1534/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-01-2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1536/J, vom 23. November 2000 der
Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen, betreffend Ministerbüros der FPNP
Bundesregierung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Zum 1. November 2000 waren - abgesehen von Sekretariats - und Hilfskräften - in meinem
Büro 8 Mitarbeiterinnen beschäftigt (1 Verwendungsgruppe A1, 2 Entlohnungsgruppe v1
5 aufgrund von Arbeitsleihverträgen).
Im Büro von Herrn Staatssekretär Dr. FINZ waren zum selben Stichtag 6 Mitarbeiterinnen
(3 Verwendungsgruppe A1, 1 Entlohnungsgruppe v1, 1 Entlohnungsgruppe v2, 1 im
Rahmen eines Werkvertrages) beschäftigt.
Zu 2.:
Diese Mitarbeiterinnen haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Christa JESSENITSCHNIG
Terminkoordination, persönliche
Sekretärin Gleichbehandlungsfragen
Dr. Heinrich TRAUMÜLLER
Kabinettchef; Leitung des Büros des Herrn Bundesministers; interne
Koordinierung; Posteingang; Organisation und Personal der Finanzverwaltung
sowie grundsätzliche Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes inklusive
Verwaltungsreform
Matthias WINKLER
Pressesprecher; interne und externe Kommunikation
Susanne SCHOLZ-ÖZTÜRK
Assistentin des Pressesprechers, Public Relations
Dipl.-lng. Michael RAMPRECHT
Sektion II, insbesondere sämtliche Budgetangelegenheiten, Finanzausgleich;
Institute (WIFO, 1 HS, WSR, WIIW); Industriepolitik, Energiepolitik, Wohnungswesen
und Wohnbauförderung; Technologiepolitik und Unternehmensförderungen
Dr. Sabine KRISTEN
Sektionen l (Beteiligungen) und IV, insbesondere Steuerpolitik,
materielles Steuerrecht und Verfahrensrecht
Projekt: Ausgliederung der Bankenaufsicht
Mag. René OBERLEITNER
Sektionen III und VI; Verbindungsdienst zum Parlament; Zoll - und Integrationsangelegen -
heiten; allgemeine Wirtschafts - und Budgetpolitik sowie ökonomische Analysen;
Verbrauchssteuer;
ECOFIN; Internationale Finanzinstitutionen; Ministerrat; Osthilfe; Entwicklungshilfe
Mag. Ilse SCHMALZ
Sektion V, insbesondere Kapitalmarkt (inklusive Banken und Versicherungen),
Konsumentenschutz; ÖBFA, OeNB; Exportfinanzierungen und - garantien;
Pensionskassen und sonstige Pensionsfragen;
Projekte: Reform Finanzverwaltung, e - Government
BÜRO DES HERRN STAATS SEKRETÄRS DR. FINZ
Kabinettchef; Leitung des Büros des Herrn
Staatssekretärs, Posteingang, Ministerrat,
Parlamentsarbeit, Präsidialsektion; Öffentlicher
Dienst
Pressesprecherin, Öffentlichkeitsarbeit
Sektionen III und VI; Controlling, Aufgabenreform,
Organisations - und Personalentwicklung,
IT-Koordination;
Finanz- und Zollverwaltung
Zusammenarbeit mit BMöLS; Öffentlicher Dienst,
Finanzausgleich
Sektionen II, IV und V; insbesonders Budget,
Steuern, Banken und Versicherungen,
Beteiligungen
Führung des Büro - Sekretariates, Unterstützung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Herrn
Staatssekretärs
Zu 3.:
Die in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Mitarbeiterinnen erhalten (sofern kein
Sondervertrag abgeschlossen wurde) die aufgrund der Bewertung des jeweiligen Arbeits -
platzes gesetzlich vorgesehenen Bezüge und Funktionszulagen. Überstunden werden,
soweit kein Freizeitausgleich möglich ist, nach den Besoldungsvorschriften finanziell abge -
golten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass Detaildarstellungen der Besoldung der einzelnen
Mitarbeiterinnen aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich sind.
Zu 4.:
5 Mitarbeiterinnen des Ministerbüros sind aufgrund von Arbeitsleihverträgen tätig. 4 dieser
Verträge wurden mit einer Arbeitsleihfirma abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin, die Be -
dienstete des Bundeslandes Kärnten ist, wird aufgrund eines entsprechenden Überlassungs -
vertrages mit diesem Bundesland beschäftigt.
Dem jeweiligen Dienstgeber werden die anfallenden Personalkosten einschließlich aller
Abgaben und Dienstgeberbeiträge
refundiert.
Auch hier ersuche ich um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine
Detailangaben möglich sind.
Zu 5.:
Mit 2 Mitarbeiterinnen des Ministerbüros wurden Sonderverträge abgeschlossen. Als
Sonderentgelt ist in beiden Fällen eine Einreihung vereinbart, die um 25 % über dem
Normalentgelt liegt. Diese Sonderentgelte sind jedoch nicht steigerungsfähig, d.h., Vor -
rückungen sind ausgeschlossen.
Diese Sonderverträge sind auf die Dauer der Verwendung im Ministerbüro befristet.
Sonstige Sonderregelungen wurden nicht vereinbart. Abgesehen von der Entgeltregelung
sind alle Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 anzuwenden.
Zeitliche Mehrleistungen werden, soweit kein Freizeitausgleich möglich ist, nach den Be -
soldungsvorschriften finanziell abgegolten. Als Überlegung für den Abschluss von Sonder -
verträgen war maßgebend, dass die Tätigkeit als persönliche/r Mitarbeiterin im Büro des
Bundesministers auf einem besonderen Vertrauensverhältnis beruht. Der Abschluss von
Sonderverträgen war auch notwendig, um Personen mit entsprechender Qualifikation zu
gewinnen. Weiters darf nicht übersehen werden, dass die Tätigkeit in einem Ministerbüro im
Vergleich zur Gesamtlaufbahn, eher von kurzer Dauer ist und große Anforderung an die
jeweilige Person stellt.
Zu 6.:
Der voraussichtliche Personalaufwand (ohne Dienstgeberbeiträge) im haushaltsrechtlichen
Sinne (Refundierungen aufgrund von Arbeitsleihverträgen belasten nicht den Personal -
aufwand) wird für das Jahr 2000 (berechnet ab Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz -
Novelle 2000, das war am 1. April 2000)
- für die Mitarbeiterinnen des Ministerbüros ca. S 2,34 Mio.,
- für die Mitarbeiterinnen des Büros des Herrn Staatssekretärs ca. S 2,06 Mio.
betragen.
Der voraussichtliche Personalaufwand für das Jahr 2001 wird
- für den Bereich des Ministerbüros mit ca. S 3 Mio.
- für den Bereich des Büros des Herrn Staatssekretärs mit ca. S 3,45 Mio.
angenommen.