1521/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.01.2001

BM für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde vom

22. November 2000, Nr. 1525/J, betreffend Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft,

beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Ja, an der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft in Bad Vöslau werden ab dem

Schuljahr 2001/2002 keine SchülerInnen mehr aufgenommen. Ob auch der letzte Jahrgang

bis zur Matura in Bad Vöslau unterrichtet werden kann, ist noch nicht entschieden. Die Ent -

scheidung ist abhängig von einer möglichen Nachnutzung des Schulstandortes und einem

zeitlichen Übergreifen von Absiedlung und Neubeginn eines neuen Schultyps, wobei entwe -

der an einen neuen Zweig für Wasserwirtschaft oder an eine Dependance für die HTL Möd -

ing - Umwelttechnik gedacht ist.

 

Zu den Fragen 2 bis 4 und 6:

 

Der Betrieb einer meinem Ressort unterstehenden Schule in Bad Vöslau ist nicht vorgese -

hen. Es werden jedoch Gespräche mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft

und Kultur und dem Landesschulrat von NÖ mit dem Ziel einer Nachnutzung des Schul -

standortes geführt.

 

Zu Frage 5:

 

Ob das land -  und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz zu ändern ist, werden die unter

Frage 2 angeführten Gespräche ergeben. Meiner Ansicht nach sollte aber diese Ausbil -

dungsstätte künftig dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstellt

sein.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Der Lehrforst ist für die Unterrichtserfüllung erforderlich, solange der Schulbetrieb aufrecht -

erhalten wird. Zum Zwecke eines dann voraussichtlich erfolgenden Verkaufes wird derzeit

der Verkehrswert der Lehrforstgrundstücke vom Bundesministerium für Finanzen geschätzt.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Es werden bei den schon oben angeführten Gesprächen bezüglich einer weiteren Verwen -

dung des Schulstandortes weitere Schritte unternommen, die auf eine Weiterbeschäfti -

gungsmögtichkeit für die betroffenen Lehrkräfte abzielen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Das land -  und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz sieht vor, dass land -  und forstwirt -

schaftliche höhere Lehranstalten vom Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft betrieben werden. Dieser gesetzlichen Vorgabe wird entspro -

chen.

 

Zu Frage 13:

 

Nein, es sind keine weiteren Schließungen geplant.