1499/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2001

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1496/J - NR/2000 betreffend Verteilung eines

"Terminplaners" mit geschmacklosem/hetzerischem Inhalt gegen Dr. Jörg Haider am Bundesober -

stufenrealgymnasium Innsbruck/Fallmerayerstraße durch die „Aktion Kritischer Schüler/innen“ im

September 2000, die die Abgeordneten Hans Sevignani und Kollegen am 16. November 2000 an

mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Verteilung des Terminplaners der „Aktion kritischer Schüler“ (AKS) zu Beginn des Schuljahres

2000/2001 im BORG Innsbruck, Fallmerayerstraße, war mir nicht bekannt.

 

Ad 2.:

Der Schulleiter selbst wurde vor der Aktion nicht informiert, hat aber alles in seiner Möglichkeit

Stehende nach Bekanntwerden getan, um die Aktion einzustellen bzw. zu unterbinden.

Selbstverständlich kann eine Verteilung derartigen Materials in der Schule nur unzulässig sein und

somit nicht genehmigt werden. Es muss jedoch auch darauf hingeweisen werden, dass eine

Verteilung außerhalb des Schulgeländes ebenso wenig unterbunden werden kann, wie eine

Zusendung an private Haushalte.

Ad 3.:

Die AKS wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur davon

unterrichtet, dass bei der Gestaltung von Materialien für Schüler die einschlägigen

Rechtsvorschriften einzuhalten sind, widrigenfalls seitens des Ressorts entsprechende Schritte

gesetzt werden müssten.

Dieses Schreiben wurde dem Freiheitlichen Parlamentsklub zur Kenntnis übermittelt.

 

Ad 4.:

Es sind mir keine weiteren Verteileraktionen der AKS bekannt.

 

Ad 5.:

Die einschlägigen Rechtsvorschriften legen eindeutig fest, dass Schriften mit parteipolitischer

Werbung - unter welcher auch Schriften mit hetzerischem Inhalt zu subsumieren sind an Schulen

nicht zu verteilen sind. Sollte diesen Vorschriften nicht entsprochen werden, so ist in jedem Fall

einzeln zu prüfen, welche Schritte - auch rechtlicher Konsequenz - zu setzen sind.

 

Ad 6.:

Weder der Terminplaner noch andere politische Schriften wurden vom Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur gefördert.

 

Ad 7.:

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhielt die AKS keine

Fördermittel.