1513/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kostelka und Kollegen vom 23. November

2000, Nr. 1540/J, betreffend Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Zum Stichtag 1. Dezember 2000 waren im Büro des Bundesministers für Land -  und Forst -

wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft neben der erforderlichen Anzahl an Schreib -  und

Hilfskräften 6 Referenten (5 Akademiker und ein Maturant) beschäftigt. Darüber hinaus wa -

ren drei Beamte aus dem Dienststand des Ressorts mit Agenden des Ministerbüros betraut.

 

Die ausschließlich im Ministerbüro beschäftigten Referenten werden wie folgt entlohnt:

Ein Mitarbeiter wird nach dem Entlohnungsschema v, Entlohnungsgruppe v 1 entlohnt. Zwei

Mitarbeiter werden aufgrund eines Sondervertrages gemäß § 36 Vertragsbedienstetenge -

setz 1948 entlohnt. Für drei Referenten wurden Arbeitsleihverträge geschlossen.

 

Die drei Referenten aus dem Dienststand des Ressorts, die mit Agenden des Ministerbüros

betraut sind, werden nach dem Gehaltsschema der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungs -

gruppe A bzw. nach dem Schema des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungs -

gruppe A 1 besoldet und üben ihre Tätigkeit im Ministerbüro neben ihrer Funktion als Leiter

einer Organisationseinheit des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft aus.

 

Zu Frage 2:

 

Zur Beantwortung dieser Frage darf auf die beiliegende Geschäftseinteilung des Ministerbü -

ros verwiesen werden (Beilage 1).

 

Zu Frage 3:

 

Generell werden Zulagen entsprechend den besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährt.

Die Abgeltung der Überstunden richtet sich nach dem konkreten Dienstverhältnis. Zum Teil

gelten zeitliche und mengenmäßige Mehrleistungen durch einen bestimmten Prozentsatz

des Fixgehaltes gemäß § 31 Abs.4 Gehaltsgesetz 1956 bzw. des fixen Monatsentgeltes ge -

mäß § 74 Abs. 4 Vertragsbedienstetengesetz 1948 als abgegolten. Ansonsten wird eine

pauschalierte Überstundenvergütung und eine pauschalierte Sonn -  und Feiertagsvergütung

ausbezahlt. Da es sich bei den angefragten Daten um personenbezogene Daten im Sinne

des Datenschutzgesetzes handelt, an deren Geheimhaltung ein schutzwürdiges Interesse

des Betroffenen besteht, können keine näheren Angaben gemacht werden. Es darf hiefür um

Verständnis ersucht werden.

 

Zu Frage 4:

 

Wie bereits erwähnt, sind drei Referenten im Kabinett mittels Arbeitsleihvertrag (abgeschlos -

sen mit der Agrarmarkt Austria, mit der Wirtschaftskammer Österreich bzw. mit dem Bil -

dungswerk der Industrie) beschäftigt. Mit den jeweiligen Monatsentgelten gelten entweder

die zeitlichen Mehrleistungen als abgegolten oder es sind die Überstundenpauschalen oder

Mehrleistungszulagen im Entgelt enthalten. Wie bereits oben dargestellt, sind nähere, perso -

nenbezogene Angaben aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Zu Frage 5:

 

Derzeit werden im Kabinett zwei Mitarbeiter mittels Sondervertrag beschäftigt. Diese beiden

Sonderverträge wurden aufgrund der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes in qua -

litativer und quantitativer Hinsicht abgeschlossen. Aufgrund dieser Sonderverträge gebührt

ein monatliches Sonderentgelt zuzüglich einer pauschalierten Überstundenvergütung und

einer pauschalierten Sonn -  und Feiertagsvergütung. Es darf auch hier um Verständnis er -

sucht werden, dass detaillierte Angaben aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sind.

Das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bzw. mit dem Bundesminister für

öffentliche Leistung und Sport wurde hergestellt.

 

Zu Frage 6:

 

Die Kosten (Personalaufwand und Sachaufwand = Arbeitsleihverträge) werden für den Zeit -

raum ab dem Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle auf rund 7,66 Mio ATS ge -

schätzt. Nicht enthalten sind die Kosten für jene drei Mitarbeiter, die nach den Ansätzen des

Gehaltsgesetzes 1956 entlohnt werden, da diese Kosten nicht in vollem Umfang dem Minis -

terbüro zugerechnet werden können. Für das Jahr 2001 wird sich der Sachaufwand voraus -

sichtlich anteilig entwickeln, der Personalaufwand wird sich im wesentlichen um die für den

öffentlichen Dienst ausgehandelten Erhöhungen der Bezugsansätze steigern.