1521/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.01.2001
BM für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde vom
22. November 2000, Nr. 1525/J, betreffend Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Ja, an der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bad Vöslau werden ab dem
Schuljahr 2001/2002 keine SchülerInnen mehr aufgenommen. Ob auch der letzte Jahrgang
bis zur Matura in Bad Vöslau unterrichtet werden kann, ist noch nicht entschieden. Die Ent -
scheidung ist abhängig von einer möglichen Nachnutzung des Schulstandortes und einem
zeitlichen Übergreifen von Absiedlung und Neubeginn eines neuen Schultyps, wobei entwe -
der an einen neuen Zweig für Wasserwirtschaft oder an eine Dependance für die HTL Möd -
ing - Umwelttechnik gedacht ist.
Zu den Fragen 2 bis 4 und 6:
Der Betrieb einer meinem Ressort unterstehenden Schule in Bad Vöslau ist nicht vorgese -
hen. Es werden jedoch Gespräche mit dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur und dem Landesschulrat von NÖ mit dem Ziel einer Nachnutzung des Schul -
standortes geführt.
Zu Frage 5:
Ob das land - und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz zu ändern ist, werden die unter
Frage 2 angeführten Gespräche ergeben. Meiner Ansicht nach sollte aber diese Ausbil -
dungsstätte künftig dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstellt
sein.
Zu den Fragen 7 und 8:
Der Lehrforst ist für die Unterrichtserfüllung erforderlich, solange der Schulbetrieb aufrecht -
erhalten wird. Zum Zwecke eines dann voraussichtlich erfolgenden Verkaufes wird derzeit
der Verkehrswert der Lehrforstgrundstücke vom Bundesministerium für Finanzen geschätzt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Es werden bei den schon oben angeführten Gesprächen bezüglich einer weiteren Verwen -
dung des Schulstandortes weitere Schritte unternommen, die auf eine Weiterbeschäfti -
gungsmögtichkeit für die betroffenen Lehrkräfte abzielen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Das land - und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz sieht vor, dass land - und forstwirt -
schaftliche höhere Lehranstalten vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft betrieben werden. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird entspro -
chen.
Zu Frage 13:
Nein, es sind keine weiteren Schließungen geplant.