1543/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.01.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1524/J - NR/2000 betreffend Höhere Bundes -

lehranstalt für Forstwirtschaft in Bad Vöslau, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und

Freunde am 22. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. - 3. + 13.:

 

Die Auflassung eines Schulstandortes fällt in den Aufgabenbereich des Schulerhalters.

Schulerhalter der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft ist das Bundesministerium für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur war daher nicht zu verständigen.

 

Ad 4. - 11.:

 

Derzeit gibt es Überlegungen sowohl seitens des Landes Niederösterreich als auch seitens des

Landesschulrates für Niederösterreich über die Nachnutzung des Schulstandortes Gainfarn. Bevor

jedoch konkrete Aussagen über zukünftige Projekte gemacht werden können, müssen detaillierte

Konzepte erstellt und die Möglichkeiten der Finanzierung geklärt werden. Die dazu notwendigen

Bedarfs - und Arbeitsplatzanalysen müssen seitens des Landes Niederösterreich in Auftrag gegeben

werden. Erst nach Vorliegen dieser Analysen sowie konkreter Projekte können weitere Schritte

erfolgen bzw. die Fragen nach der Schulform sowie einem zukünftigen Schulerhalter geklärt

werden.

Ad 12.:

 

All jene Schulbereiche, die gemäß der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Länder

fallen, sind nicht dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugeordnet z.B.

das landwirtschaftliche Fachschulwesen.