1506/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.01.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1543/J - NR/2000, betreffend
Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und
Genossen am 23. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Dezember 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - ,
Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 8 Mitarbeiter/innen
beschäftigt.
Von diesen Mitarbeiter/innen gehört eine Person der Verwendungsgruppe A an, mit
einer Person wurde ein Sondervertrag geschlossen, 6 Personen sind im Rahmen
von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.
Zu Frage 2:
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassen im
wesentlichen:
Willi BERNER: |
Kabinettchef, Wirtschaftspolitik, Luftfahrt, |
|
Presse und Personal |
Mag. Gundel PERSCHLER - HERZ: |
Telekommunikation, Post und Medienpolitik |
Mag. Barbara STEINER: |
EU, Legistik, Ministerrat, Parlament und |
|
Budget |
Mag. Claudia DELPIN: |
Parlament, Ministerrat, Patentwesen, |
|
allgemeine Rechtsangelegenheiten |
Mag. Renald KERN: |
Forschung, Technologiepolitik |
Mag. Walter RIEPLER: |
Straße und Schifffahrt |
Volker HÖFERL: |
Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeit und |
|
Internet |
Mag. Gerhard SAILER: |
Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und |
|
Verkehrspolitik |
Zu den Fragen 3 und 4:
Die im Ministerbüro beschäftigten öffentlich Bediensteten erhalten zusätzlich zu
ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage nach
Wertigkeit des Arbeitsplatzes, angeordnete und geleistete Überstunden werden
einzeln abgegolten.
Für 6 Mitarbeiter/innen wurden Arbeitsleihverträge mit verschiedenen
Vertragspartnern wie dem Bildungswerk der Industrie, dem
Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft, der Freiheitlichen Partei
Österreichs, Landesgruppe Steiermark und der Firma Röhrig High Tech Plastics AG
abgeschlossen. Die Höhe der einzelnen anfallenden Refundierungen können im
Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht genannt werden.
Bei einem Teil der Arbeitsleihvertrage wurde die Auszahlung der Überstunden nach
Einzelverrechnung vereinbart. Bei einem anderen Teil ist die Leistung von
Überstunden in unbegrenzter Zahl mit dem zu refundierenden Bruttogehalt
abgegolten.
Zu Frage 5:
Es wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948
abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in Kraft getretenen
Dienstrechtsnovelle 2000 wäre dieser Vertrag jedoch nicht mehr als Sondervertrag
zu klassifizieren, da die in dem gegenständlichen Vertrag getroffenen Regelungen
nicht vom Vertragsbedienstetengesetz in der derzeit gültigen Fassung abweichen.
Zu Frage 6:
Der Personalaufwand für die Referent/innen des Kabinetts für das Jahr 2000
(Zeitraum 1.4.2000 bis 31.12.2000) beträgt voraussichtlich eine Million Schilling.
Für das Jahr 2001 wird voraussichtlich ein Personalaufwand von ca. 1,6 Millionen
Schilling anfallen.
Im errechneten Aufwand sind keine Dienstgeberbeiträge enthalten. Ebenso sind die
Kosten für Mitarbeiter/innen mit Arbeitsleihverträge nicht enthalten, da diese beim
Sachaufwand budgetiert werden.