1509/AB XXI.GP
Eingelangt am:16.01.2001
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend die „Behinder -
tenmilliarde“ im Budget 2001, Nr. 1522/J wie folgt:
Frage 1:
Die den Bundessozialämtern zur Verfügung stehenden Mittel des Ausgleichstax -
fonds, des Europäischen Sozialfonds und aus dem Budget (,,Behindertenmilliarde“)
sollen zielgerichtet für die berufliche und soziale Rehabilitation behinderter Men -
schen eingesetzt werden. Eine allfällige ESF - Kofinanzierung von Maßnahmen im
Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung kann zur Steigerung der
Effektivität und Effizienz der Vorhaben, zum Ausbau bewährter Maßnahmen und zur
Entwicklung neuer Instrumente beitragen und damit gewährleisten, dass die insge -
samt zur Verfügung stehenden Mittel optimal eingesetzt werden.
Frage 2:
Zur Transparenz der Vergabe der ,,Behindertenmilliarde" und zur Beratung bei der
Bestimmung der Zielgruppen, Schwerpunkte und Maßnahmen wird ein Komitee un -
ter Vorsitz des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen einge -
setzt, das sich wie folgt zusammensetzt:
7 Vertreter der Behindertenorganisationen
5 Vertreter der Wohlfahrtsverbände
1 Vertreter des Arbeitsmarktservice
1 Vertreter der Länder
1 Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
1 Vertreter des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit
Frage 3:
Mit den Mitteln der ,,Behindertenmilliarde" werden Menschen mit Behinderungen bei
der Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes und bei der behindertengerechten
Gestaltung ihres Wohn - und Arbeitsbereiches unterstützt. Gleichzeitig soll durch ent -
sprechende Maßnahmen auch ein Umschwung im Klima gegenüber behinderten
Menschen, in ihrem privaten Bereich, ihrem Arbeitsbereich und in ihrem gesamten
sozialen Umfeld erreicht werden.
Frage 4:
Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung sollen die Beratungs -
und Unterstützungssysteme weiter ausgebaut werden, dabei ist vor allem an Maß -
nahmen wie Arbeitsassistenz, begleitende Hilfen, Job Coaching gedacht. Hierbei
wird das Peer - Counseling - Prinzip Beachtung finden.
Frage 5:
Verhandlungen wurden mit der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilita -
tion, dem Österreichischen Zivilinvalidenverband, dem Kriegsopfer - und Behinderten -
verband, der Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter, dem Blindenverband Öster -
reichs, dem Verband der Querschnittgelähmten Österreichs, der Lebenshilfe Öster -
reich, Pro mente Austria und den Wohlfahrtsverbänden geführt. Weiters wurden zu
der am 18. Dezember 2000 stattgefundenen Enquete mehr als 150 Behindertenver -
bände eingeladen.
Frage 6:
Behindertenpolitik ist in Österreich verfassungsrechtlich als so genannte Quer -
schnittmaterie anzusehen. Das bedeutet, dass die Anliegen behinderter Menschen in
allen Zuständigkeitsbereichen mit zu berücksichtigen sind. Die Koordinierungsfunk -
tion für die Behindertenhilfe kommt auf Bundesebene nach dem Bundesministerien -
gesetz dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen zu. Die
Bundessozialämter sind arbeitsmarktpolitische Akteure, die ihre Aufgabe zielgrup -
penorientiert auf die Bedürfnisse schwer behinderter Menschen ausrichten und die
für diesen Personenkreis Steuerungs - und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen,
ohne Teilgruppen auszugrenzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist in die Planungsarbeiten einge -
bunden und wird über das Arbeitsmarktservice an der Umsetzung mitwirken.