1541/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Muttonen

betreffend „geschlechtergerechtes Formulieren" (Nr.1583/J)

 

Zur Frage 1:

 

Die angesprochene Publikation zum Thema „Gleichbehandlung in der Sprache" vom

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Universität Klagenfurt fällt in den

Kompetenzbereich der Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Zur Frage 2:

 

Wie Sie richtig feststellen sind Sprache und Sprachverhalten engstens mit gesell -

schaftlichen Änderungen verbunden und widerspiegeln Werte der jeweiligen Gesell -

schaftsordnung.

Da ich mich als Frauenminister u.a. auch für mehr Frauen als Entscheidungsträge -

rinnen einsetze, ist es mir ein Anliegen Frauen auch "sprachlich sichtbar" zu machen.

Zur Frage 3:

 

In meinem Kompetenzbereich werde ich versuchen Formulierungen so zu wählen,

dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen. Mit einer gezielten Sprachpo -

litik kann einerseits der sozialen Realität der Frau Rechnung getragen werden in dem

wir sie auch sprachlich akzeptieren und andererseits kann es durch Aufbrechen von

patriarchalen Sprachstrukturen auch zu einem gerechteren Verhältnis von Frauen

und Männern kommen.

 

Zur Frage 4:

 

Das Bundeskanzleramt hat bereits 1990 ein „Handbuch der Rechtssetzungstechnik -

Teil 1: Legistische Richtlinien“ als Leitfaden für alle Ressorts herausgegeben. Darin

ist u.a. auch ein Punkt „Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann“ in

Rechtsvorschriften geregelt.

Ich werde meine Ressortkolleginnen und - kollegen auf diese Publikation hinweisen.