1543/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.01.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1524/J - NR/2000 betreffend Höhere Bundes -
lehranstalt für Forstwirtschaft in Bad Vöslau, die die Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und
Freunde am 22. November 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. - 3. + 13.:
Die Auflassung eines Schulstandortes fällt in den Aufgabenbereich des Schulerhalters.
Schulerhalter der Höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft ist das Bundesministerium für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur war daher nicht zu verständigen.
Ad 4. - 11.:
Derzeit gibt es Überlegungen sowohl seitens des Landes Niederösterreich als auch seitens des
Landesschulrates für Niederösterreich über die Nachnutzung des Schulstandortes Gainfarn. Bevor
jedoch konkrete Aussagen über zukünftige Projekte gemacht werden können, müssen detaillierte
Konzepte erstellt und die Möglichkeiten der Finanzierung geklärt werden. Die dazu notwendigen
Bedarfs - und Arbeitsplatzanalysen müssen seitens des Landes Niederösterreich in Auftrag gegeben
werden. Erst nach Vorliegen dieser Analysen sowie konkreter Projekte können weitere Schritte
erfolgen bzw. die Fragen nach der Schulform sowie einem zukünftigen Schulerhalter geklärt
werden.
Ad 12.:
All jene Schulbereiche, die gemäß der Bundesverfassung in den Kompetenzbereich der Länder
fallen, sind nicht dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugeordnet z.B.
das landwirtschaftliche Fachschulwesen.