1545/AB XXI.GP
Bundesminister für Justiz
Eingelangt am:22.01.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich
eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage - jeweils bezogen auf den Stichtag 1. Dezember 2000
- wie folgt:
Zu 1:
Im Büro des Bundesministers für Justiz sind zwei Vertragsbedienstete des Verwal -
tungsdienstes (Entlohnungsgruppe vi), eine Juristin im Rahmen eines Arbeitsleih -
vertrages und ein Beamter der Verwendungsgruppe A2 (zu 30 % einer Vollzeitkraft)
tätig.
Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als
Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,
die weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage noch sonst dem
Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind und deshalb bei den folgenden Antwor -
ten nicht berücksichtigt sind.
Zu 2:
Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:
Mag. Sigrid MILLAUER Ministersekretärin
Mag. Katharina PESCHKO Ministersekretärin
Mag. Marc ZIMMERMANN Ministersekretär und
Pressesprecher
ADir RegRat Otto MÜLLER
(zu 30 % einer Vollzeitkraft) Organisation von Dienstreisen,
Empfängen und Veranstaltungen etc.
Zu 3:
Die beiden Vertragsbediensten erhalten eine Funktionszulage gemäß § 73 Vertrags -
bedienstetengesetz: 1948 entsprechend der Bewertung ihres Arbeitsplatzes. Die mit
diesen Funktionen regelmäßig verbundenen zeitlichen Mehrdienstleistungen werden
pauschaliert abgegolten.
Der Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 bezieht eine Funktionszulage gemäß
§ 30 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 und eine pauschalierte Überstundenvergütung auf
Grund einer zuletzt im Oktober1996 getroffenen Überstundenanordnung.
Zu 4:
Eine Mitarbeiterin ist bei einem Managementberatungsunternehmen beschäftigt und
im Rahmen eines befristeten Arbeitsleihvertrages für die Justiz tätig. Das Bundes -
ministerium für Justiz refundiert für die Dauer des Arbeitsleihvertrages die gesamten
Lohnkosten dieser Dienstnehmerin einschließlich aller Lohnnebenkosten. Mit dem
vereinbarten Entgelt werden auch sämtliche zu leistenden Überstunden (zeitliche
und inhaltliche Mehrleistungen) abgegolten. Die Bekanntgabe der Höhe der Refun -
dierungen ist im Hinblick darauf, dass eine unmittelbare Zuordnung zu einer
bestimmten Person vorgenommen werden könnte, aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich.
Zu 5:
In den mit den beiden Vertragsbediensteten abgeschlossenen Dienstverträgen
wurden gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 sondervertragliche Regelun -
gen getroffen. Für den Abschluss dieser Sonderverträge war maßgebend, dass
Mitarbeiter im Ministerbüro auf Grund ihres spezifischen Aufgabenbereiches und der
dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Anfang an die volle Leistung
und Verantwortung zu erbringen haben. Überdies wurde ein nicht steigerungsfähi -
ges Sonderentgelt vereinbart, welches sich an der Bewertung der Arbeitplätze und
den Entgeltansätzen des Vertragsbedienstetengesetzes orientiert.
Eine Beantwortung der Fragen, welche Mitarbeiter einen Sondervertrag haben und
welche wesentlichen Inhalte diese Verträge haben, ist aus den schon genannten
datenschutzrechtlichen Gründen nicht
möglich.
Zu 6:
Der Gesamtpersonalaufwand (Bruttobezüge einschließlich Nebengebühren, ohne
Dienstgeberbeiträge) für die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beläuft sich im
Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2000 auf 1 662 569,08 5. Der Personalaufwand
im Jahr 2001 wird voraussichtlich rund zwei Millionen Schilling betragen.
Die auf Grund eines Arbeitsleihvertrages zu leistenden Zahlungen fallen in den
Bereich des Sachaufwandes und sind daher in den angeführten Beträgen nicht
enthalten.