1533/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-01-2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1518/J, vom 22. November 2000 der
Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen, betreffend Mitarbeiterinnen im Ministerbüro,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
In meinem Büro sind - abgesehen von Sekretariats - und Hilfskräften - 8 Mitarbeiterinnen
beschäftigt.
1 Mitarbeiter stammt aus dem Bundesministerium für Finanzen.
1 Mitarbeiter wurde neu aufgenommen (er war vorher Angestellter einer internationalen
Organisation),
1 Mitarbeiter ist aus einem anderen Ressort dienstzugeteilt,
1 Mitarbeiterin ist Landesbedienstete des Bundeslandes Kärnten und ist aufgrund eines
Abstellungsvertrages (Arbeitsleihe) gegen Refundierung der Personalkosten in meinem Büro
tätig,
4 Mitarbeiterinnen sind aufgrund von Arbeitsleihverträgen mit einer Arbeitsleihfirma
beschäftigt. Die Personalkosten einschließlich aller Abgaben und Dienstgeberbeiträge
werden diesem Dienstgeber refundiert.
Zu 2. und 3.:
In meinem Büro waren und sind keine Mitarbeiterinnen beschäftigt, die von der Industriellen -
Vereinigung kommen.
Zu 5.:
2 Sonderverträge sind für die Dauer der Verwendung im Ministerbüro befristet. Die selbe
Befristung gilt für die 4 Arbeitsleihverträge und den Abstellungsvertrag mit dem Bundesland
Kärnten.
Zu 6.:
Die Verwendungen der Mitarbeiterinnen im Ministerbüro meines Amtsvorgängers endeten
durchwegs vor meiner Amtsübernahme.
Die Abordnung von 2 Beamten der Stadt Wien zur Dienstleistung im Büro meines Amtsvor -
gängers wurde über Ersuchen der Bediensteten durch die Stadt Wien aufgehoben.
Verwendungen im Rahmen von Arbeitsleihverträgen endeten durch einvernehmliche
Vertragsauflösung. Bestehende Dienstverhältnisse zum Bund wurden nicht aufgelöst.
Eine Mitarbeiterin war aus einem anderen Ressort dienstzugeteilt; diese Zuteilung wurde
aufgehoben.
Ein Mitarbeiter, der neben seiner Tätigkeit im Ministerbüro auch eine Funktion in der seiner -
zeitigen Sektion VII innehatte, wurde aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 in das neugegründete Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport übernommen.