1528/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.01.2001
Dr. Ernst STRASSER
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ludmilla Parfuss und Genossen haben am 24.
November 2000 unter Zahl 1566/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
„Einsparungen bei der Sicherheitsexekutive Steiermark" gerichtet, die ich aufgrund der
mir vorliegenden Informationen wie folgt beantworte:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Beantwortung dieser Fragen nur auf den Begriff „Einsparungen“ zu reduzieren,
würde den laufenden Maßnahmen nicht gerecht, die von einer Analyse der
Kernaufgaben bis zu einer Anpassung bzw. Reorganisation der Aufbau - und
Ablauforganisation reichen. Diese Maßnahmen haben eine Optimierung der Nutzung
der verfügbaren Ressourcen zum Ziel und werden sich weitgehend auf den
administrativen Bereich beschränken.
Hinsichtlich der Detailinformationen verweise ich auf die Beantwortung der
nachstehenden Fragen.
Zu den Frage 3 und 4:
Hinsichtlich des Küchenbetriebes des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark
wird derzeit geprüft, ob eine Weiterführung auf privatrechtlicher Basis ökonomischer
ist.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Privatfirmen mit Aufgaben beauftragt
werden, die bisher von den KFZ -
Werkstätten erbracht werden, wird sich am Ergebnis
der Überprüfung und Analyse des Tätigkeitsspektrums sowie der jeweiligen Kosten -
Nutzen - Relation orientieren.
Personalentscheidungen hängen vom Ergebnis dieser Überprüfungen ab.
Zu den Fragen 5 und 6:
Inwieweit von der im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 vorgesehenen
Planstellenreduktion das Reinigungspersonal betroffen ist, steht bis dato noch nicht
fest. Der Einsatz von Fremdfirmen beschränkt sich derzeit auf Dienststellen, die
dienstbetrieblich ständig besetzt sind.
Zu den Fragen 7 und 8:
Der Aufteilungsschlüssel der im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 vorgesehenen
Planstellenreduktionen auf einzelne Bundespolizeidirektionen sowie einzelne
Kommanden und Dienststellen der Bundesgendarmerie steht bis dato noch nicht fest.
Zu den Fragen 9 und 10:
Derzeit sind keine Dienststellen in der Steiermark für eine Zusammenlegung vor -
gesehen. Im Hinblick darauf, dass sich die Exekutive den ständig in Veränderung
begriffenen Rahmenbedingungen anzupassen und mit den vorhandenen Ressourcen
eine optimale Dienstleistung zu erbringen hat, wäre es weder zweckdienlich noch
seriös, zukünftige Veränderungen auszuschließen.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die Beantwortung dieser Frage ist erst bei Vorliegen der konkreten Personal -
einsparungsvorgaben und der Anzahl der Pensionierungen möglich.