1515/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.01.2001

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara PRAMMER und GenossInnen haben

am 22. November 2000 unter der Zl. 1531/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Diskriminierung von Frauen durch „männliche“

Stellenausschreibung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

 

Bei der Formulierung der Ausschreibung kam es durch den irrtümlichen Rückgriff auf alte

Vorakten in Verbindung mit einem partiellen Datenverlust bei der EDV - gestützten internen

Übermittlung zum versehentlichen Wegfall des gemäß Bundes - Gleichbehandlungsgesetz

(B - GBG) vorgesehenen Hinweises, dass sich diese Ausschreibung gleichermaßen an

Männer und Frauen richtet, wobei Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.

Anläßlich einer Stellenausschreibung mit Inseraten in der „Presse“, im „Standard“ und in

den ,,Salzburger Nachrichten“ im September 1999 wurde wie stets üblich darauf

hingewiesen, daß sich die Ausschreibung an „junge Absolvent/innen der Studien der

Rechts - , Politik -  Wirtschafts -  oder Sozialwissenschaften bzw. der Diplomatischen

Akademie“ richtet. Ich habe die Weisung erteilt, hinkünftig der Vermeidung von

bedauerlichen Fehlern wie den leider erfolgten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die

Texte von Inseraten mit größter Sorgfalt zu verfassen und auch weiterhin - wie schon in

der Vergangenheit - bei allen Informationsveranstaltungen des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten verstärkt weibliche Interessentinnen zum Antritt zu den

entsprechenden Auswahlverfahren zu ermutigen.

Zu Frage 2:

 

Nein. Die in Print -  oder Onlinemedien geschalteten Inserate meines Ressorts betreffen

fast zur Gänze die Auswahlverfahren für den höheren bzw. den gehobenen auswärtigen

Dienst sowie Ausschreibungen gemäß Ausschreibungsgesetz 1989. Dabei wird jeweils

unter ausdrücklicher Anführung des § 43 Bundes - Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr.

100/1993 in der jeweils geltenden Fassung, stets darauf hingewiesen, daß das Bundes -

ministerium für auswärtige Angelegenheiten bemüht ist, den Anteil an Frauen in

Leitungsfunktionen zu erhöhen und daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung um die

ausgeschriebenem Leitungsfunktion/en einlädt.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Nein. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten war und ist auch weiterhin

bestrebt, die vom Bundes - Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Frauenquote von 40%

zu erreichen, wobei zur Zeit nur noch im höheren Dienst dieser Prozentsatz unterschritten

wird. Dies ist darauf zurückzuführen, daß der Anteil der an den entsprechenden Auswahl -

verfahren teilnehmenden Interessentinnen meist unter 50 % liegt, obwohl aufgrund der in

der Anfrage zitierten Stellenausschreibung vom 08. Juli 2000 in den beiden Tages -

zeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sich 88 Interessentinnen (das entspricht 55 %

aller sich explizit auf diese Inserate beziehenden Anfragen) mit der Bitte um Übermittlung

des diesbezüglichen Informationsmaterials an das BMaA wandten. Trotz der ver -

sehentlichen Unterlassung eines ausdrücklichen Hinweises, daß sich die Ausschreibung

selbstverständlich an Personen beiderlei Geschlechts richtet und Bewerbungen von

Frauen besonders erwünscht sind, darf somit davon ausgegangen werden, daß sich keine

der an einer Tätigkeit im auswärtigen Dienst interessierten Kandidatinnen durch das

bedauerlicherweise nur in „männlicher“ Sprachform abgefaßte Inserat davon abhalten hat

lassen, das BMaA um nähere Auskünfte zu ersuchen.

 

Leider traten zum letzten, im Oktober 2000 abgehaltenen Auswahlverfahren für den

höheren auswärtigen Dienst von den 88 Interessentinnen schließlich nur 20 Frauen (40 %

aller KandidatInnen) tatsächlich zu dieser Eignungsprüfung an.

 

Aufgrund zahlreicher Gespräche mit Interessentinnen für den höheren auswärtigen Dienst

muß leider festgestellt werden, daß sich viele junge Frauen durch möglicherweise in

diesem Dienstbereich berufsbedingt auftretende familiäre Probleme, die durch die auf

Grund der Natur dieses Dienstes notwendigen Auslandsversetzungen entstehen, von

einer tatsächlichen Bewerbung für eine Aufnahme in den höheren auswärtigen Dienst

abhalten lassen. Auch der Hinweis auf zahlreiche, bereits im BMaA tätige verheiratete

Bedienstete, denen es seit Jahren dennoch gelingt, die schwierige berufliche und familiäre

Situation zu vereinen, kann leider häufig nicht überzeugen.