1507/AB XXI.GP

Eingelangt am:15.01.2001

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.1596/J - NR/2000, betreffend Westbahn

und Innkreisbahn, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Freundinnen am 29.

November 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil:

Einleitend darf ich festhalten, dass ein Großteil der vorliegenden Fragen bereits

Gegenstand von zwei an meine Amtsvorgänger gerichteten schriftlichen

parlamentarischen Anfragen waren und diese von meinen Amtsvorgängern auch

umfassend beantwortet wurden.

 

Wie bereits in diesen Beantwortungen ausgeführt wurde, muss in Anbetracht der

außerordentlichen verkehrlichen Bedeutung der Westbahnstrecke zwischen Wien

und Salzburg ein hochwertiger Ausbau dieser Strecke angestrebt werden, da die

Erfordernisse der einzelnen schienengebundenen Verkehre zukunftsorientierte und

zukunftssichere Lösungen benötigen. Daraus resultiert das Erfordernis, dass die

zukünftige Schieneninfrastruktur jedenfalls so gestaltet werden muss, dass sie nach

derzeitigem Ermessen auch noch in einigen Jahren den technischen Erfordernissen

und den Ansprüchen der Reisenden und der verladenden Wirtschaft entsprechen

kann.

 

Zu Frage 1:

Die Siemens - Studie über die Innkreisbahn aus dem Jahr 1995 hatte zum Ziel, die

technische Machbarkeit eines Ausbaues der Strecke München - Simbach am Inn -

Baunau am Inn - Wels - Linz zu untersuchen und finanziell zu bewerten. Dabei

wurden verschiedene Planfälle ausgewertet, wobei für jeden Planfall konkrete

Ausbauerfordernisse unterstellt wurden. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde in

weiterer Folge als eine der Grundlagen für die „Verkehrsstudie Donaukorridor“

herangezogen.

 

Die Donauachse Wien - Salzburg - München mit ihren Verzweigungen über Passau

nach Nürnberg und über Wörgl nach Innsbruck ist für Österreich von höchster

Bedeutung. Im Fernreiseverkehr ist ein möglichst hochwertiges, dichtes

Reisezugangebot zwischen Wien, Linz und Innsbruck sowie München erforderlich, in

das selbstverständlich Salzburg als wichtiger Netzknoten eingebunden werden muss.

Für den internationalen Güterverkehr zwischen Österreich und Deutschland wären

jedoch grundsätzlich auch andere Laufwege denkbar, wie insbesondere über Passau

oder über Braunau am Inn/Simbach am Inn, deren Zweckmäßigkeit im großräumigen

internationalen Netzzusammenhang zu betrachten ist.

Im Rahmen der "Verkehrsstudie Donaukorridor" wurden daher die künftigen

Güterverkehrsströme im Bereich des Donaukorridors gemeinsam mit dem

Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland untersucht und

festgestellt, dass ein Teil des Güterverkehrs an einen Laufweg über Salzburg

gebunden ist, für den größten Teil des Güterverkehrs zwischen Österreich und

Deutschland der Laufweg über Passau jedoch der günstigste ist. Ein allfälliger

Ausbau der Eisenbahnverbindung über Braunau am Inn/Simbach am Inn würde in

erster Linie Verkehr von der ohnehin im Ausbau befindlichen Strecke Wels - Passau

- Regensburg - Nürnberg abziehen.

 

Die „Verkehrsstudie Donaukorridor“ musste sich aus Gründen der Methodik und des

Arbeitsumfanges auf die Untersuchung der internationalen Güterverkehrsströme

beschränken. Personenverkehre und Binnengüterverkehre waren nicht

Untersuchungsgegenstand und wurden als Kapazitätsbedingung ceteris paribus in

die Studie eingestellt.

 

Mit den Ländern Oberösterreich und Salzburg wurde vereinbart, dass das Ergebnis

der "Verkehrsstudie Donaukorridor“ letztendlich eine wesentliche

Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung der Planungen für den viergleisigen

Ausbau der Westbahn im Abschnitt Attnang - Puchheim - Salzburg darstellt.

 

Zu den Fragen 2, 3 und 4:

Diese Fragen wurden von meinen Amtsvorgängern in der Beantwortung der

schriftlichen Anfrage Nr. 82/J - NR/1999 sowie in der Beantwortung der schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J - NR/2000 bereits umfassend beantwortet und

bedürfen aus meiner Sicht keiner zusätzlichen Ausführungen.

 

Zu den Fragen 5, 6, 1, 11, 12 und 13:

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass diese Fragen von meinen

Amtsvorgängern in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 82/J - NR/1999

sowie in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J -

NR/2000 sachlich zutreffend und umfassend beantwortet wurden.

 

Ergänzend zu diesen Ausführungen darf ich anmerken, dass eine Arbeitsgruppe

bestehend aus Vertretern meines Ressorts, der Länder Oberösterreich und Salzburg,

der betroffenen Gemeinden, der Österreichischen Bundesbahnen und der

Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG mit dem Ziel eingerichtet wurde, die als

Grundlage für die weiteren Planungsschritte erforderlichen Rahmenbedingungen zu

klären bzw. festzulegen. Anlässlich einer Sitzung dieser Arbeitsgruppe wurde

vereinbart, die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Sinnhaftigkeit des

viergleisigen Ausbaues der Westbahnstrecke zwischen Attnang - Puchheim und

Salzburg und damit die Planungsgrundsätze bzw. die Planungsvorgaben anhand

eines abgestimmten Fragenkataloges umfassend und schlüssig zu beantworten.

 

Mit der Beantwortung dieses Fragenkataloges wurde ein Gruppe international

anerkannter Experten beauftragt, wobei die erarbeiteten Antworten sowie die

Empfehlungen dieser Expertengruppe letztendlich als konkrete

Entscheidungsgrundlagen, d. h. auch für die zukünftige Trassenführung,

herangezogen werden sollen. Die Vorlage eines Zwischenberichtes der

Expertengruppe ist für Ende Jänner 2001 geplant; der Endbericht wird noch im 2.

Quartal d. Jahres vorliegen.

 

Zu Frage 8:

Wie bereits mehrfach dargelegt wurde, sind die rechtlichen Bedingungen für eine

Zusammenarbeit zwischen der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG und den

Österreichischen Bundesbahnen sowohl bei der Planung als auch bei der

Realisierung von Eisenbahninfrastrukturprojekten im Hochleistungsstreckengesetz

geregelt. Darüberhinaus wurden von den Österreichischen Bundesbahnen auf

Grundlage eines zwischen den beiden Gesellschaften abgeschlossenen

Kooperationsübereinkommens die betrieblichen und technischen Zielsetzungsdaten

vorgegeben, die von der Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG bei den Planungen

zu berücksichtigen sind.

 

Zu Frage 14:

Wie bereits von meinem Amtsvorgänger ausgeführt wurde, wird derzeit von den

Österreichischen Bundesbahnen im Rahmen des Projektes „Nahverkehrsgerechter

Ausbau der Eisenbahnstrecken im Zentralraum Salzburg“ die Planung für den

nahverkehrsgerechten Ausbau der Eisenbahnstrecke Salzburg Hbf - Straßwalchen

durchgeführt, die unter Zugrundelegung eines 30 - Minuten - Taktverkehrs unter

anderem die Errichtung einer neuen Haltestelle im Bereich der Gemeinde

Seekirchen, einen teilweisen Umbau des Salzburger Hauptbahnhofes sowie

kapazitätssteigernde Maßnahmen vorsieht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird an

der Planung für die Errichtung der neuen Haltestelle Seekirchen Süd gearbeitet.

 

Zu Frage 15:

Wie bereits von meinem Amtsvorgänger Dipl. - Ing. Schmid in der Beantwortung der

schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 506/J - NR/2000 ausgeführt wurde, bieten

die Österreichischen Bundesbahnen derzeit in der Relation Wien - Salzburg - Wien

einen Inter - City - Verkehr im Stundentakt an, wobei die Ankunfts -  und Abfahrtszeiten

der Zubringerverkehre in den Knotenbahnhöfen grundsätzlich auf diesen Taktverkehr

ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die

Österreichischen Bundesbahnen das Fahrplanangebot im Rahmen ihrer

unternehmerischen Verantwortung zu gestalten haben.