1547/AB XXI.GP
Eingelangt am:22.01.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Dietachmayr, Mag. Johann Maier und Genossen betreffend Rin -
derwahn, Nr. 1549/J, wie folgt:
Frage 1:
Das Österreichische Referenzzentrum zur Erfassung und Dokumentation
menschlicher Prionen - Erkrankungen (ÖRPE) konnte bei dieser Verstorbenen
den Verdacht auf Creutzfeldt - Jakob - Krankheit (CJK) nicht bestätigen.
Frage 2:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gegen eine Einäscherung der Leiche ei -
nes an CJK Verstorbenen nichts einzuwenden ist.
Von einer Person, die an CJK leidet bzw. verstirbt, gehen für die pflegenden
Menschen keine Gesundheitsgefahren aus. CJK ist nicht durch normalen
Kontakt von Mensch zu Mensch übertragbar. Auch der Hautkontakt mit Blut,
Serum oder Ausscheidungen aller Art birgt kein Infektionsrisiko. Die Patienten
brauchen daher nicht isoliert zu werden, die Einhaltung der üblichen Hygiene -
regeln ist ausreichend.
Lediglich bei der Autopsie bzw. Hirnentnahme im Rahmen einer Autopsie sind
entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die von ÖRPE -
Mitarbeitern publiziert und auch den
pathologischen Instituten in Österreich
zur Kenntnis gebracht wurden. Darüber hinaus steht das ÖRPE laufend für
Konsultationen und Anfragen sowohl von Pflegepersonal wie auch von pa -
thologischen Instituten zur Verfügung.
Frage 3:
Der derzeitige Wissensstand ist der, dass von den genannten Tieren Schafe
und Schweine sich für BSE - Übertragung empfänglich gezeigt haben, Schwei -
ne allerdings nicht nach oraler Inokulation, sondern nach intracerebraler Ino -
kulation (Einspritzen des Erregers direkt ins Gehirn).
Im BSE - Inquiry Report des Vereinigten Königreiches, herausgegeben im Oktober
2000, wird in Band 4 über die Erkenntnisse der Southwood-Forschungsgruppe Fol -
gendes festgestellt: „lt was, of course, possible that pigs and poultry had been in -
fected with TSEs, but never lived long enough to develop clinical symptoms.“ (Über -
setzung: Es ist durchaus möglich, dass Schweine und Geflügel mit TSE - Erregern
intiziert wurden, nur ist die Lebenszeit dieser Tiere nicht lange genug, dass sie klini -
sche Anzeichen hätten zeigen können.)
Um alle Eventualitäten auszuschließen, ist ein EU - weites Verfütterungsverbot von
Tiermehl ausgesprochen worden.
Frage 4:
Das in Österreich auf den Markt kommende Rindfleisch ist als sicher anzusehen.
Fragen 5 und 6:
Das generelle Verfütterungsverbot von Tiermehl gilt seit 1. Jänner 2001; das Tier -
mehl wird als Abfall entsorgt.
Im Rahmen der Neugestaltung des Tierkörperentsorgungsrechts der EU wird auch
voraussichtlich die Verwertung von Heimtieren und Versuchstieren ausgeschlossen
werden; Österreich unterstützt diese Position.
Frage 7:
Die Tierkörperverwertungsanstalten befinden sich in TulIn, Landscha, Unterfrauen -
haid und Regau. Die Tierkörperverwertung erfolgt schon seit etwa 20 Jahren nach
den von der EU als sicher anerkannten Kriterien (133°C, 20 min., 3 bar). Die Kon -
trolle der Tierkörperverwertungsanstalten
erfolgt regelmäßig durch die Amtstierärzte.
Fragen 8, 9 und 10:
Es ist richtig, dass die TKV Regau auf freiwilliger Basis Heimtiere aussondert.
Im Übrigen ist durch das nunmehr wirksame generelle Fütterungsverbot von Tier -
mehl gewährleistet, dass keinerlei Tiermehl mehr in die Nahrungskette gelangen
kann.