit durch die

einschlägigen österreichischen Vergabenormen (z.B. ÖNORM A 2050), Produkte mit dem

Gütesigel für fair gehandelte Waren (TransFair) anzukaufen.

 

Zu 4:

 

Wie erwähnt, erfolgt die Beschaffung derartiger Produkte im Ressort dezentral. Statistische

Unterlagen über Mengen und Kosten bzw. die Herkunft stehen darüber nicht zur Verfügung.

Aus Anlass der vorliegenden Anfrage wurde mir berichtet, dass bis dato lediglich Kaffee aus

„fairem Handel" in geringfügigem Ausmaß bezogen wurde.