1511/AB XXI.GP
Eingelangt am:16.01.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossen haben am 17.
November 2000 unter der Nr. 1502/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Mensurkämpfe der Burschen -
schaften“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 5 bis 11:
Burschenschaften und deren Mitglieder sind für die österreichischen Sicherheitsbe -
hörden nur im Zusammenhang mit sicherheitspolizeilichen oder strafrechtlich
relevanten Umständen von Interesse. Es erfolgt von den Sicherheitsbehörden keine
gesonderte Evidenthaltung aller Burschenschaften in Österreich. Soweit Burschen -
schaften als Verein bestehen sind die Mitglieder der Vereinsorgane gemäß den Be -
stimmungen des Vereinsgesetzes den Sicherheitsbehörden bekannt. Darüber hinaus
besitzen die Sicherheitsbehörden über Vereinsmitgliedschaften grundsätzlich keine
Kenntnis. Weitergehende Auskünfte können aus faktischen bzw. polizeitaktischen
Gründen sowie aus Gründen der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nicht erteilt
werden.
Zu Frage 3:
Diese Frage fällt nicht in den
staatlichen Vollziehungsbereich.
Zu Frage 4:
Über die bei den Sieherheitsbehörden angezeigten Verletzungen bestehen keine
gesonderten Aufzeichnungen.
Zu Frage 12:
Diese Frage hat für den staatlichen Vollziehungsbereich keine Relevanz.