1542/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.01.2001
DER PRÄSIDENT DES RECHNUNGSHOFES
Die unter Zl. 1666/J - NR/2000 (XXI. GP) gestellte Anfrage der Abgeordneten Dr Peter
Kostelka und Genossen vom 14. Dezember 2000 betreffend "außergewöhnliche Vermö -
genszuwächse des Bundeskanzlers" beehre ich mich, hinsichtlich ihres auf § 91 a des Ge -
schäftsordnungsgesetzes rückführbaren Teiles (Frage 1) dahingehend zu beantworten,
dass die Bearbeitung der von den Mitgliedern der Bundesregierung dem Präsidenten des
Rechnungshofes zugemittelten Offenlegungen über ihre Vermögensverhältnisse gemäß
§ 3 a des Bundesgesetzes über die Unvereinbarkeiten für oberste Organe und sonstige
öffentliche Funktionäre (Unvereinbarkeitsgesetz 1983) seit dem Jahr 1985 im Kabinett
des jeweiligen Präsidenten des Rechnungshofes erfolgt.
Hinsichtlich der sonstigen, auf die inhaltliche Durchführung des genannten verfas -
sungsgesetzlichen Auftrages sowie die konkrete Beurteilung bestimmter Vermögens -
relevanter Tatbestände bzw bestimmter Vermögenssituationen bezogenen Fragen (Fra -
gen 2 bis 10) darf ich unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkon -
ferenz vom 15. Juli 1997 um Verständnis ersuchen, dass ich von einer Beantwortung der
außerhalb der Gegenstände des Fragerechts gemäß § 91 a des Geschäftsordnungsgesetzes
gelegenen Anfrageteile absehen muss.