1497/AB XXI.GP
Eingelangt am: 12.01.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am
23. November 2000 unter der Nr. 1539/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Zu 1:
Im Sinne des § 7 Abs. 10 des Bundesministeriengesetzes 1986 ist im Bundesministerium für
Landesverteidigung ein „Kabinett des Bundesministers“ eingerichtet, dem die Stabsstellen
„Adjutantur“, „Presse - und Informationsdienst“, „Büro für Wehrpolitik“ und „Gruppe
Kontrollbüro“ angehören. Ich gehe davon aus, dass im vorliegenden Zusammenhang nur
jene Bediensteten angesprochen sind, die meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab bilden.
Demzufolge stehen mir - abgesehen vom erforderlichen Hilfspersonal für Sekretariats -
arbeiten bzw. administrative Tätigkeiten - fünf Bedienstete zur Verfügung (1/VerwGrp
MBO1, 1/VerwGm H1, 1/VerwGrp MBO2, 1/VerwGrp A2 und 1/EntlGrp v1).
Zu 2:
Name |
Aufgabenbereich |
Bgdr SINN |
1. Adjutant |
Obst ROTTER |
2. Adjutant |
v1 BARNET |
Sekretär |
Mjr Mag. BAUMANN |
Sekretär |
ADir SCHABUS |
Sekretariat |
Zu 3:
Abgesehen von einem Mitarbeiter, der Anspruch auf eine Verwendungszulage hat, und
einem anderen, der ein fixes Monatsentgelt bezieht, erhalten die übrigen erwähnten
Bediensteten Überstunden in pauschalierter Form bzw. im Wege einer Einzelabgeltung.
Nähere Angaben können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt gegeben
werden.
Zu 4:
Entfällt.
Zu 5:
Mit einem Bediensteten der Parlamentsdirektion wurde ein Sondervertrag gemäß § 36
Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Dieser Vertrag sieht ein fixes
Monatsentgelt unter Berücksichtigung der aktuellen Arbeitsplatzwertigkeit vor, womit alle
zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen abgegolten sind. Die Form eines
Sondervertrages wurde im konkreten Fall gewählt, um den speziellen Anforderungen des
Arbeitsplatzes hinsichtlich Verfügbarkeit und zeitlicher Inanspruchnahme bestmöglich zu
entsprechen.
Zu 6:
Der Personalaufwand für meinen unmittelbaren Mitarbeiterstab belief sich im Jahr 2000 auf
rund 4,2 Mio. Schilling. Für das Jahr 2001 ist etwa der gleiche Betrag zu erwarten.