1537/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19-01-2001
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALA SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Silhavy und GenossInnen betreffend Verteilungswirkung der Maß -
nahmen der Bundesregierung, Nr. 1590/J, wie folgt:
Da gleich lautende parlamentarische Anfragen auch an den Bundeskanzler sowie
die Bundesminister für Finanzen bzw. für Wirtschaft und Arbeit gerichtet wurden,
beschränke ich mich in meinen Ausführungen nur auf jene Frage, die in die Ressort -
zuständigkeit des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen fällt:
Zu Frage 2b:
Abgesehen von der Unschärfe der Begriffe "unterste, mittlere und oberste Einkom -
mensdrittel" ist grundsätzlich anzumerken, dass die gesetzliche Krankenversiche -
rung über keine personenbezogenen Leistungsstatistiken verfügt.
Daher ist es auch nicht möglich, Auskunft darüber zu geben, wie sich die Inan -
spruchnahme von Leistungen - und damit auch der Anfall von etwaigen Selbstbe -
halten - nach der Höhe etwaiger Einkommen
der betroffenen Personen verteilt.
Unabhängig davon, dass keine statistischen Daten zur Verfügung stehen, hat der
Gesetzgeber in mehreren Bereichen Maßnahmen vorgesehen, die einkommens -
schwache Personen oder Haushalte bei den Kosten von Selbstbehalten schützen.
Einkommensschwache Personen, d. h. Personen, deren Einkommen die maßgeb -
lichen Ausgleichszulagenrichtsätze nicht übersteigen, sind von der Rezeptgebühr
zur Gänze befreit.
Weiters ist hier der neu geschaffene Behandlungsbeitrag bei Ambulanzbesuchen zu
nennen, der mit 1.000 S pro Jahr limitiert ist, wobei dieser Betrag für Versicherte
inklusive deren mitversicherte Angehörige gilt. Darüber hinaus ist dieser Behand -
lungsbeitrag von den von der Rezeptgebühr befreiten Personen nicht einzuheben.
Daher kann gerade in Bezug auf die Selbstbehalte mit hoher Wahrscheinlichkeit
angenommen werden, dass das unterste Einkommensdrittel von diesen Schutzbe -
stimmungen profitiert.