1531/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.01.2001
DER PRÄSIDENT DES REGHNUNGSHOFES
Die unter Z 1601/J - NR/2O00 (XXI. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix
und Genossen vom 29. November 2000 betreffend beabsichtigte Neuorganisation des
Rechnungshofes beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu 1)
„Sind die Informationen, dass Sie eine Neuorganisation des Rechnungshofs vornehmen
wollen, richtig?“
Ja
Zu 2)
„Wenn nein, wie erklären Sie sich diese Gerüchte?
Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.
Zu 3)
Da der Prozess der Erstellung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungshofes
gegenwärtig im Gange ist, liegen Details der Neuorganisation noch nicht vor.
Zu 4)
„Welche Veränderungen sind insbesondere gegenüber der bisherigen Struktur geplant?“
Die bisherige Organisationsstruktur des Rechnungshofes weist im Wesentlichen eine
ressortorientierte Aufgabenvertellung auf: demgegenüber soll das - gegenwärtig in Erar -
beitung stehende - Konzept für die Neuorganisation des Rechnungshofes eine vermehrt
themen - bzw sachgebietsorientierte Aufgabenverteilung vorsehen.
Zu 5)
„Ist es richtig, dass dabei funktionalen Kriterien besondere Bedeutung zukommt?“
Grundsätzlich ja, sofern und soweit funktionalen Kriterien bei der geplanten Neuorgani -
sation des Rechnungshofes die Bedeutung einer vermehrt themen - bzw sachgebiets -
orientierten Aufgabenverteilung zukommt.
Zu 6)
Ungeachtet des gegenwärtig noch nicht abgeschlossenen Prozesses der Neuorganisation
des Rechnungshofes ist zu erwarten, dass die geplanten Strukturveränderungen der
nachhaltigen Absicherung der Qualität der dem Rechnungshof bundes - verfassungsge -
setzlich überbundenen Aufgaben der Rechnungs - und Gebarungskontrolle - etwa durch
Unterstützung vermehrt themenbezogener und vernetzter Gebarungsüberprüfungen -
dienen.
Zu 7)
,,Sind die MitarbeiterInnen in die Erstellung des Konzeptes miteinbezogen worden?“
Ja, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes waren und sind in die Er -
stellung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungshofes einbezogen worden
bzw sind einbezogen.
Zu 8)
„Wenn nein, warum nicht?“
Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen.
Zu 9)
„Wenn ja, in welcher Form?“
Die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erarbeitung des Konzepts
für die Neuorganisation des Rechnungshofes erfolgte und erfolgt - in projektorientierter
Form - auf mehreren Ebenen.
Im Einzelnen ist jede Organisationseinheit einer Sektion des Rechnungshofes durch
einen von ihr nominierten Vertreter im jeweiligen Sub - Projektteam vertreten. Darauf
aufbauend entsandten die sektionsweise eingerichteten Sub - Projektteams ihrerseits je -
weils einen Vertreter in das sektionsübergreifend eingerichtete Projektteam. Weitere
Mitglieder des Projektteams sind der Projektleiter, ein vom Dienststellenausschuss ent -
sandter Vertreter sowie ein Moderator und ein Dokumentator.
Zu 10)
„Ist die Einrichtung eines Generalsekretariats oder einer ähnlichen zentralen Einrich -
tung Teil dieses Konzeptes?“
Wie in der Beantwortung der Frage 3 bereits dargelegt, ist die Erarbeitung des Konzepts
für die Neuorganisation des Rechnungshofes
gegenwärtig im Gange. Die Beschlussreife
des Konzepts ist noch nicht gegeben; eine Beantwortung der gegenständlichen Frage ist
deshalb derzeit nicht möglich.
Zu 11)
Bisher wurden für die Erarbeitung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungs -
hofes keine Unternehmensberater beigezogen.
Zu 12)
„Wenn ja, welche?
Auf die Beantwortung der Frage 11 wird verwiesen.
Zu 13)
„Wenn nein, warum nicht?
Für die Beiziehung externen Sachverstandes für das in der Frage 11 genannte Vorhaben
hat sich zumindest bisher keine Notwendigkeit ergeben.
Zu 14)
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 zum Ausdruck gebracht, liegt gegenwärtig
kein abgeschlossenes Konzept für die Neuorganisation des Rechnungshofes vor. deswe -
gen können derzeit allfällige Auswirkungen eines solchen Konzepts auf die Mitarbei -
terinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes
nicht konkretisiert werden.
Zu 15)
„Welche Kosten hat die Erstellung des Konzeptes bisher verursacht?“
Bisher sind für eine Projektklausur - einschließlich der Kosten der extern beschafften
Leistungen für deren Moderation - rd 63 500S angefallen.
Zu 16)
„Welche Kosten werden durch die Durchführung des Konzeptes infolge entstehen?“
Da gegenwärtig noch kein abgeschlossenes Konzept für die Neuorganisation des Rech -
nungshofes vorliegt, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.
Zu 17)
„Wie sind die Obersten Kontrollbehörden der EU - Staaten vergleichsweise organisiert?“
Die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sind in Entsprechung unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen (etwa Wirtschaftlich -
keitsprüfungen. Recht - und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, gerichtliche Aufgabenstel -
lungen) der Systeme der externen öffentlichen Finanzkontrolle in den Mitgliedstaaten
in verschiedener Weise organisiert. So sind beispielsweise einige Oberste Rechnungs -
kontrollbehörden, die richterliche Aufgaben wahrzunehmen haben (z.B in Frankreich,
Spanien und Portugal), (auch) gerichtsförmig organisiert.
Ungeachtet dessen weisen die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union mehrheitlich Organisationsstrukturen auf, die grundsätzlich
jeweils eine Mischform aus ressortbezogenen und themen - bzw sachgebietsorientierten
Gliederungselementen darstellen, wobei jedoch unterschiedliche Akzentsetzungen ge -
geben sind. So sind etwa der deutsche Bundesrechnungshof, die niederländische sowie
die schwedische Oberste Rechnungskontrollbehörde (auch) themen - bzw sachgebiets -
orientiert gegliedert, demgegenüber weisen etwa die Organisationsstrukturen der Ober -
sten Rechnungskontrollbehörden des Vereinigten Königreichs, Belgiens und Finnlands
akzentuiert ressortorientierte
Gliederungselemente auf.
Zu 18)
,,Gibt es andere Oberste Kontrollbehörden, die nach rein funktionalen Kriterien organi -
siert sind?“
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 17 zum Ausdruck gebracht, ist nach den dem
Rechnungshof zur Verfügung stehenden Informationen bei anderen Obersten Rechnungs -
kontrollbehörden, zumindest insoweit diese mit den Kernaufgaben des Rechnungshofes
hinreichend vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen haben, eine ausschließlich nach
funktionalen Kriterien gestaltete Organisationsstruktur nicht gegeben.
Im Übrigen ist - unbeschadet der noch laufenden Erarbeitung der konzeptiven Grundla -
gen für die Neuorganisation des Rechnungshofes - nicht beabsichtigt, die künftige Orga -
nisationsstruktur des Rechnungshofes nach rein funktionalen Kriterien auszurichten.
Zu 19)
,,Ist die Stellung der Prüfabteilungen nach der alten Organisation oder nach der in Aus -
sicht genommenen unabhängiger?“
Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Erarbeitung der konzeptiven Grundlagen für
die Neuorganisation des Rechnungshofes ist davon auszugehen, dass die Mitarbei -
terinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheiten des Rechnungshofes - so wie bis -
her - die ihnen übertragenen (Prüfaufgaben sach - und zeitgerecht in eigeninitiativer und
eigenverantwortlicher Weise zu besorgen haben und besorgen werden.