1507/AB XXI.GP
Eingelangt am:15.01.2001
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1596/J - NR/2000, betreffend Westbahn
und Innkreisbahn, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Freundinnen am 29.
November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Einleitend darf ich festhalten, dass ein Großteil der vorliegenden Fragen bereits
Gegenstand von zwei an meine Amtsvorgänger gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfragen waren und diese von meinen Amtsvorgängern auch
umfassend beantwortet wurden.
Wie bereits in diesen Beantwortungen ausgeführt wurde, muss in Anbetracht der
außerordentlichen verkehrlichen Bedeutung der Westbahnstrecke zwischen Wien
und Salzburg ein hochwertiger Ausbau dieser Strecke angestrebt werden, da die
Erfordernisse der einzelnen schienengebundenen Verkehre zukunftsorientierte und
zukunftssichere Lösungen benötigen. Daraus resultiert das Erfordernis, dass die
zukünftige Schieneninfrastruktur jedenfalls so gestaltet werden muss, dass sie nach
derzeitigem Ermessen auch noch in einigen Jahren den technischen Erfordernissen
und den Ansprüchen der Reisenden und der verladenden Wirtschaft entsprechen
kann.
Zu Frage 1:
Die Siemens - Studie über die Innkreisbahn aus dem Jahr 1995 hatte zum Ziel, die
technische Machbarkeit eines Ausbaues der Strecke München - Simbach am Inn -
Baunau am Inn - Wels - Linz zu untersuchen und finanziell zu bewerten. Dabei
wurden verschiedene Planfälle ausgewertet, wobei für jeden Planfall konkrete
Ausbauerfordernisse unterstellt wurden. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde in
weiterer Folge als eine der Grundlagen für die „Verkehrsstudie Donaukorridor“
herangezogen.
Die Donauachse Wien - Salzburg - München mit ihren Verzweigungen über Passau
nach Nürnberg und über Wörgl nach Innsbruck ist für Österreich von höchster
Bedeutung. Im Fernreiseverkehr ist ein möglichst hochwertiges, dichtes
Reisezugangebot zwischen Wien, Linz und Innsbruck sowie München erforderlich, in
das selbstverständlich Salzburg als wichtiger Netzknoten eingebunden werden muss.
Für den internationalen Güterverkehr zwischen Österreich und Deutschland wären
jedoch grundsätzlich auch andere Laufwege denkbar, wie insbesondere über Passau
oder über Braunau am Inn/Simbach am Inn, deren Zweckmäßigkeit im großräumigen
internationalen Netzzusammenhang zu betrachten
ist.
Im Rahmen der "Verkehrsstudie Donaukorridor" wurden daher die künftigen
Güterverkehrsströme im Bereich des Donaukorridors gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland untersucht und
festgestellt, dass ein Teil des Güterverkehrs an einen Laufweg über Salzburg
gebunden ist, für den größten Teil des Güterverkehrs zwischen Österreich und
Deutschland der Laufweg über Passau jedoch der günstigste ist. Ein allfälliger
Ausbau der Eisenbahnverbindung über Braunau am Inn/Simbach am Inn würde in
erster Linie Verkehr von der ohnehin im Ausbau befindlichen Strecke Wels - Passau
- Regensburg - Nürnberg abziehen.
Die „Verkehrsstudie Donaukorridor“ musste sich aus Gründen der Methodik und des
Arbeitsumfanges auf die Untersuchung der internationalen Güterverkehrsströme
beschränken. Personenverkehre und Binnengüterverkehre waren nicht
Untersuchungsgegenstand und wurden als Kapazitätsbedingung ceteris paribus in
die Studie eingestellt.
Mit den Ländern Oberösterreich und Salzburg wurde vereinbart, dass das Ergebnis
der "Verkehrsstudie Donaukorridor“ letztendlich eine wesentliche
Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung der Planungen für den viergleisigen
Ausbau der Westbahn im Abschnitt Attnang - Puchheim - Salzburg darstellt.
Zu den Fragen 2, 3 und 4:
Diese Fragen wurden von meinen Amtsvorgängern in der Beantwortung der
schriftlichen Anfrage Nr. 82/J - NR/1999 sowie in der Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J - NR/2000 bereits umfassend beantwortet und
bedürfen aus meiner Sicht keiner zusätzlichen Ausführungen.
Zu den Fragen 5, 6, 1, 11, 12 und 13:
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass diese Fragen von meinen
Amtsvorgängern in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 82/J - NR/1999
sowie in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J -
NR/2000 sachlich zutreffend und umfassend beantwortet wurden.
Ergänzend zu diesen Ausführungen darf ich anmerken, dass eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Vertretern meines Ressorts, der Länder Oberösterreich und Salzburg,
der betroffenen Gemeinden, der Österreichischen Bundesbahnen und der
Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG mit dem Ziel eingerichtet wurde, die als
Grundlage für die weiteren Planungsschritte erforderlichen Rahmenbedingungen zu
klären bzw. festzulegen. Anlässlich einer Sitzung dieser Arbeitsgruppe wurde
vereinbart, die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Sinnhaftigkeit des
viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen Attnang - Puchheim und
Salzburg und damit die Planungsgrundsätze bzw. die Planungsvorgaben anhand
eines abgestimmten Fragenkataloges umfassend und schlüssig zu beantworten.
Mit der Beantwortung dieses Fragenkataloges wurde ein Gruppe international
anerkannter Experten beauftragt, wobei die erarbeiteten Antworten sowie die
Empfehlungen dieser Expertengruppe letztendlich als konkrete
Entscheidungsgrundlagen, d. h. auch für die zukünftige Trassenführung,
herangezogen werden sollen. Die Vorlage eines
Zwischenberichtes der
Expertengruppe ist für Ende Jänner 2001 geplant; der Endbericht wird noch im 2.
Quartal d. Jahres vorliegen.
Zu Frage 8:
Wie bereits mehrfach dargelegt wurde, sind die rechtlichen Bedingungen für eine
Zusammenarbeit zwischen der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und den
Österreichischen Bundesbahnen sowohl bei der Planung als auch bei der
Realisierung von Eisenbahninfrastrukturprojekten im Hochleistungsstreckengesetz
geregelt. Darüberhinaus wurden von den Österreichischen Bundesbahnen auf
Grundlage eines zwischen den beiden Gesellschaften abgeschlossenen
Kooperationsübereinkommens die betrieblichen und technischen Zielsetzungsdaten
vorgegeben, die von der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG bei den Planungen
zu berücksichtigen sind.
Zu Frage 14:
Wie bereits von meinem Amtsvorgänger ausgeführt wurde, wird derzeit von den
Österreichischen Bundesbahnen im Rahmen des Projektes „Nahverkehrsgerechter
Ausbau der Eisenbahnstrecken im Zentralraum Salzburg“ die Planung für den
nahverkehrsgerechten Ausbau der Eisenbahnstrecke Salzburg Hbf - Straßwalchen
durchgeführt, die unter Zugrundelegung eines 30 - Minuten - Taktverkehrs unter
anderem die Errichtung einer neuen Haltestelle im Bereich der Gemeinde
Seekirchen, einen teilweisen Umbau des Salzburger Hauptbahnhofes sowie
kapazitätssteigernde Maßnahmen vorsieht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird an
der Planung für die Errichtung der neuen Haltestelle Seekirchen Süd gearbeitet.
Zu Frage 15:
Wie bereits von meinem Amtsvorgänger Dipl. - Ing. Schmid in der Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J - NR/2000 ausgeführt wurde, bieten
die Österreichischen Bundesbahnen derzeit in der Relation Wien - Salzburg - Wien
einen Inter - City - Verkehr im Stundentakt an, wobei die Ankunfts - und Abfahrtszeiten
der Zubringerverkehre in den Knotenbahnhöfen grundsätzlich auf diesen Taktverkehr
ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die
Österreichischen Bundesbahnen das Fahrplanangebot im Rahmen ihrer
unternehmerischen Verantwortung zu gestalten haben.