1547/AB XXI.GP

Eingelangt am:22.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dietachmayr, Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Rin -

derwahn, Nr. 1549/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Das Österreichische Referenzzentrum zur Erfassung und Dokumentation

menschlicher Prionen - Erkrankungen (ÖRPE) konnte bei dieser Verstorbenen

den Verdacht auf Creutzfeldt - Jakob - Krankheit (CJK) nicht bestätigen.

 

Frage 2:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gegen eine Einäscherung der Leiche ei -

nes an CJK Verstorbenen nichts einzuwenden ist.

 

Von einer Person, die an CJK leidet bzw. verstirbt, gehen für die pflegenden

Menschen keine Gesundheitsgefahren aus. CJK ist nicht durch normalen

Kontakt von Mensch zu Mensch übertragbar. Auch der Hautkontakt mit Blut,

Serum oder Ausscheidungen aller Art birgt kein Infektionsrisiko. Die Patienten

brauchen daher nicht isoliert zu werden, die Einhaltung der üblichen Hygiene -

regeln ist ausreichend.

 

Lediglich bei der Autopsie bzw. Hirnentnahme im Rahmen einer Autopsie sind

entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die von ÖRPE -

Mitarbeitern publiziert und auch den pathologischen Instituten in Österreich

zur Kenntnis gebracht wurden. Darüber hinaus steht das ÖRPE laufend für

Konsultationen und Anfragen sowohl von Pflegepersonal wie auch von pa -

thologischen Instituten zur Verfügung.

 

Frage 3:

 

Der derzeitige Wissensstand ist der, dass von den genannten Tieren Schafe

und Schweine sich für BSE - Übertragung empfänglich gezeigt haben, Schwei -

ne allerdings nicht nach oraler Inokulation, sondern nach intracerebraler Ino -

kulation (Einspritzen des Erregers direkt ins Gehirn).

 

Im BSE - Inquiry Report des Vereinigten Königreiches, herausgegeben im Oktober

2000, wird in Band 4 über die Erkenntnisse der Southwood-Forschungsgruppe Fol -

gendes festgestellt: „lt was, of course, possible that pigs and poultry had been in -

fected with TSEs, but never lived long enough to develop clinical symptoms.“ (Über -

setzung: Es ist durchaus möglich, dass Schweine und Geflügel mit TSE - Erregern

intiziert wurden, nur ist die Lebenszeit dieser Tiere nicht lange genug, dass sie klini -

sche Anzeichen hätten zeigen können.)

 

Um alle Eventualitäten auszuschließen, ist ein EU - weites Verfütterungsverbot von

Tiermehl ausgesprochen worden.

 

Frage 4:

 

Das in Österreich auf den Markt kommende Rindfleisch ist als sicher anzusehen.

 

Fragen 5 und 6:

 

Das generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl gilt seit 1. Jänner 2001; das Tier -

mehl wird als Abfall entsorgt.

 

Im Rahmen der Neugestaltung des Tierkörperentsorgungsrechts der EU wird auch

voraussichtlich die Verwertung von Heimtieren und Versuchstieren ausgeschlossen

werden; Österreich unterstützt diese Position.

 

Frage 7:

 

Die Tierkörperverwertungsanstalten befinden sich in TulIn, Landscha, Unterfrauen -

haid und Regau. Die Tierkörperverwertung erfolgt schon seit etwa 20 Jahren nach

den von der EU als sicher anerkannten Kriterien (133°C, 20 min., 3 bar). Die Kon -

trolle der Tierkörperverwertungsanstalten erfolgt regelmäßig durch die Amtstierärzte.

Fragen 8, 9 und 10:

 

Es ist richtig, dass die TKV Regau auf freiwilliger Basis Heimtiere aussondert.

Im Übrigen ist durch das nunmehr wirksame generelle Fütterungsverbot von Tier - 

mehl gewährleistet, dass keinerlei Tiermehl mehr in die Nahrungskette gelangen

kann.