1549/AB XXI.GP

Eingelangt am:22.01.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, betreffend Reformmaßnahmen

für das Jahr 2001, Nr. 1598/J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

Die Höhe der Fördermittel für Frauenprojekte im Jahr 2001 wurde in der gleichen

Höhe veranschlagt wie für das Jahr 2000.

 

Frage 2:

 

Gleichmäßige lineare Kürzungen im Förderbereich insgesamt sind derzeit nicht vor -

gesehen.

 

Für Maßnahmen der Gesundheitsförderung (1/17206) stehen gegenüber dem BVA

2000 insgesamt 5 Millionen Schilling mehr zur Verfügung. Für Maßnahmen der Be -

kämpfung des Drogenmissbrauches (1/17226) stehen gegenüber dem BVA 2000

3,462 Millionen Schilling mehr zu Verfügung. Unter Berücksichtigung des zusätzlich

beschlossenen BÜG im Jahr 2000 werden die Mittel im Jahr 2001 auf dem gleichen

Stand gehalten.

 

Für Maßnahmen nach dem Gesundheitsförderungsgesetz (1/17236) werden die

Mittel im Jahr 2001 auf dem Stand des Jahres 2000 gehalten und nicht gekürzt.

Im Bereich folgender Förderungsansätze wird es im BVA für das Jahr 2001 zu ge -

ringfügigen Kürzungen kommen:

 

 

 

BVA 2000

Erhöhung/

Kürzung

BVA 2001

Veterinärwesen

 1/17316

 477.000,--

 10.000,--

 467.00,--

Lebensmittel-

wesen

 1/17326

46.000,--

 1.000,--

 45.000,--

Gentechnik

 1/17336

 75.000,--

  1.000,--

 74.000,--

Strahlenschutz

 1/17346

 104.000,--

  2.000,--

 102.000,--

 

 

2b) Transparenz und Effizienz sind als wesentliche Kriterien für die Fördervergabe

vorauszusetzen. Um Subventionsmittel zu erhalten, ist es jedenfalls unabdingbar

notwendig, dass die Anträge entsprechend inhaltlich fundiert, nachvollziehbar ge -

staltet und zeitgerecht eingebracht werden. Es wird auf die Bedeutung des Projektes

und die individuellen Notwendigkeiten nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel

bei der Mittelvergabe Bedacht genommen.

 

Frage 3:

 

Für den Bereich „Gesundheitsökonomie, Sozialwissenschaften und Marketing“ wur -

den Förderungsmittel aus dem Zentralkredit zur Unterstützung von sozialinnovativen

Projekten im Sozial - und Gesundheitswesen bzw. von Schninstellenprojekten in den

genannten Bereichen eingesetzt. Angesichts der angespannten Budgetsituation, des

zumeist ohnehin nur geringen Umfanges der einzelnen Förderungen und des unver -

hältnismäßig hohen administrativen Aufwandes für die Abwicklung der einzelnen

Vorhaben bzw. die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel werden

ab dem Jahr 2001 keine Förderungsmittel vorgesehen.

 

Fragen 4 und 5:

 

Auf Grund der neuen Gesetzesbestimmung im § 39i FLAF 1967 können aus Mitteln

des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nur Maßnahmen im Interesse der Familien

und Generationenbeziehungen finanziert werden. Soweit der Bereich der

„Sozialforschung“ diese Themenbereiche inkludiert, ist auf Grund des Gesetzesauf -

trages dieser Bereich aus FLAG - Mitteln zu finanzieren.

Fragen 6 und 7:

 

Im Rahmen der Verhandlungen über das Budget 2001 wurden die Themenbereiche

Aufhebung der Selbstträgerschaft und Valorisierung des Länderbeitrages gegenüber

dem Bundesminister für Finanzen angesprochen, zumal die genannten Angelegen -

heiten nur in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen und den Län -

dern gelöst werden können.

 

Der Bundesminister für Finanzen hat in der Folge im Rahmen der Finanzausgleichs -

verhandlungen im Hinblick auf die Konsolidierungsbeiträge der Länder den ange -

sprochenen Änderungen nicht näher treten können. Inwieweit eine diesbezügliche

Umsetzung in Zukunft erfolgen kann, wird von der Entwicklung des Gesamtbudgets

abhängen.

 

Fragen 8 und 9:

 

Eine Änderung des Betrages an Zuweisung vom Aufkommen an Einkommensteuer

bzw. der Anteile am Aufkommen an Körperschaftssteuer und an Einkommensteuer

zur Aufbringung der Mittel des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen ist derzeit nicht

geplant.

 

Im Zusammenhang mir der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes, das aus Mitteln

des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gezahlt werden soll, werden aber Überle -

gungen anzustellen sein, inwieweit eine Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des Finan -

zierungsaufkommens beim Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gegeben ist.