1506/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1543/J - NR/2000, betreffend

Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und

Genossen am 23. November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Mit Stichtag 1. Dezember 2000 sind im Ministerbüro, abgesehen von Sekretariats - ,

Kanzlei - und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal, 8 Mitarbeiter/innen

beschäftigt.

Von diesen Mitarbeiter/innen gehört eine Person der Verwendungsgruppe A an, mit

einer Person wurde ein Sondervertrag geschlossen, 6 Personen sind im Rahmen

von Arbeitsleihverträgen beschäftigt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter/innen des Kabinetts umfassen im

wesentlichen:

Willi BERNER:

Kabinettchef, Wirtschaftspolitik, Luftfahrt,

 

Presse und Personal

Mag. Gundel PERSCHLER - HERZ:

Telekommunikation, Post und Medienpolitik

Mag. Barbara STEINER:

EU, Legistik, Ministerrat, Parlament und

 

Budget

Mag. Claudia DELPIN:

Parlament, Ministerrat, Patentwesen,

 

allgemeine Rechtsangelegenheiten

Mag. Renald KERN:

Forschung, Technologiepolitik

Mag. Walter RIEPLER:

Straße und Schifffahrt

Volker HÖFERL:

Pressesprecher, Öffentlichkeitsarbeit und

 

Internet

Mag. Gerhard SAILER:

Eisenbahn, öffentlicher Verkehr und

 

Verkehrspolitik

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die im Ministerbüro beschäftigten öffentlich Bediensteten erhalten zusätzlich zu

ihrem Gehalt bzw. Monatsentgelt die entsprechende Funktionszulage nach

Wertigkeit des Arbeitsplatzes, angeordnete und geleistete Überstunden werden

einzeln abgegolten.

Für 6 Mitarbeiter/innen wurden Arbeitsleihverträge mit verschiedenen

Vertragspartnern wie dem Bildungswerk der Industrie, dem

Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft, der Freiheitlichen Partei

Österreichs, Landesgruppe Steiermark und der Firma Röhrig High Tech Plastics AG

abgeschlossen. Die Höhe der einzelnen anfallenden Refundierungen können im

Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht genannt werden.

 

Bei einem Teil der Arbeitsleihvertrage wurde die Auszahlung der Überstunden nach

Einzelverrechnung vereinbart. Bei einem anderen Teil ist die Leistung von

Überstunden in unbegrenzter Zahl mit dem zu refundierenden Bruttogehalt

abgegolten.

 

Zu Frage 5:

 

Es wurde ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948

abgeschlossen. Auf Grund der mit 12. August 2000 in Kraft getretenen

Dienstrechtsnovelle 2000 wäre dieser Vertrag jedoch nicht mehr als Sondervertrag

zu klassifizieren, da die in dem gegenständlichen Vertrag getroffenen Regelungen

nicht vom Vertragsbedienstetengesetz in der derzeit gültigen Fassung abweichen.

 

Zu Frage 6:

 

Der Personalaufwand für die Referent/innen des Kabinetts für das Jahr 2000

(Zeitraum 1.4.2000 bis 31.12.2000) beträgt voraussichtlich eine Million Schilling.

Für das Jahr 2001 wird voraussichtlich ein Personalaufwand von ca. 1,6 Millionen

Schilling anfallen.

 

Im errechneten Aufwand sind keine Dienstgeberbeiträge enthalten. Ebenso sind die

Kosten für Mitarbeiter/innen mit Arbeitsleihverträge nicht enthalten, da diese beim

Sachaufwand budgetiert werden.