1540/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten in Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend fehlende
Transparenz bei HIV - Datenbank - Projekt, Nr. 1520/J, wie folgt:
Im AIDS - Gesetz in der geltenden Fassung ist lediglich eine Meldepflicht für
Personen vorgesehen, welche am Vollbild AIDS erkrankt sind oder bei denen zum
Zeitpunkt des Todes das Vollbild AIDS besteht, ohne dass die Todesursache direkt
auf AIDS zurückzuführen ist. Zusätzlich ist in einer Verordnung zum AIDS - Gesetz
geregelt, dass die Bestätigungslabors, welche das gesamte Bundesgebiet
abdecken, Aufzeichnungen über die durchgeführten HIV - Tests zu führen haben, in
welchen folgendes ersichtlich ist:
- Geschlecht der getesteten Person
- Alter der getesteten Person
- Zeitpunkt der Durchführung des gegenständlichen HIV - Tests bzw.
- Angabe, wann bei der betreffenden Person erstmals ein positiver HIV - Test
befundet wurde, falls es sich hier um Wiederholungstests handelt
- Wohnort
Aus den beiden Datenquellen lassen sich Hinweise über Inzidenz, d.h.
Neuinfektionen mit HIV, Prävalenz an HIV, sowie über Todesfälle - sofern zum
Zeitpunkt des Todes AIDS ausgebrochen ist - gewinnen. Aufgrund der neuen
Therapiemöglichkeiten ist zumindest die AIDS - Statistik nicht mehr aussagekräftig,
sodass basierend auf der in § 7 des AIDS - Gesetzes vorgesehenen Verpflichtung das
Ludwig Boltzmann - Institut für Infektionskrankheiten der Lunge mit der Planung einer
HIV - Datenbank im Spitalsbereich beauftragt wurde. Diese Datenbank wurde im
Sinne eines Pilotprojektes am Pulmologischen Zentrum der Stadt Wien, nunmehr
Otto Wagner - Spital der Stadt Wien, in
Auftrag gegeben.
Fragen 1, 2 und 3:
Die fianzielle Absicherung einer epidemiologisch aussagekräftigen österreichweiten
HIV - Datenbank erfolgt auf jährlicher Basis. Im Jahr 2000 wurden ATS 1,584.000 für
das Projekt „Epidemiologische Untersuchung bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten
In ambulanter, semistationärer und stationärer Behandlung“ aus Mitteln des
Ansatzes 1/17206 Post 7663/901 (Bezeichnung im Teilheft: „Gesundheit;
Gesundheitsvorsorge; Vorsorgemedizin, Epidemiologische Maßnahmen;
Förderungen“) aufgewendet. Auch in den folgenden Jahren wird aufgrund der
Wichtigkeit der Thematik eine entsprechende Bedeckung gefunden werden, die
Kosten dafür sind jedenfalls in den BVAs 2001 und 2002 berücksichtigt.
Mit der Durchführung des vorerwähnten Projektes ist der Leiter des Ludwig
Boltzmann - Institutes für Infektionskrankheiten der Lunge, Prim. Dr. Norbert Vetter,
betraut, die finanzielle Absicherung und Ausstattung wird aus Mitteln des genannten
Budgetansatzes erfolgen.
Frage 4:
Die Datenerfassung in der Abteilung von Prim. Vetter war als Pilotprojekt anzusehen.
Im Jahr 2000 wurden dann alle großen HIV/AIDS - Behandlungszentren mit der
gleichen Datenbank ausgestattet. Die Dateneingabe erfolgt laufend, wobei, bedingt
durch retrograde Eingabe von Daten, die Komplettierung der Datenbank derzeit im
Otto Wagner - Spital in Wien sowie an der Dermatologie in Innsbruck am weitesten
fortgeschritten ist, gefolgt von der Eingabe an der Univ. - Klinik für
Immundermatologie in Wien. Auswertungen der erhobenen Daten liegen derzeit für
das Pulmologische Zentrum in Wien vor. Aussagekräftige Datenanalysen sind
derzeit auch an der Univ. - Klinik für Dermatologie Innsbruck möglich.
Frage 5:
Sinnvoll für eine wirkungsvolle HIV - Prävention, aber auch eine effektive Behandlung
von bereits infizierten Personen sind all jene Daten, welche außer Inzidenz und
Prävalenz auch Auskunft über den Verlauf der Infektion vom Zeitpunkt der Infektion
bis zur Erkrankung unter Berücksichtigung der Therapie geben. Spezielle
Fragestellungen wie primäre oder erworbene Resistenzen gegen HIV - Therapeutika
oder Infektiosität der Patienten können bedarfsweise zusätzlich ausgewertet werden.
Frage 6:
Die Datensicherheit an den einzelnen Zentren entspricht unter Beachtung der
rechtlichen Vorgaben den üblichen Standards wie sie bei der elektronischen
Aufzeichnung von Patientendaten in Spitälern und Gesundheitseinrichtungen
vorgesehen sind. Eine Zusammenführung von anonymisierten Daten aus den
genannten Datenbanken zwecks gemeinsamer Analyse wird derzeit unter Anlegung
strenger Datenschutzkriterien geprüft.
Frage 7:
HIV - Prävention hat für mein Ressort höchste Priorität.