1531/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.01.2001

 

DER PRÄSIDENT DES REGHNUNGSHOFES

 

 

Die unter Z 1601/J - NR/2O00 (XXI. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix

und Genossen vom 29. November 2000 betreffend beabsichtigte Neuorganisation des

Rechnungshofes beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu 1)

 

„Sind die Informationen, dass Sie eine Neuorganisation des Rechnungshofs vornehmen

wollen, richtig?“

 

Ja

 

Zu 2)

 

„Wenn nein, wie erklären Sie sich diese Gerüchte?

 

Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.

Zu 3)

 

Wenn Ja, wie sieht die in Aussicht genommene Neuorganisation im Detail aus?“

 

Da der Prozess der Erstellung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungshofes

gegenwärtig im Gange ist, liegen Details der Neuorganisation noch nicht vor.

 

Zu 4)

 

„Welche Veränderungen sind insbesondere gegenüber der bisherigen Struktur geplant?“

 

Die bisherige Organisationsstruktur des Rechnungshofes weist im Wesentlichen eine

ressortorientierte Aufgabenvertellung auf: demgegenüber soll das - gegenwärtig in Erar -

beitung stehende - Konzept für die Neuorganisation des Rechnungshofes eine vermehrt

themen - bzw sachgebietsorientierte Aufgabenverteilung vorsehen.

 

Zu 5)

 

„Ist es richtig, dass dabei funktionalen Kriterien besondere Bedeutung zukommt?“

 

Grundsätzlich ja, sofern und soweit funktionalen Kriterien bei der geplanten Neuorgani -

sation des Rechnungshofes die Bedeutung einer vermehrt themen - bzw sachgebiets -

orientierten Aufgabenverteilung zukommt.

 

Zu 6)

 

Welche Auswirkungen werden diese Strukturveränderungen haben?

 

Ungeachtet des gegenwärtig noch nicht abgeschlossenen Prozesses der Neuorganisation

des Rechnungshofes ist zu erwarten, dass die geplanten Strukturveränderungen der

nachhaltigen Absicherung der Qualität der dem Rechnungshof bundes - verfassungsge -

setzlich überbundenen Aufgaben der Rechnungs - und Gebarungskontrolle - etwa durch

Unterstützung vermehrt themenbezogener und vernetzter Gebarungsüberprüfungen -

dienen.

Zu 7)

 

,,Sind die MitarbeiterInnen in die Erstellung des Konzeptes miteinbezogen worden?“

 

Ja, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes waren und sind in die Er -

stellung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungshofes einbezogen worden

bzw sind einbezogen.

 

Zu 8)

 

„Wenn nein, warum nicht?“

 

Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen.

 

Zu 9)

 

„Wenn ja, in welcher Form?“

 

Die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Erarbeitung des Konzepts

für die Neuorganisation des Rechnungshofes erfolgte und erfolgt - in projektorientierter

Form - auf mehreren Ebenen.

 

Im Einzelnen ist jede Organisationseinheit einer Sektion des Rechnungshofes durch

einen von ihr nominierten Vertreter im jeweiligen Sub - Projektteam vertreten. Darauf

aufbauend entsandten die sektionsweise eingerichteten Sub - Projektteams ihrerseits je -

weils einen Vertreter in das sektionsübergreifend eingerichtete Projektteam. Weitere

Mitglieder des Projektteams sind der Projektleiter, ein vom Dienststellenausschuss ent -

sandter Vertreter sowie ein Moderator und ein Dokumentator.

 

Zu 10)

 

„Ist die Einrichtung eines Generalsekretariats oder einer ähnlichen zentralen Einrich -

tung Teil dieses Konzeptes?“

 

Wie in der Beantwortung der Frage 3 bereits dargelegt, ist die Erarbeitung des Konzepts

für die Neuorganisation des Rechnungshofes gegenwärtig im Gange. Die Beschlussreife

des Konzepts ist noch nicht gegeben; eine Beantwortung der gegenständlichen Frage ist

deshalb derzeit nicht möglich.

 

Zu 11)

 

Wurden zur Erstellung dieses Konzeptes Unternehmensberater beigezogen?“

 

Bisher wurden für die Erarbeitung des Konzepts für die Neuorganisation des Rechnungs -

hofes keine Unternehmensberater beigezogen.

 

Zu 12)

 

„Wenn ja, welche?

 

Auf die Beantwortung der Frage 11 wird verwiesen.

 

Zu 13)

 

„Wenn nein, warum nicht?

 

Für die Beiziehung externen Sachverstandes für das in der Frage 11 genannte Vorhaben

hat sich zumindest bisher keine Notwendigkeit ergeben.

 

Zu 14)

 

Welche Auswirkungen hat dieses Konzept auf alte Mitarbeiterinnen?

 

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 3 zum Ausdruck gebracht, liegt gegenwärtig

kein abgeschlossenes Konzept für die Neuorganisation des Rechnungshofes vor. deswe -

gen können derzeit allfällige Auswirkungen eines solchen Konzepts auf die Mitarbei -

terinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes nicht konkretisiert werden.

Zu 15)

 

„Welche Kosten hat die Erstellung des Konzeptes bisher verursacht?“

 

Bisher sind für eine Projektklausur - einschließlich der Kosten der extern beschafften

Leistungen für deren Moderation - rd 63 500S angefallen.

 

Zu 16)

 

„Welche Kosten werden durch die Durchführung des Konzeptes infolge entstehen?“

 

Da gegenwärtig noch kein abgeschlossenes Konzept für die Neuorganisation des Rech -

nungshofes vorliegt, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.

 

Zu 17)

 

„Wie sind die Obersten Kontrollbehörden der EU - Staaten vergleichsweise organisiert?“

 

Die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

sind in Entsprechung unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen (etwa Wirtschaftlich -

keitsprüfungen. Recht - und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen, gerichtliche Aufgabenstel -

lungen) der Systeme der externen öffentlichen Finanzkontrolle in den Mitgliedstaaten

in verschiedener Weise organisiert. So sind beispielsweise einige Oberste Rechnungs -

kontrollbehörden, die richterliche Aufgaben wahrzunehmen haben (z.B in Frankreich,

Spanien und Portugal), (auch) gerichtsförmig organisiert.

 

Ungeachtet dessen weisen die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten

der Europäischen Union mehrheitlich Organisationsstrukturen auf, die grundsätzlich

jeweils eine Mischform aus ressortbezogenen und themen - bzw sachgebietsorientierten

Gliederungselementen darstellen, wobei jedoch unterschiedliche Akzentsetzungen ge -

geben sind. So sind etwa der deutsche Bundesrechnungshof, die niederländische sowie

die schwedische Oberste Rechnungskontrollbehörde (auch) themen - bzw sachgebiets -

orientiert gegliedert, demgegenüber weisen etwa die Organisationsstrukturen der Ober -

sten Rechnungskontrollbehörden des Vereinigten Königreichs, Belgiens und Finnlands

akzentuiert ressortorientierte Gliederungselemente auf.

Zu 18)

 

,,Gibt es andere Oberste Kontrollbehörden, die nach rein funktionalen Kriterien organi -

siert sind?“

 

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 17 zum Ausdruck gebracht, ist nach den dem

Rechnungshof zur Verfügung stehenden Informationen bei anderen Obersten Rechnungs -

kontrollbehörden, zumindest insoweit diese mit den Kernaufgaben des Rechnungshofes

hinreichend vergleichbare Aufgaben wahrzunehmen haben, eine ausschließlich nach

funktionalen Kriterien gestaltete Organisationsstruktur nicht gegeben.

 

Im Übrigen ist - unbeschadet der noch laufenden Erarbeitung der konzeptiven Grundla -

gen für die Neuorganisation des Rechnungshofes - nicht beabsichtigt, die künftige Orga -

nisationsstruktur des Rechnungshofes nach rein funktionalen Kriterien auszurichten.

 

Zu 19)

 

,,Ist die Stellung der Prüfabteilungen nach der alten Organisation oder nach der in Aus -

sicht genommenen unabhängiger?“

 

Ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Erarbeitung der konzeptiven Grundlagen für

die Neuorganisation des Rechnungshofes ist davon auszugehen, dass die Mitarbei -

terinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheiten des Rechnungshofes - so wie bis -

her - die ihnen übertragenen (Prüfaufgaben sach - und zeitgerecht in eigeninitiativer und

eigenverantwortlicher Weise zu besorgen haben und besorgen werden.