155/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.Ing. Schöggl, Dr. Graf, Dr. Grollitsch,

Dr. Breitenfeld - Paphazy, Schender haben am 20. Dezember 1999 unter der

Nr. 224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Forschungs -

zentren „Lebensmittel“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die zu meinem Aufgabenbereich gehörenden fünf Bundesanstalten für Lebensmittel -

untersuchung (davon eine: Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - for -

schung) sind - festgelegt im Lebensmittelgesetz 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86, -

zur Untersuchung der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren eingerichtet.

 

Ihnen obliegt als wesentliche Aufgabe die Durchführung der im Zuge der staatlichen

Lebensmittelkontrolle erforderlichen Untersuchungen und Begutachtungen von

Lebensmitteln zuhanden der Lebensmittelaufsichtsbehörden bzw. der Strafverfol -

gungsbehörden. Der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung

Wien allein obliegen zusätzlich Forschungstätigkeiten, diese jedoch eingeschränkt

auf den gesetzlichen Untersuchungsauftrag, so etwa im Bereich der Lebensmittel -

hygiene und der Ausarbeitung neuer Untersuchungsmethoden.

Eine Verquickung des Bereiches Forschung und Entwicklung der österreichischen

Lebensmittelwirtschaft mit jenem der staatlichen Lebensmittelkontrolle wäre inkom -

patibel und daher unzweckmäßig.

Diesem Prinzip wird auch EU - weit z.B. durch die „Richtlinie 93/99/EWG ..... über

zusätzliche Maßnahmen im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung“ Rech -

nung getragen. Diese Richtlinie verpflichtet die im Bereich der amtlichen Lebens -

mittelüberwachung eingesetzten Prüflaboratorien unter anderem zur Einhaltung der

Europäischen Norm EN 45001.

 

Letztere verbietet z.B. ausdrücklich jegliche Einflüsse, die das technische Urteil der

Prüflaboratorien beeinträchtigen könnten, jegliche Befassung mit einer Tätigkeit, die

das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Beurteilung gefährden könnte, usw.

 

Sogar die Prüfung von Lebensmitteln auf Veranlassung von Stellen (z. B. Herstel -

lern), die auch an deren Entwicklung, Herstellung oder Verkauf beteiligt sind, wider -

spricht den Intentionen der EU und wird strengen Auflagen unterworfen.

 

Im übrigen darf ich auf die Beantwortungen des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten (Nr. 223/J), des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie

(Nr. 225/J), des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr (Nr. 226/J) und des

Bundesministers für Land - und Forstwirtschaft (Nr. 227/J) verweisen, an die gleich -

lautende Anfragen gerichtet wurden.