1518/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18-01-2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller und GenossInnen haben am

29.11.2000 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1602/J betreffend "Umwelt -

gefährdung durch eine Tankstelle in Seewalchen" gerichtet. Ich beehre mich, diese

wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Auf Grund der hydraulischen Verhältnisse und der Lage am Abfluss des Attersees ist

aus Sicht der beigezogenen Amtssachverständigen für Hydrogeologie sowie aus

Sicht des für die Sanierung zuständigen Geologen auf Grundlage des derzeitigen

Wissensstandes davon auszugehen, dass eine unmittelbare Gefährdung des Atter -

sees durch Kohlenwasserstoffbelastungen nicht zu erwarten ist. Dies wird auch

durch zahlreich durchgeführte Probebohrungen bestätigt, durch die der bestehende

Kontaminationsherd relativ genau eingegrenzt werden kann. Jedoch liegt am unmit -

telbaren Standort der BP - Tankstelle in Seewalchen am Attersee bereits eine Grund -

wasserbeeinträchtigung vor.

ad 2

 

Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen wurden aus 2 Sonden und einem bestehen -

den Brunnen im unmittelbaren Einflussbereich Grundwasserproben entnommen und

analysiert. Es konnte dabei keine Kohlenwasserstoffbelastung festgestellt werden.

Weitere Beprobungen werden im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahmen

durchgeführt.

 

ad 3

 

Gemäß dem Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30.5.2000

wurde die Firma BP Austria AG & Co, Wien, mit der Durchführung der Sanierungs -

maßnahmen beauftragt. Demnach werden die Sanierungsmaßnahmen im Auftrag

und auf Kosten der BP Austria AG & Co durchgeführt, die auch für die Schäden im

Grundwasserbereich haftet.

 

ad 4 und 6

 

Hiezu darf auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit als

oberste Gewerbebehörde verwiesen werden.

 

ad 5

 

Betreffend der Behandlung ölverunreinigter Böden kommen grundsätzlich entweder

biologische oder thermische Verfahren zur Anwendung.

Entsprechend einer Auswertung aus dem Abfalldatenverbund kann das Aufkommen

bei ölverunreinigten Böden (Schlüsselnummer 31423) österreichweit etwa mit

185.000 t/a angegeben werden. Diese Mengenangaben beziehen sich auf den Zeit -

raum 1997 bis 1999 (Festsetzungsverordnung 1997).

 

ad 7

 

Zum Schutz der Umwelt ist eine entsprechende Überprüfung der Dichtheit von Tanks

zu befürworten. Es darf jedoch auch diesbezüglich auf die oberste Gewerbebehärde

verwiesen werden.

 

Grundsätzlich bleibt es jedem Tankstellenbesitzer unbenommen, im Falle einer

Sanierung eine Förderung zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen bei der

Kommunal Kredit Austria AG (KKA) zu beantragen, sofern die Kontamination vor

dem 1.7.1989 erfolgte. Voraussetzung dafür ist allerdings die Feststellung und Ein -

tragung als Altlast im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes, von der eine erhebli -

che Gefährdung ausgeht.