1525/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-01-2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer und GenossInnen haben am 22. November
2000 unter der Nr. 1529/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Per -
sonelle Ausstattung der Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Menschenrechtsbeirat hat gemäss Art II § 2 Abs. 1 der Menschenrechtsbeirats -
Verordnung, BGBl. II 395/1999 dem Bundesminister für Inneres jeweils rechtzeitig einen
Bericht über die künftig erforderlichen Mittel sowie eine Budgetvorschau für einen Zeitraum
von zwei weiteren Jahren zu erstatten.
Der Menschenrechtsbeirat hat in seiner Sitzung am 12. September 2000 den Bericht über die
erforderlichen Mittel für das Jahr 2001 einstimmig beschlossen. Demnach veranschlagt der
Menschenrechtsbeirat für das Jahr 2001 den budgetären Gesamtbedarf für den Sachaufwand,
einschließlich der Kosten der Kommissionen, mit ATS 12.390.000,- und den Personalbedarf
für die Geschäftsstelle mit insgesamt 5 Fachkräften (A1 bzw. v1) und 1 ½ Administrations -
kräften.
Diesem vom Menschenrechtsbeirat veranschlagten Sachaufwand ist im Bundesvoranschlag
für das Jahr 2001 Rechnung getragen worden. Für das Jahr 2000 wurden für die Geschäft -
stelle des Menschenrechtsbeirates insgesamt rund 9, 5 Mio. Schilling budgetiert, für das Fi -
nanzjahr 2001 sind hingegen 16, 022 Mio.
Schilling veranschlagt.
Personell ist die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates derzeit mit zwei Fachkräften und
eineinhalb Administrationskräften ausgestattet. Dies entspricht einer Aufstockung um eine
Fachkraft und eine Administrativkraft während meiner Amtszeit.
Zu den Fragen 3 und 4:
Wie sich aus meinen vorstehenden Ausführungen ergibt, bin ich bestrebt, die finanziellen und
personellen Erfordernisse des Menschenrechtsbeirates sicherzustellen. Ich bin allerdings da -
von überzeugt, dass es mir in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates
weiterhin gelingen wird, dem Menschenrechtsbeirat die zur Erfüllung seiner Aufgaben uner -
lässliche Ausstattung bereitzustellen.