1503/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.01.2001
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek und Genossen haben am
14. November 2000 unter Zl. 1476/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Beschaffung von fair gehandelten Produkten in staatlichen
Einrichtungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja. Das Dreijahresprogramm 2001 - 2003 der Österreichischen Entwicklungs -
zusammenarbeit sieht vor, die Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern als
festen Bestandteil in der österreichischen Entwicklungspolitik zu verankern.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden bereits seit einigen Jahren
Präsentationen von Produkten des Fairen Handels bei privaten und öffentlichen Stellen
unterstützt, so bei Konsumentenmessen, gegenüber den Medien bzw. bei öffentlichen
Verkostungen. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die Bekanntmachung der
Angebote des Fairen Handels hin.
Zu 2 und 3:
In meinem Büro wurde schon früher fair gehandelter Kaffee konsumiert und bei
verschiedenen Repräsentationsveranstaltungen fair gehandelte Produkte offeriert.
Ich werde auch weiterhin fair gehandelte Produkte bei der Beschaffung von
Repräsentations - und Bewirtungsmitteln unter Beachtung der Grundsätze von
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unterstützen.
Zu 4 und 6:
Der Bezug dieser Produkte für Arbeitsgespräche im kleineren Rahmen des BMaA erfolgt
im wesentlichen über die Amtswirtschaftsstelle des BKA, auf dessen
Anfragebeantwortung daher verwiesen wird.
Ich habe Auftrag erteilt, die rechtlichen Möglichkeiten zur Berücksichtigung des Kriteriums
von Fairem Handel bei öffentlichen Ausschreibungen zu prüfen.
Zu 5:
Das BMaA wird die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland über fair
gehandelte Produkte informieren, wobei allerdings neben den Grundsätzen der
Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch die Verfügbarkeit solcher
Produkte im Ausland zu berücksichtigen sein wird.