1545/AB XXI.GP

Bundesminister für Justiz

Eingelangt am:22.01.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Kostelka und Genossen haben an mich

eine schriftliche Anfrage betreffend „Ministerbüros der FP/VP - Bundesregierung“

gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage - jeweils bezogen auf den Stichtag 1. Dezember 2000

- wie folgt:

 

Zu 1:

 

Im Büro des Bundesministers für Justiz sind zwei Vertragsbedienstete des Verwal -

tungsdienstes (Entlohnungsgruppe vi), eine Juristin im Rahmen eines Arbeitsleih -

vertrages und ein Beamter der Verwendungsgruppe A2 (zu 30 % einer Vollzeitkraft)

tätig.

 

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als

Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,

die weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage noch sonst dem

Begriff „Ministersekretäre“ zuzuordnen sind und deshalb bei den folgenden Antwor -

ten nicht berücksichtigt sind.

 

Zu 2:

 

Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter stellen sich wie folgt dar:

 

Mag. Sigrid MILLAUER Ministersekretärin

 

Mag. Katharina PESCHKO Ministersekretärin

 

Mag. Marc ZIMMERMANN Ministersekretär und Pressesprecher

ADir RegRat Otto MÜLLER

(zu 30 % einer Vollzeitkraft)                              Organisation von Dienstreisen,

                                                                              Empfängen und Veranstaltungen etc.

 

Zu 3:

 

Die beiden Vertragsbediensten erhalten eine Funktionszulage gemäß § 73 Vertrags -

bedienstetengesetz: 1948 entsprechend der Bewertung ihres Arbeitsplatzes. Die mit

diesen Funktionen regelmäßig verbundenen zeitlichen Mehrdienstleistungen werden

pauschaliert abgegolten.

 

Der Mitarbeiter der Verwendungsgruppe A2 bezieht eine Funktionszulage gemäß

§ 30 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956 und eine pauschalierte Überstundenvergütung auf

Grund einer zuletzt im Oktober1996 getroffenen Überstundenanordnung.

 

Zu 4:

 

Eine Mitarbeiterin ist bei einem Managementberatungsunternehmen beschäftigt und

im Rahmen eines befristeten Arbeitsleihvertrages für die Justiz tätig. Das Bundes -

ministerium für Justiz refundiert für die Dauer des Arbeitsleihvertrages die gesamten

Lohnkosten dieser Dienstnehmerin einschließlich aller Lohnnebenkosten. Mit dem

vereinbarten Entgelt werden auch sämtliche zu leistenden Überstunden (zeitliche

und inhaltliche Mehrleistungen) abgegolten. Die Bekanntgabe der Höhe der Refun -

dierungen ist im Hinblick darauf, dass eine unmittelbare Zuordnung zu einer

bestimmten Person vorgenommen werden könnte, aus datenschutzrechtlichen

Gründen nicht möglich.

 

Zu 5:

 

In den mit den beiden Vertragsbediensteten abgeschlossenen Dienstverträgen

wurden gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 sondervertragliche Regelun -

gen getroffen. Für den Abschluss dieser Sonderverträge war maßgebend, dass

Mitarbeiter im Ministerbüro auf Grund ihres spezifischen Aufgabenbereiches und der

dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Anfang an die volle Leistung

und Verantwortung zu erbringen haben. Überdies wurde ein nicht steigerungsfähi -

ges Sonderentgelt vereinbart, welches sich an der Bewertung der Arbeitplätze und

den Entgeltansätzen des Vertragsbedienstetengesetzes orientiert.

 

Eine Beantwortung der Fragen, welche Mitarbeiter einen Sondervertrag haben und

welche wesentlichen Inhalte diese Verträge haben, ist aus den schon genannten

datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Zu 6:

 

Der Gesamtpersonalaufwand (Bruttobezüge einschließlich Nebengebühren, ohne

Dienstgeberbeiträge) für die Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beläuft sich im

Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2000 auf 1 662 569,08 5. Der Personalaufwand

im Jahr 2001 wird voraussichtlich rund zwei Millionen Schilling betragen.

 

Die auf Grund eines Arbeitsleihvertrages zu leistenden Zahlungen fallen in den

Bereich des Sachaufwandes und sind daher in den angeführten Beträgen nicht

enthalten.