1540/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten in Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend fehlende

Transparenz bei HIV - Datenbank - Projekt, Nr. 1520/J, wie folgt:

 

Im AIDS - Gesetz in der geltenden Fassung ist lediglich eine Meldepflicht für

Personen vorgesehen, welche am Vollbild AIDS erkrankt sind oder bei denen zum

Zeitpunkt des Todes das Vollbild AIDS besteht, ohne dass die Todesursache direkt

auf AIDS zurückzuführen ist. Zusätzlich ist in einer Verordnung zum AIDS - Gesetz

geregelt, dass die Bestätigungslabors, welche das gesamte Bundesgebiet

abdecken, Aufzeichnungen über die durchgeführten HIV - Tests zu führen haben, in

welchen folgendes ersichtlich ist:

- Geschlecht der getesteten Person

- Alter der getesteten Person

- Zeitpunkt der Durchführung des gegenständlichen HIV - Tests bzw.

- Angabe, wann bei der betreffenden Person erstmals ein positiver HIV - Test

   befundet wurde, falls es sich hier um Wiederholungstests handelt

- Wohnort

 

Aus den beiden Datenquellen lassen sich Hinweise über Inzidenz, d.h.

Neuinfektionen mit HIV, Prävalenz an HIV, sowie über Todesfälle - sofern zum

Zeitpunkt des Todes AIDS ausgebrochen ist - gewinnen. Aufgrund der neuen

Therapiemöglichkeiten ist zumindest die AIDS - Statistik nicht mehr aussagekräftig,

sodass basierend auf der in § 7 des AIDS - Gesetzes vorgesehenen Verpflichtung das

Ludwig Boltzmann - Institut für Infektionskrankheiten der Lunge mit der Planung einer

HIV - Datenbank im Spitalsbereich beauftragt wurde. Diese Datenbank wurde im

Sinne eines Pilotprojektes am Pulmologischen Zentrum der Stadt Wien, nunmehr

Otto Wagner - Spital der Stadt Wien, in Auftrag gegeben.

Fragen 1, 2 und 3:

 

Die fianzielle Absicherung einer epidemiologisch aussagekräftigen österreichweiten

HIV - Datenbank erfolgt auf jährlicher Basis. Im Jahr 2000 wurden ATS 1,584.000 für

das Projekt „Epidemiologische Untersuchung bei HIV - Infizierten und AIDS - Patienten

In ambulanter, semistationärer und stationärer Behandlung“ aus Mitteln des

Ansatzes 1/17206 Post 7663/901 (Bezeichnung im Teilheft: „Gesundheit;

Gesundheitsvorsorge; Vorsorgemedizin, Epidemiologische Maßnahmen;

Förderungen“) aufgewendet. Auch in den folgenden Jahren wird aufgrund der

Wichtigkeit der Thematik eine entsprechende Bedeckung gefunden werden, die

Kosten dafür sind jedenfalls in den BVAs 2001 und 2002 berücksichtigt.

Mit der Durchführung des vorerwähnten Projektes ist der Leiter des Ludwig

Boltzmann - Institutes für Infektionskrankheiten der Lunge, Prim. Dr. Norbert Vetter,

betraut, die finanzielle Absicherung und Ausstattung wird aus Mitteln des genannten

Budgetansatzes erfolgen.

 

Frage 4:

 

Die Datenerfassung in der Abteilung von Prim. Vetter war als Pilotprojekt anzusehen.

Im Jahr 2000 wurden dann alle großen HIV/AIDS - Behandlungszentren mit der

gleichen Datenbank ausgestattet. Die Dateneingabe erfolgt laufend, wobei, bedingt

durch retrograde Eingabe von Daten, die Komplettierung der Datenbank derzeit im

Otto Wagner - Spital in Wien sowie an der Dermatologie in Innsbruck am weitesten

fortgeschritten ist, gefolgt von der Eingabe an der Univ. - Klinik für

Immundermatologie in Wien. Auswertungen der erhobenen Daten liegen derzeit für

das Pulmologische Zentrum in Wien vor. Aussagekräftige Datenanalysen sind

derzeit auch an der Univ. - Klinik für Dermatologie Innsbruck möglich.

 

Frage 5:

 

Sinnvoll für eine wirkungsvolle HIV - Prävention, aber auch eine effektive Behandlung

von bereits infizierten Personen sind all jene Daten, welche außer Inzidenz und

Prävalenz auch Auskunft über den Verlauf der Infektion vom Zeitpunkt der Infektion

bis zur Erkrankung unter Berücksichtigung der Therapie geben. Spezielle

Fragestellungen wie primäre oder erworbene Resistenzen gegen HIV - Therapeutika

oder Infektiosität der Patienten können bedarfsweise zusätzlich ausgewertet werden.

 

Frage 6:

 

Die Datensicherheit an den einzelnen Zentren entspricht unter Beachtung der

rechtlichen Vorgaben den üblichen Standards wie sie bei der elektronischen

Aufzeichnung von Patientendaten in Spitälern und Gesundheitseinrichtungen

vorgesehen sind. Eine Zusammenführung von anonymisierten Daten aus den

genannten Datenbanken zwecks gemeinsamer Analyse wird derzeit unter Anlegung

strenger Datenschutzkriterien geprüft.

Frage 7:

 

HIV - Prävention hat für mein Ressort höchste Priorität.