1502/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.01.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brugger, Sevignani und Kollegen haben an mich am

16. November 2000 unter der Zahl Nr. 1494/J eine schriftliche Anfrage gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Es gibt keine statistischen Aufzeichnungen, aus denen die Konfession hervorgeht. Im

Jahr 2000 wurden insgesamt 2.284 Asylanträge von iranischen Staatsangehörigen

gestellt. Weiters wurden 1.445 auswanderungswilligen iranischen Christen ein Visum ,,D“

erteilt und damit die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren zur Auswanderung in die USA

von Österreich aus zu betreiben.

 

Zu Frage 3:

 

Die Haupt - Route geht von Teheran über Istanbul - Sarajevo - Kroatien - Slowenien -

Italien nach Österreich.

 

Auch wird die direkte Anreise Teheran - Wien Schwechat benutzt.

 

Zu Frage 4:

 

Diese Kriterien sind im Detail nicht bekannt.

 

Entsprechend einer Regelung, die ab 01. Februar 2001 gelten soll, werden Zugang zum

Auswanderungsverfahren nur mehr Christen haben, die in Österreich keinen Asylantrag

gestellt haben und auch nicht illegal eingereist sind.

Zu Frage 5:

 

Nein. Auch die Botschaften in Frankfurt und Zagreb führen solche Verfahren.

 

Zu Frage 6:

 

Es besteht ein Informationsaustausch zwischen der Botschaft der Vereinigten Staaten

und dem BMI.

 

Nach Ersuchen des BMI werden Charterflüge organisiert und erfolgt eine beschleunigte

Bearbeitung der Anträge durch die Botschaft.

 

Zu Frage 7:

 

Im Jahr 2000 wurden vom US - Konsulat in Wien 4.016 Visa für Iraner ausgestellt.

Hievon für 2.457 Asylwerber oder ehemalige Asylwerber sowie 1.559 Personen mit ,,D"

Visa.

 

Zu Frage 8:

 

Bei laufender Bearbeitung ist mit einer durchschnittlichen Dauer von 3 Monaten zu

rechnen.

 

Zu Frage 9:

 

Falls kein Asylantrag gestellt wurde erfolgt eine Rückkehrberatung durch die Caritas.

Sonst wird über den Asylantrag entschieden.

 

Zu Frage 10:

 

Die Gründe für die Einreise von Asylwerbern werden im Asylverfahren geprüft.