1518/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18-01-2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und GenossInnen haben am
29.11.2000 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1602/J betreffend "Umwelt -
gefährdung durch eine Tankstelle in Seewalchen" gerichtet. Ich beehre mich, diese
wie folgt zu beantworten:
ad 1
Auf Grund der hydraulischen Verhältnisse und der Lage am Abfluss des Attersees ist
aus Sicht der beigezogenen Amtssachverständigen für Hydrogeologie sowie aus
Sicht des für die Sanierung zuständigen Geologen auf Grundlage des derzeitigen
Wissensstandes davon auszugehen, dass eine unmittelbare Gefährdung des Atter -
sees durch Kohlenwasserstoffbelastungen nicht zu erwarten ist. Dies wird auch
durch zahlreich durchgeführte Probebohrungen bestätigt, durch die der bestehende
Kontaminationsherd relativ genau eingegrenzt werden kann. Jedoch liegt am unmit -
telbaren Standort der BP - Tankstelle in Seewalchen am Attersee bereits eine Grund -
wasserbeeinträchtigung vor.
ad 2
Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen wurden aus 2 Sonden und einem bestehen -
den Brunnen im unmittelbaren Einflussbereich Grundwasserproben entnommen und
analysiert. Es konnte dabei keine Kohlenwasserstoffbelastung festgestellt werden.
Weitere Beprobungen werden im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt.
ad 3
Gemäß dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30.5.2000
wurde die Firma BP Austria AG & Co, Wien, mit der Durchführung der Sanierungs -
maßnahmen beauftragt. Demnach werden die Sanierungsmaßnahmen im Auftrag
und auf Kosten der BP Austria AG & Co durchgeführt, die auch für die Schäden im
Grundwasserbereich haftet.
ad 4 und 6
Hiezu darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit als
oberste Gewerbebehörde verwiesen werden.
ad 5
Betreffend der Behandlung ölverunreinigter Böden kommen grundsätzlich entweder
biologische oder thermische Verfahren zur
Anwendung.
Entsprechend einer Auswertung aus dem Abfalldatenverbund kann das Aufkommen
bei ölverunreinigten Böden (Schlüsselnummer 31423) österreichweit etwa mit
185.000 t/a angegeben werden. Diese Mengenangaben beziehen sich auf den Zeit -
raum 1997 bis 1999 (Festsetzungsverordnung 1997).
ad 7
Zum Schutz der Umwelt ist eine entsprechende Überprüfung der Dichtheit von Tanks
zu befürworten. Es darf jedoch auch diesbezüglich auf die oberste Gewerbebehärde
verwiesen werden.
Grundsätzlich bleibt es jedem Tankstellenbesitzer unbenommen, im Falle einer
Sanierung eine Förderung zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bei der
Kommunal Kredit Austria AG (KKA) zu beantragen, sofern die Kontamination vor
dem 1.7.1989 erfolgte. Voraussetzung dafür ist allerdings die Feststellung und Ein -
tragung als Altlast im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes, von der eine erhebli -
che Gefährdung ausgeht.